Der
Nord-Ostsee-Kanal (NOK; internationale Bezeichnung: Kiel Canal) verbindet die Nordsee (Elbmündung) mit der Ostsee (Kieler Förde). Diese Bundeswasserstraße ist nach Anzahl der Schiffe die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt.
Der Kanal durchquert auf knapp 100 km das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein von Brunsbüttel bis Kiel-Holtenau und erspart den etwa 900 km längeren Weg um die Nordspitze Dänemarks durch Skagerrak und Kattegat.
Die erste künstliche Wasserstraße zwischen Nord- und Ostsee war der 1784 in Betrieb genommene und 1853 in Eiderkanal umbenannte Schleswig-Holsteinische Canal. Der heutige Nord-Ostsee-Kanal wurde 1895 als Kaiser-Wilhelm-Kanal eröffnet und trug diesen Namen bis 1948.
BeschreibungDer Kanal gehört zu den spiegelgleichen Seekanälen und wird an beiden Enden durch Schleusen gegen die wechselnden Wasserstände (verursacht durch Gezeiten oder Windstau) der Nordsee und der Ostsee abgeschlossen. Die Endpunkte befinden sich in Brunsbüttel an der Elbe (km 0,38) und in Kiel-Holtenau an der Kieler Förde (km 98,64). Sie liegen 98,26 km auseinander (Luftlinie 85,5 km). Mit der Fließgewässerkennziffer 5978 gehört der Kanal offiziell zum Flusssystem der Elbe.
Der Kanal passiert verschiedene Landschaftszonen Schleswig-Holsteins. Zunächst durchquert er die Marsch und durchschneidet dann einen Geestrücken. Auf dieser Strecke orientiert sich der Verlauf des Kanals zwischen Burg (Dithmarschen) und Schafstedt am Verlauf der Holstenau und von Kilometer 41 bis über Rendsburg hinaus dann an der Eiderniederung, in deren Flussbett er nordöstlich von Rendsburg verläuft. Dann erreicht der Kanal das östliche Hügelland. Zwischen Rendsburg, der wichtigsten Hafenstadt im Verlauf des Kanals, und Kiel bildet der Kanal die Grenze zwischen den Landesteilen Schleswig und Holstein.
Der Kanal entwässert insgesamt ein Gebiet von 1580 km², wovon 250 km² durch Schöpfwerke künstlich entwässert werden. Dabei fließen zwischen 4 m³/s und 190 m³/s in den Kanal, im Schnitt sind es 20 m³/s. Das Wasser fließt vor allem bei Brunsbüttel in die Elbe.
Im Unterschied zu flacheren Binnenkanälen sind im Nord-Ostsee-Kanal nur die Uferbereiche zwischen einem Meter über und bis zu zwei Metern unter dem Wasserspiegel geschützt. Hier liegen 15 bis 50 Kilogramm schwere Steine auf einer 30 bis 50 Zentimeter dicken Kiesschicht. Bei weichen Untergründen wie Torf oder Klei liegen diese auf einer Buschmatte, um das Gewicht optimal zu verteilen. Um den Kanal schiffbar zu halten, werden jährlich 6,5 Millionen m³ Nassschlick in Brunsbüttel ausgebaggert, im restlichen Kanal noch einmal 100.000 m³ Erosionsmaterial. Der Einsatz der Bagger birgt dabei zum einen ein Kollisionsrisiko für den Schiffsverkehr, zum anderen scheint auch insbesondere der Einsatz von Saugbaggern die Ökologie des Kanals empfindlich zu stören.
Acht Straßen und vier Eisenbahnstrecken überqueren den Nord-Ostsee-Kanal auf insgesamt zehn Brücken, dreizehn Fahrzeug- und eine Personenfähre ermöglichen den Transport auf die andere Seite, und bei Rendsburg existieren seit 1961 ein Straßen- und ein Fußgängertunnel. Bekannt ist die in Rendsburg befindliche Eisenbahnhochbrücke mit der darunter hängenden Schwebefähre. Alle Brücken haben die gleiche Durchfahrtshöhe von 42 Metern für die Schifffahrt, weil der Kanal beim Bau für die Linienschiffe der Deutschlandklasse der kaiserlichen Marine ausgelegt wurde.
Bau und erste Erweiterung (1886–1914)1886 billigte der Reichstag ein Gesetz zum Bau des Nord-Ostsee-Kanals und am 3. Juni 1887 erfolgte die Grundsteinlegung durch Kaiser Wilhelm I. in Kiel-Holtenau; leitender Ingenieur war Otto Baensch. Bis zu 8900 Arbeiter bewegten circa 80 Mio. m³ Erdreich. Der Kanal war in dieser ersten Ausbaustufe 67 m breit und 9 m tief.
