Kommentar | So, Ihr Süße, dann will ich mich doch mal an ner Erklärung versuchen... :-)
Also: mit Absolvieren des ERSTEN (juristischen) Staatsexamens wird man "Jurist", mancherorts auch "Diplomjurist". Dann kann man das Referendariat machen und das ZWEITE Staatsexamen. Dann ist man "Volljurist". Und dann entscheidet man sich für eine Laufbahn. Entweder Staatsanwaltschaft, Richterdasein, Anwaltsberuf (ggfs. macht man dann noch eine Ausbildung zum Fachanwalt) oder bspw. Justitiar oder Syndikusanwalt. In den beiden letzten Fällen arbeitet man in aller Regel als Firmenjurist.
"(Voll-)Jurist" ist also der Oberbegriff, wie bspw. bei den Ärzten. Da gibt es ja auch Augenärzte, HNO-Ärzte, Orthopäden etc. Diese Spezialisierungen sind vergleichbar mit den Begrifflichkeiten Staatsanwalt, Richter, Anwalt, Justitiar.
Um Anwalt zu werden, lässt man sich einfach an einem für seinen Bereich zuständigen Gericht als solcher zu. Da braucht man keine zusätzliche Qualifikation - außer einem Arbeitszimmer, das man als Kanzlei nutzen kann. Und man tritt der regionalen Anwaltskammer bei.
Ich bin Volljuristin und arbeite als Justitiarin, freiberuflich bin ich aber auch tätig. Als Dozentin etc. :-))) Alles klar? :-)))) |
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