Werbung - LEO ohne Werbung? LEO Pur
LEO

Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.

Wollen Sie LEO unterstützen?

Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!

 
  •  
  • Übersicht

    Land und Leute

    Lustige/Sinnlose deutsche Gesetze

    Betrifft

    Lustige/Sinnlose deutsche Gesetze

    Kommentar
    Hi, I'm working on a group project about deutsche Innenpolitik and we were wondering about some crazy/stupid/pointless German laws you may have heard of that have existed through the ages.

    We've found some websites, but they're mostly only for the present day and we were curious about ones between 1871 and about 2000.

    Feel free to discuss them too, it'd be really neat to see the comparisons from today.
    Verfasser Flatternscheu (AE) (868718) 04 Mär. 13, 23:12
    Kommentar
    Hier einer meiner Lieblinge: http://dejure.org/gesetze/StGB/328.html
    Wer eine Atombombe zündet kriegt bis zu 5 Jahre oder eine Geldstrafe :-)

    § 328
    Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

    1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder
    2. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen oder erhebliche Schäden an Tieren oder Pflanzen, Gewässern, der Luft oder dem Boden herbeizuführen,

    herstellt, aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer
    1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
    2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
    3. eine nukleare Explosion verursacht oder
    4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
    #1Verfasser Birgila/DE (172576) 04 Mär. 13, 23:34
    Kommentar
    Und dann der Xaver Krenkl!
    Der mehrfache Sieger bei den berühmten Oktoberfest-Pferderennen war so couragiert, dass er es sogar wagte, mit seinem prächtigen Vierergespann im Englischen Garten die Kutsche von König Ludwig I. zu überholen. Als dieser ihm zurief “Er weiß wohl nicht, dass das Vorfahren verboten ist!“ rief Krenkel mit voller Brust „Wer ko, der ko!“.

    #2Verfasser manni3 (305129) 04 Mär. 13, 23:41
    Kommentar
    Kuriose königlich-bayerische Gesetze aus dem 19. Jhd.:

    http://www.buchfreund.de/Dass-den-Postkutsche...
    #3Verfasser Birgila/DE (172576) 04 Mär. 13, 23:45
    Kommentar
    Als Kranzgeld bezeichnete man eine finanzielle Entschädigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern konnte, wenn sie ihm auf Grund eines Eheversprechens die Beiwohnung gestattet hatte, also die Jungfräulichkeit verlor, und er anschließend das Verlöbnis löste.

    §1300 BGB (alte Fassung):
    1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
    (2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.

    [Der § 1300 BGB wurde im Zuge des Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts am 4.5.1998 mit Wirkung zum 1.7.1998 aufgehoben]
    #4Verfasser Tricia2212 (723107) 04 Mär. 13, 23:51
    Kommentar
    Nicht gerade Gesetzes-Niveau ... aber gab' es nicht letztes Jahr nach der EM die Diskussion, dass die deutschen Fußballspieler in der Nationalmannschaft dazu verpflichtet werden sollen (möglicherweise per Gesetz) vor Spielanpfiff den Text der Nationalhymne mitzusingen ... weil sie dann besser spielen würden ?

    Übrigens, die Spanier haben die EM gewonnen ... deren Nationalhymne hat gar keinen Text ...
    #5Verfasser no me bré (700807) 04 Mär. 13, 23:54
    Kommentar
    "deren Nationalhymne hat gar keinen Text ..."

    they have taken the motto "Deeds, not words" to heart apparently :-)
    #6Verfassermikefm (760309) 05 Mär. 13, 09:25
    Kommentar
    Man kann die Sexualstrafrechts-Paragrafen so interpretieren, dass Jugendliche ab 14 Jahren an Gruppensex teilnehmen dürfen, aber nur mit verbundenen Augen (weil Zuschauen ja Pornografie wäre, und die dürfen sie nicht sehen). Ebenso war bis vor kurzem Sex mit Tieren erlaubt, aber nicht das Verbreiten von Aufnahmen davon.
    #7Verfasser JanZ (805098) 05 Mär. 13, 09:30
    Kommentar
    §21 der 1946 verabschiedeten Verfassung des Bundeslandes Hessen lässt ausdrücklich die Todesstrafe zu. Aufgrund des Grundsatzes "Bundesrecht bricht Landesrecht" kann er zwar nicht angewendet werden, gestrichen wird er aber auch nicht. Das wäre nämlich nur über einen Volksentscheid möglich, und die Politiker haben zu viel Angst, dass eine Mehrheit gegen die Streichung stimmen würde.
    #8VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 05 Mär. 13, 10:47
    Kommentar
    Neulich zwei lustige "Straftaten", sofern man nicht selbst davon betroffen ist:

    http://www.wz-newsline.de/home/panorama/fuenf...

    Eine Garage darf laut Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt nicht dauerhaft als Abstellort genutzt werden. Wer eine Garage baut, sollte diese auch vorwiegend zum Unterstellen von Fahrzeugen nutzen. Tut man das nicht, droht ein Bußgeld.
    http://www.umzugsvergleich.de/magazin/gericht...
    Behörde verhängt Bußgeld wegen unrechtmäßiger Garagennutzung
    Nachdem die Bauaufsichtsbehörde in Offenbach bemerkt hat, dass ein Hausbesitzer seine Garage nicht als Unterstellort für sein Fahrzeug nutzt, sondern darin unter anderem Möbel lagert, verhängte sie nach kurzer Vorwarnung prompt ein Bußgeld. Der Hausbesitzer staunte über die Post von der Behörde nicht schlecht und weigerte sich die Strafe zu zahlen. Seiner Meinung nach dürfe er die Garage nutzen wofür er möchte – es ist schließlich sein Eigentum.
    #9Verfasser Carly-AE (237428) 05 Mär. 13, 10:47
    Kommentar
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001...
    Bekannt sind auch die §§960-964 BGB:

    "§ 960 Wilde Tiere
    (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
    (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.
    (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

    § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
    Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

    § 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
    Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

    § 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
    Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

