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    Verlagsvorschriften?

    Kommentar
    Hallo, guten Morgen,

    ich habe mal eine Frage:

    meine Tochter liest gerade das Buch "Warrior Cats", als dt. Übersetzung. Ich nehme jedenfalls an, dass das Original nicht deutsch ist, wg. des Autorennamens.

    Dies ist das Buch:
    http://www.amazon.de/Warrior-Cats-Staffel-01-...

    In diesem Buch ist hinten eine Karte (kann man auf dem Link auch sehen), und die Illustration kam mir so bekannt vor. Ich wollte dann sehen, wer das gezeichnet hat, und auch noch mehr über das Buch erfahren, und habe diese Seite gesucht, die diese Angaben immer hat.

    Ich weiß leider nicht, wie diese Seite sich nennt, die ist immer vor dem eigentlichen Buchtext. Da steht das Originalcopyright und -erscheinungsjahr, der Originaltitel, der Originalverlag, der Übersetzer, der Druck, die Illustratoren etc.

    Diese Seite fehlt in diesem Buch. Ich habe ALLES abgesucht, von vorn bis hinten, nichts. Vorausgesetzt, dass das nicht nur in unserer Ausgabe so ist:

    Ist das nicht Vorschrift? MUSS das nicht angegeben werden? Zumindest die Erscheinungsjahre (Original und Übersetzung) und die entsprechenden Copyrights?

    Ich weiß sowas nicht, aber vielleicht die Autoren u./o. Übersetzer hier?

    Das wäre toll, Danke! :-)
    VerfasserArno_107 (757212) 04 Okt. 11, 07:22
    Kommentar
    #1Verfasser Rex (236185) 04 Okt. 11, 08:00
    Kommentar
    Danke, Rex, das ist nett :-)

    Klar, wo ich dann Infos über Erin Hunter herkriege, das hätte ich dann schon gewusst (wenn ich da ein Notebook zur Verfügung gehabt hätte). Aber ich frage mich, warum diese Vorsatzseite mit den ganzen Angaben nicht in dem Buch enthalten war, und ich frage mich, ob das nicht irgendeine Vorschrift ist, diese Angabe zu nennen.
    #2VerfasserArno_107 (757212) 04 Okt. 11, 09:21
    Kommentar
    Guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Haupttitelblatt

    Kommt nach dem so genannten Schmutztitel. Ich hätte auch gedacht, dass das verpflichtend ist, aber der Wikipediaartikel formuliert da sehr vorsichtig:

    Neben dem Haupt- und Untertitel des Buches sollte der Autor und/oder der Herausgeber mit vollen Namen angegeben werden. Auch der Verlag, der Verlagsort und das Erscheinungsjahr sollten dort stehen.
    #3Verfasser wupperwolf (411909) 04 Okt. 11, 09:44
    Kommentar
    Ich hätte diese Seite jetzt schlicht Impressum genannt? Und auch ich bin der Meinung, dass ein Impressum zu einem Buch dazugehört.

    Das meint Wiki zum Impressum im Buch:


    Ort und Inhalt
    Die präziseren Angaben zum Druck finden sich heute meist auf der Rückseite des Titelblatts, auf Seite 4 des Buchblocks. Das Impressum ist Teil der Titelei und ist auf der Impressumsseite zu finden. Das Impressum bietet die vom Urheberrecht geforderten und von Bibliotheken gewünschten Informationen zum Buch. Die im Impressum aufgeführten Daten sind maßgeblich für Zitate. Enthalten sind:

    die Auflagenzahl und das Auflagenjahr
    der Verlag, fallweise der Originalverlag, Erscheinungsort
    das Jahr, in dem das Werk erstmals veröffentlicht wurde
    Herausgeber
    Informationen zu Satz, Druckerei und Buchbinderei
    Informationen zur Umschlaggestaltung
    Informationen zum Urheberrecht
    Nennung der Art des Papiers und Normen, die es erfüllt (ISO, DIN)
    Nennung der Papierfabrik
    Einbandstoffe
    verwendete Schriften
    Informationen zu Übersetzungsrechten
    Informationen zu Abbildungsrechten
    das Land, in dem das Buch gedruckt wurde
    die ISBN
    Internetadresse des Verlages, Autors, Herstellers
    Nicht alle diese Punkte müssen im Impressum aufgeführt sein. Manche Informationen sind nicht immer notwendig, denn das Impressum eines Buches ohne Abbildungen benötigt keine Hinweise zu den Abbildungsrechten. Auch die Art des Papiers wird meist nur dann aufgeführt, wenn das Buch auf besonderes (zum Beispiel auf alterungsbeständiges) Papier gedruckt wurde.

