Hi,
in diesem Thread hat sich ja nun herauskristallisiert, das einige Leute Glockengelaeute moegen, andere nicht. Nun ja, Geschmack ist Ansichtssache. Fuer Geraeusche(Laerm) ab einer bestimmten Lautstaerke gilt das nach deutschen Recht aber nicht mehr so einfach. Es gab mal eine Klage gegen zu lautes Glockengelaeute
http://www.baunet.de/urteile/0211_7.htmdie abgewiesen wurde. Die Glock hat nur 80,2 dB(A) Laerm verursacht, zulaessig sind definitiv 85dB(A). (Die Frage, ob Glockenlaerm ueber 85dB(A) unzulaessig ist, wurde in dem Urteil, und ich glaube auch sonstwo, nicht geklaert)
Also @Anne: Bei Verstoss gegen die Laermvorschriften ist, glaube ich, das Ordnungsamt zustaendig (ist ein Verstoss gegen den Umweltschutz, Laerm gilt gewissermassen als Verschmutzung), und muss auf Hinweis auch taetig werden (und vorraussichtlich eine Laermmessung durchfuehren). Sind dann die Glocken lauter als 85dB(A), sind Deine Karten vermutlich gar nicht mal so schlecht.
Und dann gibt es noch diesen Text vom Umweltbundesamt
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/s...welcher darauf hinweisst, das es einen Unterschied zwischem 'weltlichen' und liturgischen Laeuten gibt. (vermutlich faellt Sonntag 11Uhr in die zweite Kategorie, das 7.00 Uhr Leuten waehrend der Woche wahrscheinlich in die erste).
Schoenen Gruss