    § 964 Vermischung von Bienenschwärmen
    Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen."
    #10Verfasser igm (387309) 05 Mär. 13, 11:03
    Kommentar
    Gelten noch die ganze Gesetze wo:
    am Sonntag keine Wäsche aufgehängt werden darf
    Babies zwischen 13:00 - 15:00 nicht schreien dürfen
    In Miethäuser ab 22:00 nicht geduscht/gebadet werden darf
    Man nur ein- oder zwei Mal? pro Jahr länger als 22:00 feiern darf, und im Vorfeld sämtliche Nachbarn informiert werden müssen
    #11Verfasser Carly-AE (237428) 05 Mär. 13, 11:16
    Kommentar
    Jaaaaaa, igm, die berühmten Bienenschwarmgesetze, herrlich...! :-)))
    #12Verfasser susanne133 (607830) 05 Mär. 13, 11:21
    Kommentar
    Carly, das sind aber keine Gesetze, sondern Hausordnungen, also Regeln, die sich der Vermieter selbst ausgedacht hat.
    #13Verfasser bluesky (236159) 05 Mär. 13, 11:27
    Kommentar
    Ach so, aber es gab doch deswegeb etliche Gerichtsprozesse.
    #14Verfasser Carly-AE (237428) 05 Mär. 13, 11:33
    Kommentar
    Klar, in denen wurde dann darüber verhandelt, ob solche Klauseln rechtmäßig sind.
    #15Verfasser JanZ (805098) 05 Mär. 13, 12:02
    Kommentar
    @14: Klar. Wenn der Vermieter eine Regel, z.B. das Nachtbadeverbot, in den Mietvertrag geschrieben hat und der Mieter, der den Vertrag unterschrieben hat, sich nicht an diese Regel hält und der Vermieter ihm daraufhin Ärger macht, kommt es gegebenenfalls zu einem Gerichtsverfahren, in dessen Verlauf entschieden werden muss, ob der Vermieter so eine Regel aufstellen darf und der Mieter verpflichtet ist, sich daran zu halten, oder ob diese Regel aufgrund anderer Gesetze als nichtig anzusehen ist. Das muss aber noch lange nicht bedeuten, dass diese Regel selbst in einem Gesetz auftaucht, sondern nur, dass ein Gesetz so ausgelegt wird, dass die Regel darunter fällt oder eben nicht.
    #16Verfasser Dragon (238202) 05 Mär. 13, 12:06
    Kommentar
    Ich muss hier einfach noch mal meinen Liebling aus dem Einkommensteuergesetz unterbringen. Folgender Absatz beschreibt, wie die Summe der Einkünfte zu ermitteln ist.

    Es handelt sich um §2 Absatz 3, der von 1999 bis 2003 anzuwenden war:

    1Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag und den Abzug nach § 13 Abs. 3, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. 2Bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte sind zunächst jeweils die Summen der Einkünfte aus jeder Einkunftsart, dann die Summe der positiven Einkünfte zu ermitteln. 3Die Summe der positiven Einkünfte ist, soweit sie den Betrag von 51 500 Euro übersteigt, durch negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten nur bis zur Hälfte zu mindern. 4Die Minderung ist in dem Verhältnis vorzunehmen, in dem die positiven Summen der Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten zur Summe der positiven Einkünfte stehen. 5Übersteigt die Summe der negativen Einkünfte den nach Satz 3 ausgleichsfähigen Betrag, sind die negativen Summen der Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten in dem Verhältnis zu berücksichtigen, in dem sie zur Summe der negativen Einkünfte stehen. 6Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen veranlagt werden, sind nicht nach den Sätzen 2 bis 5 ausgeglichene negative Einkünfte des einen Ehegatten dem anderen Ehegatten zuzurechnen, soweit sie bei diesem nach den Sätzen 2 bis 5 ausgeglichen werden können; können negative Einkünfte des einen Ehegatten bei dem anderen Ehegatten zu weniger als 51 500 Euro ausgeglichen werden, sind die positiven Einkünfte des einen Ehegatten über die Sätze 2 bis 5 hinaus um den Unterschiedsbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 51 500 Euro durch die noch nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte dieses Ehegatten zu mindern, soweit der Betrag der Minderungen bei beiden Ehegatten nach den Sätzen 3 bis 6 den Betrag von 103 000 Euro zuzüglich der Hälfte des den Betrag von 103 000 Euro übersteigenden Teils der zusammengefassten Summe der positiven Einkünfte beider Ehegatten nicht übersteigt. 7Können negative Einkünfte des einen Ehegatten bei ihm nach Satz 3 zu weniger als 51 500 Euro ausgeglichen werden, sind die positiven Einkünfte des anderen Ehegatten über die Sätze 2 bis 6 hinaus um den Unterschiedsbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 51 500 Euro durch die noch nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte des einen Ehegatten zu mindern, soweit der Betrag der Minderungen bei beiden Ehegatten nach den Sätzen 3 bis 7 den Betrag von 103 000 Euro zuzüglich der Hälfte des den Betrag von 103 000 Euro übersteigenden Teils der zusammengefassten Summe der positiven Einkünfte beider Ehegatten nicht übersteigt. 8Die Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.
    #17Verfasser JayArT (580770) 05 Mär. 13, 12:15
    Kommentar
    # 11-16:
    Zum den Themen
    Ruhestörender Lärm
    Mittagsruhe
    Nachtruhe ...
    gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften. Die genannten Hausordnungs-Regelungen sind normalerweise davon abgeleitet.
    Behauptungen wie "Zweimal im Jahr darf man..." sind aber pure Fantasie und widersprechen jeder rechtlichen Logik. Wenn eine Feier zu laut ist, ist sie zu laut.
    #18Verfasser Lutz B (319260) 05 Mär. 13, 13:16
    Kommentar
    Ach, es darf garnicht länger gefeiert werden - nur bis 22:00!

    http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-982...
    #19Verfasser Carly-AE (237428) 05 Mär. 13, 13:31
    Kommentar
    Doch, klar darf es! Du musst nur dafür sorgen, dass sich niemand in seiner Nachtruhe gestört fühlt. Das ist nicht zuviel verlangt, finde ich.
    #20Verfasser Lutz B (319260) 05 Mär. 13, 13:42
    Kommentar
    Es lohnt sich immer einen Blick in die Landesverfassung Hessen:

    Artikel 21
    (1) [...] Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

    Artikel 28
    (2) Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit und, unbeschadet seiner persönlichen Freiheit, die sittliche Pflicht zur Arbeit.
    #21Verfasser Mausling (384473) 05 Mär. 13, 13:49
    Kommentar
    Na dann los, Mausling, ran an die Arbeit und nicht schon wieder hier im Forum abhängen!:-P Ach, nein, Du hast ja Glück und kommst nicht aus Hessen.
    #22Verfasser Advohannes (785343) 05 Mär. 13, 13:52
    Kommentar
    Dann sollen sie mir ENDLICH eine Arbeit erteilen!!
    #23Verfasser Carly-AE (237428) 05 Mär. 13, 13:55
    Kommentar
    "Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz"

    Da ist übrigens schon der Name ausreichend lustig, finde ich.
    #24Verfasser Advohannes (785343) 05 Mär. 13, 13:56
    Kommentar
    Na, das Forum verlassen zu müssen wäre aber doch schon ein Schaden an der persönlichen Freiheit, das kann man ja niemandem zumuten! ;-)