    [...]

    Entwicklung
    Das Impressum gewann erst durch die Weiterentwicklung des Verlags- und Presserechts Verbindlichkeit. Heute ist es zur Klärung der Haftung des Verlegers und Druckers pressegesetzlich vorgeschrieben. Denn die Verantwortlichen sollen „jederzeit straf-, zivil- und presserechtlich haftbar gemacht werden können.“[1] Das war nicht immer so: Zwar waren ab dem 16. Jahrhundert Drucker dazu verpflichtet einen Druckvermerk anzuführen, dieser diente aber vor allem dazu, den Titel für den Kunden greifbar zu machen: Es notierte, über welchen Händler sich das Buch beziehen ließ. Bei billigen Produktionen, die nicht in Buchhandlungen verkauft wurden, fehlten Impressumsangaben regelmäßig. Bei skandalösen Büchern konnte der Buchhändler und Verleger auf seine Nennung verzichten. Er kündigte den Titel im selben Moment jedoch wirksam als skandalös an, wenn er ein offensichtlich fiktives Impressum setzte. Hier entwickelte sich eine Vielzahl von Pseudonymen und irreführenden Verlagsortangaben, unter denen die Pierre Marteaus zu Köln im Lauf des 17. Jahrhunderts eigenes Gewicht als Angabe eines zunehmend virtuellen Verlags gewann. Verleger im gesamten (die Niederlande einschließenden) französisch- und deutschsprachigen Raum ließen politisch brisante Ware und Raubdrucke unter dem fingierten Impressum laufen und hatte im selben Moment den Vorteil, von der gemeinsamen Werbeplattform zu profitieren.

    Eine verwandte Entwicklung ist die Herausbildung von Imprint- oder Label-Verlagen, die als Tochterunternehmen von Verlagsgruppen häufig eine reduzierte Eigenständigkeit haben, die in den Impressumsangaben jedoch offengelegt wird.


    (Hervorhebung von mir)
    #4Verfasser Hugolinchen (464632) 04 Okt. 11, 09:45
    Kommentar
    Danke!, Hugolinchen und wupperwolf!
    Auf "Impressum" und "Haupttitelblatt" wäre ich nicht gekommen, und ohne Begriff lässt sich schlecht suchen.

    Super :-)

    Dann ist es aber tatsächlich schon komisch, dass sich bei diesem Buch das nicht findet.
    #5VerfasserArno_107 (757212) 04 Okt. 11, 10:02
    Kommentar
    Ich habe das Impressum gefunden, in der Vorschau die Seite nach dem Cover, mit der Angabe, wer sich hinter Erin Hunter verbirgt, Übersetzer und Lektorin. Angaben zu den Zeichnungen hinter fehlen allerdings tatsächlich.
    #6Verfasser wupperwolf (411909) 04 Okt. 11, 10:25
    Kommentar
    *Klugscheißmodus ein*
    Das Ganze, was zwischen Einband und Romananfang steht, nennt sich übrigens die Titelei. Und es gibt dazu zahlreiche Empfehlungen und verlagsinterne Anweisungen, die den Umfang der Titelei wahlweise zwischen 4 und 8 Seiten definieren, aber es existiert keine rechtsverbindliche Vorgabe zum Inhalt.
    *Klugscheißmodus aus*

    #7Verfasser Restitutus (765254) 04 Okt. 11, 10:26
    Kommentar
    Ich kann die Frage hier nicht nachvollziehen, wenn man auf den Link beim großen Online-Buchladen klickt und im Buch blättert, erscheint auf S. 4 ganz korrekt das Impressum, mit allen Angaben - ok, außer dem Bild (aber immerhin etwas zur Einbandgestaltung, da kann man vielleicht nachfragen). Alle vorgeschriebenen Informationen finden sich dort, auch der Name des Übersetzers usw.

