http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/...prellen
Verb
I
zur Strafe jn. auf einem straff gespannten Tuch in die Höhe schleudern oder von einem Wippgalgen stoßen. K. mit sinen gesellen [wurde] ... in unsers herrn abts gewalt gebracht ... und musten sich lan prellen
1455?/1704 HistVolksl.(Lilienc.) I 483
ist einer vnter jhnen allen, der ein ... capitel im Aristotele recht verstehet, so will ich mich lassen prellen
1530 Luther ZWortf. 9 (1907) 102
einen dieb oder armen suender prellen oder wippen
1691 Stieler 1472
Auf dieser Seite gibt es auch Darstellungen davon :
http://www.baieruther-katzbalgerey.de/Seiten/...Es gab auch besondere Galgen für Strafen, die nicht zum Tode führen sollten.
In einigen Orten wurden Dirnen oder Wilddiebe an ihren auf den Rücken gebundenen Handgelenken auf dem sogenannten „
Wippgalgen“ (meist ein Kniegalgen) hochgezogen und dann fallengelassen. Dies führte zu einem schmerzhaften Sturz und zu Verletzungen. Stoppte man den Fall kurz vor dem Boden, wurden die Arme ausgekugelt.
...
Extra erwähnt werden sollte noch die „
Wippe“ oder „Schupfe“. Bekannt geworden ist sie hauptsächlich durch ihre Funktion als Strafe des Bäckers der zu kleine Brote gebacken hatte. Mit Hilfe dieser besonderen Vorrichtung wurde der Verurteilte in einen Fluss (oder ein anderes Gewässer) fallengelassen. Er konnte auch mittels eines Schnellgalgens ins Wasser getaucht oder in einem besonderen Stuhl oder Korb in der Höhe festgehalten werden bis er entweder selbst ins Wasser sprang oder das tragende Seil durchtrennt wurde. Häufig wurde der Missetäter dabei verletzt, wodurch deutlich wird, wie verwaschen die Grenzen der Ehrenstrafen zu den übrigen Strafen waren.
PS : zu "Wippgalgen" gibt es vielfältige Darstellungen :
http://www.google.de/search?hl=de&newwindow=1...