    Aber da hier so viele Fachleute sind, ist das vielleicht der richtige Ort für eine Frage, die mich schon länger beschäftigt: Ein Jura-Student hat mir gegenüber mal behauptet, unter gewissen Umständen und mit mutwilligem Missverstehen könnte man das Vergraben einer Leiche im Stadtpark als "Unterschlagung" werten. Es ist leider schon eine Weile her, ich habe mir nicht gemerkt, auf welchen Gesetzestext er sich bei dieser Behauptung bezogen hat, und habe auch keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm. Stimmt das wirklich, hat das noch einer schon mal gehört, oder wurde mir da kompletter Mist erzählt?
    #25Verfasser wi-chan (390817) 05 Mär. 13, 13:58
    Kommentar
    Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz

    Ja, da ist der Titel schon nicht schlecht, aber der § 5 Absatz 1 S. 1 erst:

    § 5 Zahlung
    (1) Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
     

    Ah ja, und bitte immer nur gaaaanz langsam zitieren, damit die Beamten es auch ja richtig verstehen ....
    #26Verfasser Advohannes (785343) 05 Mär. 13, 14:02
    Kommentar
    Slightly OT, but I heard that Mississippi hadn't yet abolished slavery, and only did so last week :-)

    http://io9.com/5985959/mississippi-officially...
    #27Verfasser Carly-AE (237428) 05 Mär. 13, 14:10
    Kommentar
    Art. 131 der Bayerischen Landesverfassung:
    "(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
    (2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.
    (3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.
    (4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen."

    Zu meiner Schulzeit war Abs. 4 übrigens noch nur für Mädchen gültig. Und trotzdem keine Spur von diesen Inhalten während meiner Schulzeit.
    #28Verfasser igm (387309) 05 Mär. 13, 14:37
    Kommentar
    Auf eine PN hin muss ich meine 7 bzgl. des Gruppensex für Jugendliche präzisieren: §184 (Verbreitung von Pornografie) gilt natürlich nur für Schriften und Ähnliches, also fällt das Augenverbinden weg. Aufnahmen von der Aktion dürften sie sich allerdings nicht ansehen, diese dürften allerdings nach § 184c auch an Erwachsene nicht verbreitet werden.

    Unter 14-jährige Teilnehmer an Gruppensex würden sich natürlich schon mangels Strafmündigkeit nicht selber strafbar machen, wohl aber in diesem Fall die älteren Teilnehmer, nämlich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

    Ganz schön kompliziert, das Ganze ...
    #29Verfasser JanZ (805098) 05 Mär. 13, 15:04
    Kommentar
    Das Recht auf Arbeit steht auch in der bayerischen Verfassung.
    #30Verfasser bluesky (236159) 05 Mär. 13, 15:53
    Kommentar
    Art. 131 der Bayerischen Landesverfassung:
    "(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
    (2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.


    Der liebe Herr Seehofer war wohl nicht auf einer bayrischen Schule.

    http://www.t-online.de/nachrichten/deutschlan...
    #31Verfasser Masu (613197) 06 Mär. 13, 08:56
    Kommentar
    Ich glaube es war §49 einer alten Deutschen Postordnung:

    'Der Postsack ist ein Beutel, der zwecks seiner spezifischen Bestimmung als Sack bezeichnet wird, da sein Inhalt aus Beuteln besteht, die jedoch nicht eingebeutelt sondern eingesackt werden.'

    Is ja auch ganz logisch – nicht wahr nichten ;-)
    #32Verfasser sunnyserpent (554652) 06 Mär. 13, 12:12
    Kommentar
    re #32: Das angebliche Merkblatt zum § 49 der Allg. Dienstanweisung der Deutschen Bundespost ist ein satirischer Text von Wolf Wondratschek, der sich verselbstständigt hat und von vielen als bare Münze genommen wird:

    Siehe auch: Wortungetüme - #34
    #33Verfasser RE1 (236905) 06 Mär. 13, 12:27
    Kommentar
    Danke Re - wußte ich nicht - und offensichtlich unsere Professoren ( ehm vor langer Zeit schon ) auch nicht
    #34Verfasser sunnyserpent (554652) 06 Mär. 13, 12:29
    Kommentar
    ein nettes (und reales) Beispiel für den Kanzleistil ist die Definition des Begriffes Eisenbahn durch das Reichsgericht (RGZ 1, 247, 252 vom 17. März 1879): „Ein Eisenbahnunternehmen ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung, u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.“
    #35Verfasser Feuerflieger_GMX (252429) 06 Mär. 13, 12:47
    Kommentar
    OT (@ #31, Masu):

    Ich bin wahrlich kein großer Freund von Herrn Seehofer, aber ... er wusste nichts von den Umständen des Rückzugs und von etwas derart Dramatischen kann man m.E. auch nicht ausgehen (ok, man kann nun diskutieren, ob Politiker nicht besonders vorsichtig sein sollten und - anders als Normalsterbliche - sind sie das denn nicht? - alles in Erwägung ziehen sollten). Dass Herr Al-Khatib andererseits in seiner Situation dünnhäutig ist, kann man ihm auch nicht verdenken. Mich wundert's bloß, wieviel Zeit der dann in Facebook verbringen kann, um unbedachte, flapsige, aber nicht bös gemeinte Aussprüche politisch auszuschlachten ... So, das musste raus, sorry!

    Nun sammelt schön weiter (vermeintlich) sinnlose/lustige Gesetze! ;-))
    #36Verfasser Sille74 (272945) 06 Mär. 13, 13:24
    Kommentar
    Wusstet ihr schon, dass Kondome nach deutschem Recht dem Lebensmittelgesetz unterliegen? Warum, darüber nachzudenken überlasse ich euch.
    #37VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 06 Mär. 13, 13:30
    Kommentar
    Und ich dachte immer, Kondome seien Lebensverhinderungsmittel...
    #38Verfasser Birgila/DE (172576) 06 Mär. 13, 13:39
    Kommentar
    #10,12: Mag ja sein, dass es mir an dem einschlägigen Humor mangelt, aber was ist an den Bienenschwarm-Gesetzen denn so lustig? Als jemand, der weder Bienen noch Bienenstöcke besitzt fühle ich mich von diesen Regelungen zwar nicht betroffen, aber sie scheinen mir weder unplausibel noch sinnlos und schon gar nicht irgendwie witzig. Eher langweilig.
    #39Verfasser dirk (236321) 06 Mär. 13, 14:40
    Kommentar
    ok, man kann nun diskutieren, ob Politiker nicht besonders vorsichtig sein sollten und - anders als Normalsterbliche - sind sie das denn nicht? - alles in Erwägung ziehen sollten

    Ich erwarte aber von einem Politiker, daß er vorher seine/n Pressesprecher/Generalsekretär/Sekretärin fragt, ob die wissen, was da los ist, bevor er seine Schmutzeleien in die Welt funkt. Das kann man auch nicht mit Wahlkampf entschuldigen, das ist einfach bloß unfaßbar Vollhorst.