    OT: Wie findet Deine Tochter das Buch?
    #8Verfasser krazy_mom (D) (238333) 04 Okt. 11, 11:27
    Kommentar
    Ich kenne keinen Verlag, der die angesprochenen Angaben nicht abdruckt. Daher bin ich bisher auch davon ausgegangen, dass das verbindlich sei.

    In meinen von den Verlagen ausgearbeiteten Verträgen für Buchübersetzungen wird immer erwähnt, dass der Verlag sich verpflichtet, mich als Übersetzerin im gedruckten Werk zu nennen. (Wenn das schon für Übersetzer gilt, dann doch erst recht für Autoren.)

    Einmal wurde das tatsächlich vergessen, was ich persönlich gar nicht so dramatisch fand. Dem Verlag war es enorm peinlich. Ich habe eine schriftliche Entschuldigung und die Versicherung erhalten, dass dieser Fehler bei der 2. Auflage nicht mehr passieren würde. Außerdem habe ich eine Bestätigung zur Einreichung bei der VG Wort erhalten, damit ich dort als Übersetzerin für diesen Titel eingetragen wurde.

    Vielleicht ist in dem erwähnten Buch beim Druck dieser Ausgabe etwas schiefgelaufen?
    #9Verfasser Fragezeichen (240970) 04 Okt. 11, 12:32
    Kommentar
    Einmal wurde das tatsächlich vergessen, was ich persönlich gar nicht so dramatisch fand.

    Das ist klar, dass dem Verlag das peinlich war! Soweit ich weiß, hättest Du Schadensersatzanspruch bis hin zur Höhe des Übersetzerhonorars gehabt! Ich versuche, mehr darüber rauszufinden, wenn ich mehr Zeit habe.
    #10Verfasser Lady Grey (235863) 04 Okt. 11, 12:37
    Kommentar
    @ krazy_mom #8 (und Fragezeichen und wupperwolf)

    Ich kann die Frage hier nicht nachvollziehen, wenn man auf den Link beim großen Online-Buchladen klickt und im Buch blättert, erscheint auf S. 4 ganz korrekt das Impressum

    Stimmt, wenn ich den Link klicke, erscheint das alles. Da bin ich überhaupt nicht drauf gekommen, weil ich nie im Leben dachte, das könnte bei der Amazone anders aussehen, als das, was wir haben.

    Aber ich habe das Buch hier, vor mir, liegen, und die Seite, die anfängt "Für Billy" (o.ä.), ist hier definitv nicht drin.

    Dann habe ich wohl einfach... einen Fehldruck?

    Meine Tochter findet das Buch übrigens klasse. Sie ist auf Seite 251 von 299.

    Danke, und sorry, ich wusste nicht, dass das nur in unserem Buch fehlt.
    Ich bin zerknirscht.

    #11VerfasserArno_107 (757212) 04 Okt. 11, 15:10
    Kommentar
    I've read somewhere (but I can't remember offhand where) that some editions of books are only for sale in particular countries, and that if the preliminary details are missing, it may be an indication that it is a book which should not have been sold in the country it was obtained from.
    #12Verfasser tomtom[uk] (762098) 04 Okt. 11, 18:12
    Kommentar
    Ich kenne keinen Verlag, der die angesprochenen Angaben nicht abdruckt. Daher bin ich bisher auch davon ausgegangen, dass das verbindlich sei.

    In meinen von den Verlagen ausgearbeiteten Verträgen für Buchübersetzungen wird immer erwähnt, dass der Verlag sich verpflichtet, mich als Übersetzerin im gedruckten Werk zu nennen. (Wenn das schon für Übersetzer gilt, dann doch erst recht für Autoren.)

