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leo-ende

BetrifftKarenzvertretung Österreich
Kommentar
Weiss zufällig jemand die ungefähre Dauer von Karenzvertretungen in Österreich?
Verfasser Dan (De) (237422) 11 Jul 12, 19:38
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Das hängt wohl von individuellen Faktoren ab ... Art (Krankheit, Schwangerschaft, Sabbatjahr) und Dauer des Ausfalls ... von mehreren Wochen bis zu mehreren Jahren ... http://www.google.at/#hl=de&newwindow=1&sclient=psy-ab&q=Karenzvertretung+Dauer...

Hast Du einen konkreten Fall mit bestimmten Anhaltspunkten ?
#1Verfasser no me bré (700807) 11 Jul 12, 19:49
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Nicht wirklich. Hab eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch bekommen und in der Stellenbeschreibung stand nur "im vollen Beschäftigungsausmaß als Karenzvertretung". Es handelt sich um einen Job im akademischen Auslandsamt an einer Uni.
#2Verfasser Dan (De) (237422) 11 Jul 12, 19:56
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Da würde ich mich vor dem Gespräch schon erkundigen, wie lange es denn sein soll. Für nur 2 Monate etwa wäre ja vielleicht für dich uninteressant.
#3Verfasser Dr. Dark (658186) 11 Jul 12, 20:23
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"im vollen Beschäftigungsausmaß" - lese ich als : voll verantwortlich, muss all das können und erledigen, was die zu vertretende Person auch gemacht hat, aber halt nur für einen befristeten Zeitraum, möglicherweise ist die Dauer noch gar nicht absehbar ... ich würde da auch nachfragen ...
#4Verfasser no me bré (700807) 11 Jul 12, 20:32
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Unbedingt nachfragen, da es abhängig ist von der Art des Beschäftigungsverhältnisses der Person, die in Karenz geht.

Möglicherweise kann das die Uni aber selber nicht wissen. Mein Bauchgefühl ist mindestens 6 Monate, eher gegen 1 Jahr.
#5Verfasser leo029 (14476) 11 Jul 12, 21:02
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Vielen Dank fuer eure Antworten.

@4: "im vollen Beschäftigungsausmaß" - bedeutet das nicht einfach nur "Vollzeit"? Dass die Vertretung dieselben Aufgaben uebernehmen koennen muss, ist doch wohl selbstverstaendlich, oder?

Mein Bauchgefuehl hat auch zwischen 9 Monate bis 1 Jahr gesagt, allerdings habe ich mich dann durch einen Freund verunsichern lassen. Sollten es wirklich nur ein paar Monate sein, ist die Stelle eh uninteressant. Ich werde versuchen, das vorab zu klaeren.
#6Verfasser Dan (De) (237422) 11 Jul 12, 23:12
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Wenn die Person, deren Vertretung Du übernehmen sollt, dort eine Vollzeitstelle hatte, dann ja, aber es kann ja auch eine Teilzeitstelle gewesen sein ... das würde ich auch nachfragen, wenn es bisher nicht explizit erwähnt wurde ...
#7Verfasser no me bré (700807) 11 Jul 12, 23:17
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Ich darf das mal aufklären:
Es gibt zwar auch Bildungskarenz, aber es handelt sich ziemlich sicher um eine schwangere Angestellte, die nach der Geburt in Karenz (=Elternzeit) gehen will und für die daher eine Vertretung benötigt wird.
8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt darf sie nicht arbeiten, danach kann sie verschiedene Karenzmodelle wählen bis längstens zum 2. Geburtstag des Kindes.

Für Dan bedeutet das eine entsprechend befristete Anstellung. "In vollem Beschäftigungsausmaß" bedeutet Vollzeit, d.h. wahrscheinlich 40 Stunden/Woche. (Können auch 38,5 sein, nachfragen.)
Die Frau kann nicht gekündigt werden während der Karenz, außerdem kann sie sich unter bestimmten Bedingungen auch umentscheiden zwischen den Modellen.
Für Dan ergibt sich also eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Dauer seines Dienstvertrages, auch wenn die beiden Verträge nicht an genau den einen Job gebunden sind (man könnte die Frau nach ihrer Rückkehr auch woanders einsetzen und Dan behalten).

Stark anzunehmen ist, dass die Frau mindestens 12 Monate zu Hause bleiben will, das ergibt sich aus den Regelungen zum Karenzgeld (Kinderbetreuungsgeld).
Wenn die Uni jetzt aktiv nach einer Vertretung sucht, wird die Frau wohl schon Pläne und Wünsche geäußert haben, die sich Dan erklären lassen sollte. Vielleicht leistet sich die Uni ja sogar eine Übergangszeit, sodass Dan eingeschult werden kann, bevor der Mutterschutz beginnt.

Nachtrag: An einer Uni sollte eigentlich arbeitsrechtlich alles mit rechten Dingen zugehen, aber falls du noch Fragen hast, ist die Arbeiterkammer immer eine gute Anlaufstelle, online oder telefonisch. http://arbeiterkammer.at
#8Verfasser tigger (236106) 12 Jul 12, 08:53
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Aaah das Rätselraten neigt sich dank Tigger dem Ende zu:) Ich bin sehr froh, dass Du das aufgeklärt hast, denn die Ansprechpartnerin will mich sofort persönlich treffen (anstatt vorab per Telefon/Skype) und ich würde ungern umsonst dorthin fahren.

Wenn mir jetzt noch jemand verraten könnte, ob es in Ö. eine ähnliche Regelung wie in Deutschland bzgl. der Reiskostenerstattung gibt, bin ich mal wieder wunschlos Leo-glücklich.
#9Verfasser Dan (De) (237422) 12 Jul 12, 09:38
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(Edit:) Ja, gibt es. http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=450187&dstid=0&titel=Vorst...

Lass dir auf jeden Fall haarklein erläutern, wie dein Dienstvertrag aussehen würde. Man wird dich mit halbbekannten Ausdrücken bombardieren (à propos: einschulen=einarbeiten :-)), bestehe darauf, das ausländerkompatibel erklärt zu kriegen.
Aber dazu sollte gerade das Auslandsamt ja in der Lage sein.
#10Verfasser tigger (236106) 12 Jul 12, 09:48
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