    Natürlich unterliegen Kondome dem Lebensmittelrecht, sie werden schließlich aus dem Pflanzensaft des Gummibaums hergestellt, weshalb es sie auch in der BIO-Variante gibt.
    #40Verfasser bluesky (236159) 06 Mär. 13, 17:55
    Kommentar
    Falsch geraten, bluesky. ;-)

    Vielleicht ist das eine Legende, aber es soll mal einen Entwurf für eine EG-Richtlinie gegeben haben, laut der ein Fischkutter, der länger als acht Stunden seinem Heimathafen fernbleibe, einen Hunderterpack Kondome mitführen müsse. Die Richtlinie wurde offenbar fallen gelassen, als dänische Fischer vorrechneten, dass sie alle halbe Stunde einen neuen überstülpen müssten, um den Vorrat aufzubrauchen.
    #41VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 06 Mär. 13, 18:00
    Kommentar
    @ dirk (#39): geht mir wie Dir ...

    Auch das mit dem "Kranzgeld" (#4) hatte durchaus mal seine Berechtigung. Nachvollziehen kann man's, wenn man den "Untertan" von Claus Mann liest ... Kurios ist höchstens, dass der § 1300 so lange im BGB verblieben ist.

    Nochmals OT (@ #40), sorry:

    "Ich erwarte aber von einem Politiker, daß er vorher seine/n Pressesprecher/Generalsekretär/Sekretärin fragt, ob die wissen, was da los ist, bevor er seine Schmutzeleien in die Welt funkt. ..."

    Hm, weiß nicht ... Wenn man dieses ganze Getwittere und Facebook-Geschreibsel akzeptiert, muss man wohl, fürchte ich - auch bei Politikern -sowas hinnehmen und dickhäutiger werden. Diese Kommunikationsmittel sind doch prädestiniert für unüberlegte verbale Schnellschüsse. Ich persönlich finde ja, dass man, ob Politiker oder nicht, ganz gut ohne diese Dinge auskommen kann. Und wenn man was zu sagen hat, kann man das auch anders vermitteln/übermitteln, wenn auch nicht so einfach und dann denkt man vllt. auch mal eine Minute über seine Formulierung nach ... Wie schon angedeutet: eigentlich finde ich es ganz schön erschreckend, wenn ein werdender Vater und Ehemann in so einer scheint's dramatischen Situation noch den Nerv hat und dran denkt, in Facebook rumzusurfen (oder wie heißt das) und zu schreiben ...


    #42Verfasser Sille74 (272945) 06 Mär. 13, 22:42
    Kommentar
    OT Bsssd: Heinrich
    #43Verfasser manni3 (305129) 06 Mär. 13, 23:23
    Kommentar
    Zustimmung zu Silles #42: Wenn man dieses ganze Getwittere und Facebook-Geschreibsel akzeptiert, muss man wohl, fürchte ich - auch bei Politikern -sowas hinnehmen und dickhäutiger werden. Diese Kommunikationsmittel sind doch prädestiniert für unüberlegte verbale Schnellschüsse. [...] und dann denkt man vllt. auch mal eine Minute über seine Formulierung nach ...

    Ich bin ganz froh drüber, dass ich - seit mir mal eine Fehlermeldung einen sehr langen Kommentar zerschossen hat - alles, was länger als drei Zeilen ist, zuerst in eine kleine Textdatei schreibe. Dadurch denke ich schon mal länger darüber nach, was ich da der LEO-Gemeinde mitteilen will. (Genügend Quatsch schreibe ich dann immer noch ... :( ;)

    Wenn Politiker meinen, mit Twitter und Facebook besonders "nah am Volk" zu sein, müssen sie sich halt ihre Äußerungen besonders gut überlegen.

    Im übrigen sehe ich es so (ohne Fan von Herrn Seehofer zu sein): Er hat über ein Kommunikationsmittel, mit dem man heute eine riesige Menge Leute erreicht, versucht, seinen Wahlkampf einzuläuten. Provokant, aber m.M.n. nicht herz- und charakterlos. Nicht einmal besonders geschmacklos - wenn er von Herrn Al-Khatibs familiärer Situation nichts wusste.
    #44Verfasserminima (507790) 06 Mär. 13, 23:28
    Kommentar
    #37: Das halte ich für ein Gerücht. Kondome sind jedenfalls ein sogenanntes Medizinprodukt (wie zB Kontaktlinsen oder Zahnpasta) und deshalb trägt deren Verpackung die CE-Kennzeichnung.

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriSer...
    #45Verfasser Chris (AT) (237739) 07 Mär. 13, 10:12
    Kommentar
    @Sille74:
    Deine Kritik an Herrn Al-Khatibs Facebook-Aktivität kann ich nicht nachvollziehen. Meine Güte, der Mann zieht sich aus der Vollzeit-Volldampf-Aktivität des Wahlkampfs zurück, um für seine Frau da zu sein. Das heißt doch nicht, dass er sie ab sofort 24 Stunden am Tag betüdelt und sonst nichts tut!
    #46Verfasser Lutz B (319260) 07 Mär. 13, 10:19
    Kommentar
    Ich stimme Bluesky zu, das Herr Seehofer hätte nachfragen sollen, warum es zu diesem Rückzug kam.
    Soviel Zeit muß auch im Wahlkampf sein.

    Wer sagt, das Herr Al-Khatib diesen Eintrag selbst gefunden hat? Ich schätze, das es mehr als genügend Parteifreunde gibt, die dies gelesen und ihm mitgeteilt haben. Ein möglicher Beweggrund für seine Antwort könnte auch ein gewissermaßen letzter Dienst an der Sache gewesen sein.
    Abgesehen davon, das er durch seinen Rückzug aus dem Wahlkampf aktuell sicher viel Zeit hat.
    #47Verfasser Masu (613197) 07 Mär. 13, 12:30
    Kommentar
    Auch das Chris. Trotzdem unterliegen sie aufgrund deutscher Gründlichkeit auch dem Lebensmittelgesetz - denn nicht umsonst gibt es sie manchmal mit Geschmack ...
    #48VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 07 Mär. 13, 13:33
    Kommentar
    Ich hab hier noch zwei Sachen:

    1. Das Zusatzzeichen 1044-10

    http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zusatz...

    zum Zeichen 314 "Parkplatz" erlaubt das Parken "nur Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden"

    2. Die allumfassende Legaldefinition des Luftfahrzeugs in § 1 Absatz 2 Ziffer 11 Luftverkehrsgesetz "...sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können" nötigt Turmdrehkranführer ebenso zum Erwerb des Pilotenscheins wie den Ausguck einer Viermastbark, sobald er ein Fernglas ans Auge führt.
    #49VerfasserStarost (825755) 07 Mär. 13, 13:52
     Beitrag #50­ wurde gelöscht.
    Kommentar
    erlaubt das Parken "nur Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden"
    Was ist daran lustig? Behinderte dürfen eine Begleitperson dabeihaben, die in diesem Fall das Auto fährt.

    auch zu Dirk / #39:

    Lustig sind Gesetze eigentlich nie - generell existieren sie, weil eine staatliche Autorität versucht Probleme zu regeln oder aus der Welt zu schaffen.

