http://www.google.de/search?q=Restaurant+G%C3%A4stetoilette+obligatorisch&ie=utf... "> google, z.B. NRW
Toilettenpflicht in Gaststätten
www.ostwestfalen.ihk.de/.../Toilettenpflicht_in_Gaststaetten.pdf
2. Gaststätten, die weniger als 200 Besucher fassen
Für Gaststätten, die nicht der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, gibt es
keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Einrichtung von Gästetoiletten. Allerdings
kann nach § 5 GastG dem Gewerbetreibenden beim erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb
die Auflage, beim erlaubnisfreien Gaststättengewerbe die Anordnung
erteilt werden, Kundentoiletten einzurichten. Dies hängt von den Umständen des
Einzelfalls ab.
In der Praxis wird für Gaststätten, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt
werden, stets die Bereithaltung von Gästetoiletten eingefordert. In Anlehnung an
den Toilettenerlass NRW sind auch für Gaststätten, die nur alkoholfreie Getränke
und zubereitete Speisen anbieten, aber größer als 50 m² sind oder mehr als 50 Sitzplätze
aufweisen, Gästetoiletten regelmäßig Pflicht. Die Anzahl der geforderten Toiletten
richtet sich im Einzelfall nach Merkmalen wie der Anzahl der Sitzmöglichkeiten
für Besucher oder der allgemeinen Größe der Gaststätte. Sobald Gästetoiletten
vorhanden sind, müssen sie nach Geschlechtern getrennt sein.
Besteht keine Toilettenpflicht, ist auf einem Schild am Eingang der Gaststätte darauf
hinzuweisen, dass es keine Gästetoiletten gibt. Ist trotzdem eine Toilette vorhanden,
muss diese als Personaltoilette ausgewiesen sein.