Am 21. Juni 1895 konnte nach acht Jahren Bauzeit Kaiser Wilhelm II. den nach seinem Großvater „Kaiser-Wilhelm-Kanal“ benannten neuen Wasserweg eröffnen. Die Zeremonie wurde von dem Briten Birt Acres mit einer Filmkamera aufgenommen; sein Film Opening of the Kiel Canal gilt als die älteste Filmaufnahme Deutschlands.
Der regelmäßige Betrieb wurde am 1. Juli 1895 aufgenommen. Sein Bau kostete 156 Mio. Goldmark. Damit überschritt der Bau, ungewöhnlich für ein Projekt dieser Größenordnung, nicht die veranschlagten Kosten. Die 1902 von Wilhelm II. eingeführte Schaumweinsteuer diente auch zur Finanzierung des Kanals. Der Kanal stand im Eigentum des Reiches, war somit die erste Reichswasserstraße und wurde vom Kaiserlichen Kanalamt / Reichskanalamt in Kiel verwaltet.
Durch die technische Fortentwicklung und die Einführung von Großkampfschiffen in der Kaiserlichen Marine reichte der Kanal allerdings schon bald nicht mehr aus, um diesen die Passage zu ermöglichen. Von 1907 bis 1914 wurde der Kanal das erste Mal ausgebaut. Die Breite wurde auf 102 m erhöht und die Tiefe auf 11 m. Außerdem wurden sowohl in Kiel als auch in Brunsbüttel je zwei neue Schleusen gebaut. Diese sind mit 310 m Länge und 42 m Breite deutlich größer als die alten Schleusen mit 125 m Länge und 22 m Breite. Der Ausbau kostete 242 Mio. Goldmark und war damit deutlich teurer als der gesamte Kanalbau vor 1895.
Nutzungsregime und AusbauDer Versailler Vertrag internationalisierte den Kanal 1919. 1923 kam es in Bezug auf eine dieser Regelungen zu einem Rechtsstreit vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof, der als Wimbledon-Fall bekannt wurde. Mit Erklärung vom 14. November 1936 erklärte die deutsche Reichsregierung den durch den Versailler Vertrag begründeten internationalisierten Rechtszustand für beendet; von den betroffenen Staaten protestierten hiergegen lediglich Frankreich und die Tschechoslowakei.
1948 wurde der Kaiser-Wilhelm-Kanal in Nord-Ostsee-Kanal umbenannt, wie er schon in der Planungs- und Bauphase bezeichnet wurde; im internationalen Verkehr heißt er jedoch weiterhin „Kiel Canal“. Seit 1965 wird der Kanal zum zweiten Mal erweitert. Zum Schutz der Böschung wird die Breite bis zum Kanalkilometer 87 auf 162 Meter erweitert. Dies ist bis heute nicht abgeschlossen; die Gesamtkosten werden auf 485 Mio. Euro geschätzt. Zurzeit führt die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel das Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals durch. Am 7. Oktober 2006 wurde das neue elektronische Verkehrslenkungssystem, in das 13,5 Mio. Euro investiert wurden, eingeweiht. Es hatte die Zentralisierung der Leitstelle in Brunsbüttel zur Folge.
VerkehrNachdem die Zahl der Schiffe mit etwa 35.000 im Jahr 1999 einen Tiefstand erreicht hatte, stieg sie, den Trends im internationalen Schiffsverkehr folgend, kontinuierlich bis 2008. 2004 passierten ca. 41.000 Schiffe mit ungefähr 80 Mio. Tonnen Ladung den Kanal, 2006 stieg diese Zahl auf etwa 43.000 Fahrzeuge. Ein Großteil davon ist Feederverkehr, der aus dem Ostseeraum kommend die Häfen in der südlichen Nordsee anläuft, wo ihre Ladungen zu Transozean-Passagen zusammengestellt werden. Das nach seinen Abmessungen größte bisher den Kanal passierende Schiff, war im Oktober 2009 die Ever Leader mit 225 Metern Länge, 32,26 Metern Breite und 7,3 Metern Tiefgang.
Im Jahr 2011 durchfuhren den Kanal 33.522 Schiffe mit einer Gesamt-Bruttoraumzahl von 154,5 Mio. Die gesamte transportierte Gütermenge stieg im Vergleich zum Vorjahr um 16,9 % und betrug 98.036.571 t. Dies zeigt, dass die Größe der Schiffe und die Menge ihrer Ladung steigt, nicht aber ihre Anzahl.
VerkehrsvorschriftenAuf der Binnenwasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Da der Kanal von sehr vielen Schiffen der unterschiedlichsten Größenklassen befahren wird, gelten auf ihm sehr umfangreiche Verkehrsvorschriften. Es gibt spezielle Regeln für das Begegnen und Überholen: In Abhängigkeit von Länge, Breite und Tiefgang werden die Schiffe in sechs Verkehrsgruppen unterteilt, deren Einteilung dem Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel obliegt. Eine Feststellung des Tiefgangs erfolgt durch das Schleusenpersonal, die Passage muss durch den Schiffsführer selbst angemeldet werden. Das Begegnen ist nur in den Weichen für alle Schiffe zulässig; sonst richtet sich die Zulässigkeit einer Begegnung nach der Summe der Verkehrsgruppen. Die Höchstgeschwindigkeit für Schiffe der Verkehrsgruppe 6 liegt bei 12 km/h (6,5 kn) und für alle übrigen Schiffe bei 15 km/h (8,1 kn). Eine Fahrt durch den Kanal dauert 6 bis 8 Stunden. Die Regelung des Verkehrsablaufs auf dem Nord-Ostsee-Kanal wird als Verkehrslenkung bezeichnet.