    Weil also zum Beispiel im Königreich Preußen die Anzahl der Unfälle mit Hochrädern alarmierende Ausmaße annahm, wurde eine Führerscheinpflicht für Hochräder eingeführt. Automobile hingegen schienen keine besondere Unfallquelle darzustellen (zumindest so lange ihre Anzahl gering war), daher brauchte man zunächst keinen Führerschein dafür - aus der Sicht des Jahres 1900 völlig normal, heute kurios.

    Wenn irgendwas an Bedeutung verliert, bleiben alte Regelungen bestehen, so wie die "Bienenparagrafen" im BGB.
    Gleichzeitig wird es nicht für notwendig angesehen, aktuelle Regelungen für bedeutungslos gewordene Dinge zu schaffen. So haben wir Emissionsschutzgesetze für allerlei Maschinen und Geräte, nicht aber für Dampflokomotiven. Die ca. 150 betriebsfähigen Exemplare in Deutschland dürfen Dreck machen wie sie wollen.
    #51Verfasser TTMM (236247) 07 Mär. 13, 16:54
    Kommentar
    Lustig sind Gesetze eigentlich nie - generell existieren sie, weil eine staatliche Autorität versucht Probleme zu regeln oder aus der Welt zu schaffen.

    Vor allem in den USA fragt man sich aber des öfteren, für wie eklatant die staatliche Autorität das Problem eigentlich hielt bzw. wie viele Whisky die Autorität gerade intus hatte. Etwa in Atlanta, wo es angeblich verboten ist, eine Giraffe an einen Laternenmast zu binden.

    Wird eine freiberufliche Praxis wegen des Todes des Praxisinhabers nach dessen Tod veräußert, so ist dies keine Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit" im Sinne vom § 18 Abs. 3 Satz 2 i.V. m. § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG.
    http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1985/XX8502...

    Gesetz über Seilbahnen im Land Mecklenburg-Vorpommern
    (Landesseilbahngesetz - LSeilbG M-V)*

    http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/p...
    (Anmerkung: Es gibt in MeckPomm keine einzige Seilbahn. Und auch keinen Berg dafür.)
    #52VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 07 Mär. 13, 17:54
    Kommentar
    Vor allem in den USA fragt man sich aber des öfteren, für wie eklatant die staatliche Autorität das Problem eigentlich hielt bzw. wie viele Whisky die Autorität gerade intus hatte. Etwa in Atlanta, wo es angeblich verboten ist, eine Giraffe an einen Laternenmast zu binden.

    Sind das eigentlich wirklich Gesetze oder eher Präzedenzfälle=Gerichtsurteile? Letzteres würde ja bedeuten, dass es durchaus schon mal jemand versucht hat.

    Das mit dem Seilbahngesetz dürfte auf Bundes- oder EU-Recht basieren, das in Landesrecht umgesetzt werden musste. Es muss ja nicht unbedingt erst der zu regelnde Gegenstand und dann die Regelung da sein.
    #53Verfasser JanZ (805098) 07 Mär. 13, 18:02
    Kommentar
    Es gibt in MeckPomm keine einzige Seilbahn. Und auch keinen Berg dafür.

    Seilbahnen werden heute nicht mehr nur auf Berge errichtet, sondern auch als Transportmittel in der Ebene (siehe z.B. Expo in Hannover, geplante Seilbahn über die Elbe in Hamburg etc.). Das ist durchaus auch in MeckPomm denkbar.
    #54Verfasser RE1 (236905) 07 Mär. 13, 18:14
    Kommentar
    #53: Sind das eigentlich wirklich Gesetze oder eher Präzedenzfälle=Gerichtsurteile?

    Ja, ich glaube auch, das ist die Frage die man bei all diesen angeblichen "Irgendwo in Amerika ist X verboten"-Gesetzen stellen sollte.

    Bei näherer Betrachtung ist es dann wohl tatsächlich nur so, dass eben mal jemand dafür verurteilt wurde - was zwar bedeutet dass ein heutiges Urteil sich darauf berufen könnte, es aber genausogut einkassieren könnte.

    Aber mal die Frage an die Juristen: Würde sich ein Polizist strafbar machen, der das Anbinden einer Giraffe an einen Masten nicht strafrechtlich verfolgt? Oder der mündige Bürger, der ein solches Verhalten beobachtet, aber nicht meldet?

    Oder ist das eher ein Fall von "Wo kein Kläger, da auch kein Richter"?



    Edit: Bei den Seilbahnen in MeckPomm würde ich mich auch fragen, was die Alternative zur gegebenen Regelung wäre. Eine Regelung der Art "Dieses Gesetz ist nur in Gegenden mit Berg(en) anzuwenden" würde wohl mit dem Versuch der Definition von "Berg" mehr Verwirrung oder Heiterkeit stiften als dso wie jetzt.

    Zudem verstrick man sich dadurch ja in ein Paradoxon wie der Barbier von Sevilla:
    Wenn man in Gegenden ohne Berg das Gesetz nicht anwendet, befolgt man gerade durch diese nicht-Anwendung das Gesetz ;-)
    #55VerfasserYora Unfug (694297) 07 Mär. 13, 18:18
    Kommentar
    Bei näherer Betrachtung ist es dann wohl tatsächlich nur so, dass eben mal jemand dafür verurteilt wurde - was zwar bedeutet dass ein heutiges Urteil sich darauf berufen könnte, es aber genausogut einkassieren könnte.

    Nach deutschem Recht ja, aber meines Wissens gelten im Common Law Präzedenzfälle wesentlich mehr als im deutschen Recht. Da sind unsere Angelsachsen gefragt ;-).

    Die Regelungen zur deutschen Mehrwertsteuer sind auch ein wenig kurios: Ich war vorhin einkaufen und habe zufällig festgestellt, dass die beiden Getränkeflaschen inkl. Pfand mit 19%, die anderen Einkäufe (Milch und Schokolade) aber mit 7% besteuert wurden.
    #56Verfasser JanZ (805098) 07 Mär. 13, 19:34
    Kommentar
    Lustige Gesetze? Bitte §919 Absatz 1 BGB einmal aufmerksam lesen.

    Hier ist er: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__919.html
    #57Verfasser Gart (646339) 07 Mär. 13, 20:32
    Kommentar
    @ 43 (manni): Stimmt, Heinrich Mann ...