    Das ist interessant. Ich kenne wiederum Leute, die Übersetzung als Ghostwriterei auffassen und um keinen Preis der Welt zugeben wollen, wer die Arbeit gemacht hat (bzw. nicht zugeben mögen, dass sie ihren eigenen Auftrag untervermittelt haben...).
    #13Verfasser Restitutus (765254) 04 Okt. 11, 22:45
    Kommentar
    Ich kenne wiederum Leute, die Übersetzung als Ghostwriterei auffassen

    Es gibt anscheinend Verlage, die es für angebracht halten, die Öffentlichkeit in dem Glauben zu lassen, eine Nigella Lawson oder ein Jamie Oliver schrieben in astreinem Deutsch und hätten so etwas wie einen Übersetzer nicht nötig.
    Keine Ahnung, wie sie das durchsetzen: auf Amazon erscheinen nicht die Namen der Übersetzer. Hat jemand zufällig ein übersetztes Buch bei der Hand? Steht es im Impressum auch nicht?
    #14Verfasser Lady Grey (235863) 04 Okt. 11, 22:57
    Kommentar
    @Lady Grey: Aber natürlich - die Übersetzer werden bei Amazon immer genannt. Auch bei diesem Buch!

    Oder habe ich das jetzt falsch verstanden - meintest du im Speziellen die Bücher von Jamie Oliver?

    @Restitutus:

    Untervermitteln von Buchübersetzung ist - zumindest in meinen Verträgen - strikt untersagt, bzw. nur mit Zustimmung des Verlags erlaubt!

    Wer sich daran nicht hält und dabei erwischt wird, fliegt gnadenlos aus der Branche raus. (So etwas spricht sich schnell rum ...)

    Außerdem: Wem sollte das nützen? Du müsstest deinem "Beauftragten" ja dann praktisch dein Honorar abtreten - weniger ist wohl kaum möglich, denn für eine Gewinnspanne für zwei reicht's im Literaturbetrieb normalerweise nicht aus. Und was tust du dann? Ofenrohr und Gebirge?
    #15Verfasser Fragezeichen (240970) 05 Okt. 11, 00:06
    Kommentar
    Ich glaube Du hast mich falsch verstanden, Fragezeichen. Mir ist aufgefallen, dass bei den deutschen Nigella Lawsons und Jamie Olivers zumindest teilweise keine Übersetzer angegeben sind.
    #16Verfasser Lady Grey (235863) 05 Okt. 11, 00:09
    Kommentar
    Ja, Lady Grey, da habe ich dich beim ersten Lesen deines Beitrags wirklich nicht richtig verstanden - deshalb habe ich dann noch schnell in meinem Beitrag den zweiten Satz hineineditiert ...

    Das ist wirklich merkwürdig, vor allem, da bei einigen Büchern von Jamie Oliver dann doch der Übersetzer genannt ist, bei anderen jedoch nicht.

    Hmm, hat der Verlag sich da vielleicht selbst an die Arbeit gemacht? (Das Übersetzen einem Kollektiv von Mitarbeitern aufs Auge gedrückt?)
    #17Verfasser Fragezeichen (240970) 05 Okt. 11, 10:50
    Kommentar
    Ein Übersetzer ist ein Urheber (einer Bearbeitung), und hat damit Anspruch auf Nennung. Daran ändert es nichts, wenn ein "Kollektiv" die Übersetzung erstellt hat; dann sind halt die Mitglieder des "Kollektivs" als Miturheber zu nennen.
    #18Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 05 Okt. 11, 10:59
    Kommentar
    Wobei jeder Urheber natürlich sein Namensnennungsrecht auch in der Weise ausüben kann, dass er mit einem Pseudonym oder gar nicht genannt werden will.

    Zu dem Zitat aus der Wikipedia: Dass das Impressum die "vom Urheberrecht geforderten Informationen" bietet, ist Unsinn. In den Landespressegesetzen heißt es sinngemäß (z.B. § 8 Abs. 1 Landespressegesetz NRW): "Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers genannt sein." Wenn der Urheber nicht zugleich der Verleger ist, muss er also nicht genannt werden.

    Urheberrechtlich sinnvoll ist die Angabe des Urhebers, Herausgebers oder Verlegers wegen der Vermutungswirkung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft nach § 10 UrhG. Sie ist aber nicht zwingend. Ein Werk ist auch dann urheberrechtlich geschützt, wenn es keinen Copyright-Vermerk hat oder in einem Verzeichnis eingetragen ist.
    #19Verfasser Frank FMH (236799) 05 Okt. 11, 23:49
    Kommentar
    (double post)
    #20Verfasser Frank FMH (236799) 07 Okt. 11, 00:06
     
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