KanallotsenFahrzeuge der Verkehrsgruppe 1 dürfen den Kanal als sogenannte Freifahrer passieren. Darunter fallen auch kleine Schiffseinheiten wie Segel- oder Motoryachten. Jedes größere Schiff, das den Nord-Ostsee-Kanal durchfährt, ist verpflichtet einen Kanallotsen aufzunehmen. Es können allerdings auch Fahrzeuge der Verkehrsgruppen 2 und 3 als Freifahrer passieren, wenn der Schiffsführer eine entsprechende Prüfung abgelegt hat.
KanalsteurerIn Deutschland einmalig ist, dass auf dem Nord-Ostsee-Kanal zusätzlich zur Lotsenpflicht eine Pflicht zur Annahme von Steurern besteht, um Havarien zu vermeiden. Überschreitet ein Schiff bei der Kanalpassage bestimmte Werte, muss es die entsprechende Anzahl Kanalsteurer annehmen.
Dies und einiges mehr weiß
wikipedia.
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Und nun sind alle, die dies lesen, herzlich eingeladen mitzuplaudern und mitzuzählen. Wir zählen seit dem 23. August 2004 für den Weltfrieden und freuen uns über jeden Mitzähler, um unserem gemeinsamen Ziel, der Million, gemeinsam näherzukommen.
Unsere einfachen Regeln:1. Wir zählen für den Weltfrieden abwechselnd aufwärts, d.h. keiner darf 2 gültige Zahlen hintereinander abgeben, immer der Million entgegen.
2. Zählfehler werden von allen mit Humor beseitigt, verjähren aber nach Monatsfrist.
Schmückendes Beiwerk:3. Die Zahlen freuen sich über ein bisschen Text (das ist auf Wunsch des LEO-Teams) in individuell gestalteter Rechtschreibung (das war unser eigener Wunsch).
4. Wer einen neuen Faden eröffnet, darf nicht die erste Zahl im neuen Faden posten.
5. Die ununterbrochene, aufsteigende Zahlenreihe ist unser Maßstab. Sobald in einem neuen Faden die erste gültige Zahl (d.h. chronologisch und regelgerecht) gepostet wurde, geht dort die Zahlenreihe weiter und alle weiteren Zahlen im alten Faden sind logischerweise nicht gültig. Der neue Faden wird quasi durch eine gültige Zahl "zum Leben erweckt".
5a) Bei Zeitgleichheit derselben Zahl im alten und im neuen Faden gilt die Zahl im neuen Faden.
5b) Eine Zahl, die im neuen Faden in derselben Minute gepostet wurde, in der ihr Vorgänger im alten Faden gepostet wurde, ist gültig.
6. Neue Fäden sind, wenn möglich, vorher anzukündigen.
7. Es ist für die Gültigkeit nicht relevant, wo oder ob eine Verknüpfung gesetzt wurde. Damit jedoch die Zahlenreihe nachvollziehbar bleibt, möge man unbedingt (!!!) den alten mit dem neuen Faden verknüpfen. Ferner gilt es als unhöflich, einen neuen Faden zu aktivieren, bevor ein Link zu ihm gesetzt wurde. Einen Faden durch 300 Postings zu beenden, bevor ein Link gesetzt wurde, sollte möglichst vermieden werden.
8. Zählzimmerbewohner- und -besucherInnen sind Freunde, kein Futter.
9. Die Zahlen sind pfleglich zu behandeln; insbesondere ist es verboten, Zahlen zu fressen, anzuzünden oder sonstwie zu verstümmeln. Im Falle eines Verstoßes wird der Zahlenschutzbund eingeschaltet und der / die Schuldige angemööpt ;-)
10. Hier ist keiner und keine und keines blöd oder doof oder so was in der Art, auch nicht auf eigenen Wunsch. Die Anwesenheit im ZZ gilt als schlüssiger Gegenbeweis.
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Weiteres Reglement und unsere KostbarkeitenEdmundos Geschichten:
Der Tag als lyri kam
Das Diadem der Königin Cam vom SeeWir kommen aus dem Anansi-Faden
#3012 vom Raben, welcher in etwa mit der
586.676 endete.
Viel Spaß beim Plaudern, Scherzen, Lästern, Foppen und heimlichen Mitlesen. Denen, die dem letztgenannten frönen, sei ein Sprung ins Zimmerchen ans Herz gelegt. Hier ist jeder willkommen, auch Nichtzähler.