    (Menne, hättest Du das nicht erwähnt, hätte meinen Faux-Pas niemand bemerkt ... ;-))
    #58Verfasser Sille74 (272945) 07 Mär. 13, 20:37
    Kommentar
    (Aber in der nächsten Literaturprüfung einen Punktabzug gekriegt ;-))
    #59Verfasser manni3 (305129) 07 Mär. 13, 20:55
    Kommentar
    Edit: Bei den Seilbahnen in MeckPomm würde ich mich auch fragen, was die Alternative zur gegebenen Regelung wäre. Eine Regelung der Art "Dieses Gesetz ist nur in Gegenden mit Berg(en) anzuwenden" würde wohl mit dem Versuch der Definition von "Berg" mehr Verwirrung oder Heiterkeit stiften als dso wie jetzt.

    Die Alternative wäre gewesen, dieses Gesetz nicht zu verabschieden, weil es keiner braucht. Leider hätte das bedeutet, dass MeckPomm wegen Nichtumsetzung der europaweiten Richtlinie 2000/9/EG eine Konventionalstrafe von bis zu 719.000 Euro hätte zahlen müssen. Pro Tag.

    Im übrigen sind Seilbahnen à la #54 laut §1 Landesseilbahngesetz vom Gesetz ausgenommen ("Seilbahnen als feststehende und verfahrbare Jahrmarktgeräte sowie Anlagen in Vergnügungsparks, die zur Freizeitgestaltung und nicht als Personenverkehrsmittel dienen" http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/b... ).
    #60VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 07 Mär. 13, 22:06
    Kommentar
    #56 Die Sache mit der Mehrwertsteuer geht ins Jahr 1963 zurück. Damals hatte die Regierung vorgesehen, dass für Bier (als Nahrungsmittel!) der halbe Mehrwertteuersatz erhoben werden sollte, für Bücher, wie für andere Papierwaren, jedoch der volle Satz. Erhard Eppler, SPD, der spätere erste Minister im Entwicklungshilfeministerium, hat sich dann dafür eingesetzt, dass dies umgekehrt wurde. Und mit dem Bier sind wohl alle Erfrischungsgetränke als Luxusgüter mit vollem MWSt-Satz eingestuft worden. (Quelle: Autobiographie Erhard Eppler)
    #61Verfasser Funkturm (706177) 07 Mär. 13, 22:21
    Kommentar
    Noch mal zur Mehrwertsteuer: In UK gilt ein unterschiedlicher Mehrwertsteuersatz für mit Schokolade überzogenen Kekse einerseits und für mit Schokolade überzogenem Kuchen andererseits. Mit Schokolade überzogener Kuchen gilt als "life necessity" (was ich sehr gut nachvollziehen kann :-)). Daher unterliegt er keiner Mehrwertsteuer. Dagegen gelten mit Schokolade überzogenen Kekse als Luxusgut. Daher müssen 20% Mehrwertsteuer gezahlt werden.

    Dies hat dazu geführt, dass es einen Gerichtsstreit dazu gab, ob Jaffa Cake ein Keks oder ein Kuchen ist.
    http://en.wikipedia.org/wiki/Jaffa_Cakes
    #62Verfasser Jenna2708 (36198) 07 Mär. 13, 23:46
    Kommentar
    Mit Schokolade überzogener Kuchen gilt als "life necessity" (was ich sehr gut nachvollziehen kann :-)).
    England ist toll :-D
    #63Verfasser Lady Grey (235863) 07 Mär. 13, 23:49
    Kommentar
    Zum Thema "Giraffe an Laternenmast binden":
    Letztlich ist es doch ganz einfach, beliebig viele skurille "Gesetze" selbst zu erfinden.

    Zum Beispiel ist es in Deutschland verboten, ein grünes Cabriolet nach Sonnenuntergang an einer Bushaltestelle zu parken.

    Hab ich mir gerade ausgedacht, ist aber zweifellos zutreffend ;-)
    #64Verfasser Lutz B (319260) 08 Mär. 13, 08:23
    Kommentar
    Gesetz über Seilbahnen im Land Mecklenburg-Vorpommern
    (Landesseilbahngesetz - LSeilbG M-V)

    Ist gar nicht so abwegig. Es gab mindestens zwei Seilbahnen in Meck-Pomm: Die Insel Riems war bis 1972 durch eine Materialseilbahn mit dem Festland verbunden und Rostock hatte eine Seilbahn zur Gartenbauausstellung 2003.
    #65Verfasser Feuerflieger_GMX (252429) 08 Mär. 13, 08:35
    Kommentar
    Das ist zwar zutreffend, in MeckPomm wird aber gerne darauf hingewiesen, dass die wieder abgebaut worden sei, bevor das Gesetz in Kraft trat.
    #66VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 08 Mär. 13, 08:44
    Kommentar
    erlaubt das Parken "nur Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden"
    Was ist daran lustig? Behinderte dürfen eine Begleitperson dabeihaben, die in diesem Fall das Auto fährt.
    Weiß ich. Daran ist lustig, dass fahrende Begleitpersonen von Blinden ebenso wie diese selbst im Gegensatz zu Gehbehinderten, die eventuell sogar im Rollstuhl unterwegs sind, eigentlich keiner besonderen Privilegierung bei der Bereitstellung von Parkraum bedürfen.
    Außerdem, dass sich die Vorschrift an Blinde wendet und nicht an deren Begleitpersonen.
    #67VerfasserStarost (825755) 08 Mär. 13, 09:24
    Kommentar
    Wenn man bedenkt, dass das Sehen unser wichtigster Orientierungssinn ist, passt es schon, Blinden das Privileg kurzer Wege* zuzugestehen, selbst dann, wenn sie in Begleitung unterwegs sind. Und das zeichnet ja (neben der Größe) solche Stellplätze in der Regel aus.
     
    * Merkwürdigerweise werden Parkplätze üblicherweise als Verkehrsfläche für Fahrzeuge angelegt. Das ist ein systematischer Fehler, denn auf einem Parkplatz bewegen sich grundsätzlich mindestens genauso viele Fußgänger wie Fahrzeuge.
    #68Verfasser Lutz B (319260) 08 Mär. 13, 09:48
    Kommentar
    Zum Kreis der Blinden zählen nicht nur Personen, denen die Sehkraft völlig fehlt, sondern auch solche, die als Blinde im Sinne des § 67 Bundessozalhilfegesetzes angesehen werden. So zum Beispiel Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt.
    https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:2w...

    Was das Gesetz aber völlig absurd macht, ist, dass der Blinde zwar einen blauen Parkausweis bekommt, ein Mensch mit einem amputierten Bein aber nicht. Erst müssen beide Beine weg sein, damit es gilt! Kann ich von einem Behinderten sagen, der seit Jahren einen Rechtsstreit führt, weil er sich wirklich nur kürzeste Strecken bewegen kann, aber die Stadt ihm ums Verrecken keine Parkgenehmigung erteilt, denn die Beine seien ja noch dran.

