Wie so oft sind die Regeln auch hier schlüssiger, als sie bei vordergründiger Betrachtung erscheinen:
1. Die Schreibung
in Frage stellen/kommen ist ebenso richtig wie
infrage stellen/kommen.
http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/downlo... §39 E3 (1)
http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/downlo...2. Die Klein- und Zusammenschreibung ist sinnvoll, weil
infrage (im Gegensatz zu
Betracht, das nicht in der Bedeutung 'Betrachtung', d. h. 'bewusste, andauernde optische Wahrnehmung' verwendet wird) leicht idiomatisiert ist;
infrage kommen bedeutet nicht 'als Frage vorkommen', 'in die Form einer Frage gebracht werden' o. ä., sondern 'in Betracht gezogen werden'. Idiomatisierte Zusammensetzungen werden oft durch Zusammenschreibung als selbstständige Bedeutungseinheiten gekennzeichnet, vgl.
bergauf statt
Berg auf,
geradewegs statt
gerade(n) Wegs,
anhand statt
an (der) Hand usw. Die Kleinschreibung entspricht der veränderten Wortart:
Anhand beispielsweise hat sich sicherlich aus einer Präpositionalphrase mit dem Substantiv
Hand entwickelt, ist aber zur Präposition (
anhand der Indizien) und zum Adverb (
anhand von Gewebeproben) geworden und wird deshalb kleingeschrieben.
Demgegenüber ist bei – äußerlich scheinbar gleich konstruierten – Funktionsverbgefügen, bei denen das Substantiv in seiner normalen (ursprünglichen oder bildlichen) Bedeutung verwendet wird, die Getrenntschreibung üblich:
in Ordnung kommen
in Schwung kommen
in Umlauf kommen