Ich darf das mal aufklären:
Es gibt zwar auch Bildungskarenz, aber es handelt sich ziemlich sicher um eine schwangere Angestellte, die nach der Geburt in Karenz (=Elternzeit) gehen will und für die daher eine Vertretung benötigt wird.
8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt darf sie nicht arbeiten, danach kann sie verschiedene Karenzmodelle wählen bis längstens zum 2. Geburtstag des Kindes.
Für Dan bedeutet das eine entsprechend befristete Anstellung. "In vollem Beschäftigungsausmaß" bedeutet Vollzeit, d.h. wahrscheinlich 40 Stunden/Woche. (Können auch 38,5 sein, nachfragen.)
Die Frau kann nicht gekündigt werden während der Karenz, außerdem kann sie sich unter bestimmten Bedingungen auch umentscheiden zwischen den Modellen.
Für Dan ergibt sich also eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Dauer seines Dienstvertrages, auch wenn die beiden Verträge nicht an genau den einen Job gebunden sind (man könnte die Frau nach ihrer Rückkehr auch woanders einsetzen und Dan behalten).
Stark anzunehmen ist, dass die Frau mindestens 12 Monate zu Hause bleiben will, das ergibt sich aus den Regelungen zum Karenzgeld (Kinderbetreuungsgeld).
Wenn die Uni jetzt aktiv nach einer Vertretung sucht, wird die Frau wohl schon Pläne und Wünsche geäußert haben, die sich Dan erklären lassen sollte. Vielleicht leistet sich die Uni ja sogar eine Übergangszeit, sodass Dan eingeschult werden kann, bevor der Mutterschutz beginnt.
Nachtrag: An einer Uni sollte eigentlich arbeitsrechtlich alles mit rechten Dingen zugehen, aber falls du noch Fragen hast, ist die Arbeiterkammer immer eine gute Anlaufstelle, online oder telefonisch.
http://arbeiterkammer.at