    ("Außergewöhnlich gehbehindert ist die Person, die sich wegen der Schwere ihrer Behinderung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind." http://www.berlin.de/lageso/behinderung/merkz... )
    #69VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 08 Mär. 13, 10:26
    Kommentar
    Ich kenne einen Blinden, der würde sich lieber mit Taststock alleine bewegen, als Parkplatzvorrechte für seine Begleitperson in Anspruch zu nehmen.
    Erst recht, wenn er wüsste, daß Leute mit einem ab'pen Bein längere Wege laufen sollen als er.

    Wer sich solche Gesetze ausdenkt, hat wohl nicht immer alles bedacht, sondern nur bestimmte Fälle vor Augen gehabt.

    Hier noch ein Beispiel vom Regulierungswahn: Ein Taxi ohne Klimaanlage ist kein Taxi.

    Siehe auch: - ¡soıɹnʞ ʇɥɔǝ - - - ¡soıɹnʞ ʇɥ... - #27 #27

    Da soll doch lieber der Fahrgast entscheiden wo er einsteigt.
    #70Verfasser Harri Beau (812872) 08 Mär. 13, 11:07
    Kommentar
    Hier noch ein Beispiel vom Regulierungswahn: Ein Taxi ohne Klimaanlage ist kein Taxi.
    [..]
    Da soll doch lieber der Fahrgast entscheiden wo er einsteigt.


    Wenn man vom mündigen Verbraucher ausgehen würde, der eigene Entscheidungen trifft, könnte man so einige Gesetze abschaffen...z.B. bezüglich Legalität diverser Substanzen und so ;-)
    #71VerfasserYora Unfug (694297) 08 Mär. 13, 11:28
    Kommentar
    Die Seilbahngesetze, nicht nur in Meck-Pomm, wurden von der EU vorgeschrieben, nachdem sich nach dem Unglück in Sölden eklatante Sicherheitsmängel zeigten. Es gab nicht mal ein österreichisches Seilbahngsetz, das z.B. den Einbau eines nicht geeigneten Heizlüfters im Bedienungsstand verhindert hätte.
    #72Verfasser bluesky (236159) 08 Mär. 13, 12:08
    Kommentar
    Also, ich steige lieber in ein Taxi ohne Klimaanlage als in eines, das im Hochsommer auf 14° C gekühlt ist.
    Wer bestimmt eigentlich, wie kalt es im Taxi sein muss/darf? Der Fahrer oder der Fahrgast?
    #73VerfasserEifelblume (341002) 08 Mär. 13, 12:15
    Kommentar
    Der OP fragte nach sinnlosen Gesetzen:
    In der EU sind Glühbirnen verboten.
    #74VerfasserEifelblume (341002) 08 Mär. 13, 12:20
    Kommentar
    Der OP fragte nach sinnlosen Gesetzen:
    In der EU sind Glühbirnen verboten.


    Wenn ich mir die neuesten Umsatzzahlen der Ernergiesparlampenhersteller anschaue, haben die sich da doch ein sehr sinnvolles Gesetz gebastelt...genauso clever wie die Automobilindustrie mit der Abwrackprämie.
    #75VerfasserYora Unfug (694297) 08 Mär. 13, 12:23
    Kommentar
    Genau! Und die stetig sinkende Zahl der Verkehrstoten kommt auch nur daher, dass immer mehr Radfahrer freiwillig Helme tragen - weil die Helmhersteller so eine effiziente Werbung betreiben ;-)
    #76Verfasser manni3 (305129) 08 Mär. 13, 12:34
    Kommentar
    #73: Wer bestimmt eigentlich, wie kalt es im Taxi sein muss/darf? Der Fahrer oder der Fahrgast?

    Grauzone. Im Zweifelsfall der Fahrgast, denke ich mal.

    Ich hab grad' überlegt, wie das zu meiner Zeit war (ich hab mir in den 80ern mein Studium tatsächlicht mit Taxifahren finanziert ;-)) - aber da gab es kaum Klimaanlagen. Dafür aber, und das fand ich auch viel wichtiger, hier und da Sitzheizung.
    #77Verfasser Serendipity_4 (677936) 08 Mär. 13, 12:47
    Kommentar
    Wenn ich meine Bratwurst an der Wurstbude kaufe und beim Heimlaufen aus der Hand esse, entfallen 7 % Umsatzsteuer auf den Nettokaufpreis. Verzehre ich sie am Stehtisch vor der Wurstbude, sind es 19 %. Die Rückfrage des Wurstbudenbesitzers bei der Bestellung muss also immer lauten, wie und wo man seine Wurst zu konsumieren gedenkt, sonst ist es eventuell ein Steuervergehen.

    Schön auch für unser tierfreundliches Land, dass für Tiernahrung immer nur 7 % Umsatzsteuer fällig sind, für Babynahrung je nach Art der Zubereitung dagegen auch mal 19 %.
    #78VerfasserStarost (825755) 08 Mär. 13, 14:15
    Kommentar
    Und um noch mal auf den Blindenparkplatz zurückzukommen: Dessen Lage ist doch völlig willkürlich. Es kann zwar sein, dass ein Blinder von dort aus einen kürzeren Fußweg zu seinem Ziel hat, es kann aber genauso auch sein, dass er einen längeren Fußweg hat. Solche Parkplätze sind daher nur dann sinnvoll, wenn sie besonders breit gebaut sind (für Rollstühle, die braucht ein Blinder aber nicht), oder wenn sie einer bestimmten Parkausweis zugeordnet sind (z. B. vor der Haustür des Blinden).
    #79VerfasserStarost (825755) 08 Mär. 13, 14:25
    Kommentar
    Wenn ich meine Bratwurst an der Wurstbude kaufe und beim Heimlaufen aus der Hand esse, entfallen 7 % Umsatzsteuer auf den Nettokaufpreis. Verzehre ich sie am Stehtisch vor der Wurstbude, sind es 19 %. Die Rückfrage des Wurstbudenbesitzers bei der Bestellung muss also immer lauten, wie und wo man seine Wurst zu konsumieren gedenkt, sonst ist es eventuell ein Steuervergehen.

    Und "zum Mitnehmen" zu sagen und es dann dort zu essen, ist auch eins, wobei ich nicht weiß, ob ich als Essender die Steuerhinterziehung begehe oder nur der Imbissbetreiber, wenn er es merkt und mich nicht wegschickt.

