"Unter Betrug versteht man
* im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d. h. materiellen Schaden zufügt.
* im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt und damit eine strafrechtlich gesehen irrelevante Form des Betrugs ist (zur Abgrenzung auch als "Betrügerei" bezeichnet). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Täter dabei keine anderen strafbaren Delikte begeht. Motive hierfür sind oft immaterielle Werte wie wissenschaftlicher Ruhm; eine Bestrafung hat allenfalls außergerichtlich zu erfolgen." (Wikipedia)
K.T. zu Guttenberg hat keinen Betrug im strafrechtlichen Sinn begangen; er hat sich moralisch schuldig gemacht.
Dem Vernehmen nach soll das Gutachten der Universität Bayreuth für ihn vernichtend ausfallen; er soll versuchen, dessen Veröffentlichung zu verhindern. Die Uni Bayreuth beharrt darauf, das Gutachten auf jeden Fall der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ich meine, diese Abrechnung seiner Alma Mater mit dem einstigen Strahlemann ist für diesen schon Strafe genug. Diesen Makel wird er nicht mehr von seiner Weste tilgen können.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1...