    Bei Bahnfahrkarten ist es übrigens ähnlich: Bis 50 km gelten 7%, darüber 19% MwSt. Das Stückeln von Fahrkarten in Abschnitte von unter 50 km Länge ist daher ebenfalls Steuerhinterziehung.
    #80Verfasser JanZ (805098) 08 Mär. 13, 15:12
    Kommentar
    Wer sich solche Gesetze ausdenkt, hat wohl nicht immer alles bedacht, sondern nur bestimmte Fälle vor Augen gehabt.

    Er hat vor allen Dingen seinen Haushalt im Auge gehabt. Denn der Sinn solcher Gesetze besteht darin, so zu tun, als hätte man etwas getan, dabei aber die Hürden so hoch zu setzen, dass so gut wie niemand die Bedingungen für die Vergünstigung erfüllt, denn das Getane darf ja kein Geld kosten.

    In der EU sind Glühbirnen verboten.

    Stimmt nicht ganz. Das EU-Mitglied Polen hat eine Ausnahmegenehmigung, weil dort alle Straßenlaternen auf konventionelle Glühbirnen laufen und nicht umgerüstet werden können. So als Tipp für den, der dort mal hinfährt.

    Man darf sich nur nicht von der Birnenstasi erwischen lassen:
    http://www.welt.de/debatte/kommentare/article...
    #81VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 08 Mär. 13, 16:57
    Kommentar
    In der EU sind Glühbirnen verboten.

    Das stimmt so nicht. Bestimmte Glühbirnen für 230V dürfen nicht mehr hergestellt werden. Glühbirnen für z.B. 12V-Schutzkleinspannung sind davon nicht betroffen. Auch die Verwendung oder der Handel mit Glühbirnen sind weiterhin erlaubt.
    #82Verfasser bluesky (236159) 08 Mär. 13, 19:27
    Kommentar
    #83VerfasserStarost (825755) 11 Mär. 13, 09:13
    Kommentar
    Letztlich ist es doch ganz einfach, beliebig viele skurrile "Gesetze" selbst zu erfinden.
    Zum Beispiel ist es in Deutschland verboten, ein grünes Cabriolet nach Sonnenuntergang an einer Bushaltestelle zu parken.
    (#64)

    So perhaps the following is just a further example of the same principle:
    It's illegal to throw knives at men wearing striped suits in Natoma, Kansas. 

    http://www.complex.com/pop-culture/2012/06/th...
    #84Verfasser Stravinsky (637051) 11 Mär. 13, 14:01
    Kommentar
    Zum Thema Mehrwertsteuer haben die Experten vor einiger Zeit doch mal so wundersame Kuriositäten ausgegraben wie: ein Maultier kostet 19 %, ein Maulesel aber 7 % - oder war's umgekehrt?

    Und ich meine, mich zu erinnern, dass es vor Jahren mal Diskussionen um den Steuersatz für Überraschungseier ging. Ferrero (oder wer die Dinger erfunden hat) meinte, das seien Lebensmittel mit einer kostenlosen Zugabe und mit dem ermäßigten Satz zu besteuern. Das Finanzamt sah das wohl anders. Keine Ahnung, wie man sich letztlich geeinigt hat.

    Wäre ja auch eigentlich ein hübscher Trick: Man kann zu ermäßigter Steuer verkaufen, was man will, wenn man es nur in etwas Essbares einhüllt. Laptops im Teigmantel, in Muffins eingebackene Rolex-Uhren, Autos mit Schokohülle ...
    #85Verfasser dirk (236321) 12 Mär. 13, 16:32
    Kommentar
    #85: Ähnliche Absurditäten gab es auch immer mal wieder im Zusammenhang mit vergleichender Werbung zu hören und lesen, also um die Frage wann man Werbung mit der Aussage "Produkt X ist besser als Produkt Y" machen darf.

    Da kursierten auch oft Urteile und Beschlüsse der Art "Ein Burger und ein Whopper sind unterschiedliche Produkte, und dürfen verlgeichend beworben werden, aber sowohl gemahlener Kaffee als auch ein Blumenstrauß sind Geschenkartikel, und Produkte gleicher Verwendung dürfen nicht vergleichend beworben werden".

    Keine Ahnung ob das stimmt, vermutlich genauso wenig oder eingeschränkt wie die meisten kuriosen Geschichten zum Thema Rechtssprechung.
    #86VerfasserYora Unfug (694297) 12 Mär. 13, 16:52
    Kommentar
    Letztlich ist es doch ganz einfach, beliebig viele skurrile "Gesetze" selbst zu erfinden.
    Zum Beispiel ist es in Deutschland verboten, ein grünes Cabriolet nach Sonnenuntergang an einer Bushaltestelle zu parken. (#64)

    So perhaps the following is just a further example of the same principle:
    It's illegal to throw knives at men wearing striped suits in Natoma, Kansas.


    Kann gut sein, dass diese Listen wirklich so zustande kommen, vermutlich aufgrund von entsprechenden Gerichtsentscheidungen. Wahrscheinlich hat wirklich mal jemand ein Messer auf einen Mann im gestreiften Anzug geworfen und wurde deswegen verurteilt.
    #87Verfasser JanZ (805098) 12 Mär. 13, 16:58
    Kommentar
    Während für "Hengste, Wallache, Stuten, Fohlen" grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz gelte, sei auf "Przewalski-Pferde, Tarpane (Mongolei) sowie Zebras und Zebroide" der volle Satz anzuwenden. "Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute (Maultier) sowie zwischen Pferdehengst und Eselstute (Maulesel)" werden steuerlich gefördert, der einfache Esel hingegen nicht - jedenfalls zu Lebzeiten. Geschlachtet und zum Verzehr bestimmt, erfreut auch er sich der steuerlichen Begünstigung.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-4676576...

    Genießbare getrocknete Schweineohren unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent, auch wenn sie als Tierfutter verwendet werden. Getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, werden mit dem vollen Satz belegt.
    http://www2.evangelisch.de/themen/politik/ese...

    Für Gewürze, Majoran oder Basilikum gilt der niedrige Satz, für Würzmischungen dagegen der Regelsatz. Krabben und Garnelen belegt der Fiskus mit sieben Prozent, Hummer und Langusten dagegen mit 19 Prozent. Nicht einmal alle Kartoffeln sind vor dem Gesetz gleich. So gilt zwar für Pflanz- und Frühkartoffeln, nicht aber für Süßkartoffeln der ermäßigte Satz.
    http://www.welt.de/welt_print/article1357588/...

    Kompliziert wird es, wenn Islandmoos (Cladonia silvatica) begünstigt wird, nicht aber Isländisches Moos (Cetravia islandica). Wird ein Adventskranz aus frischem Material geflochten statt aus Trockenpflanzen, sind sieben Prozent fällig. Der Hinweis zu Pos. 0604 folgt zwangsläufig: "Trockenmoos wird durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos."
    http://www.stern.de/wirtschaft/geld/ermaessig...
    #88VerfasserValeriana Ebonstar (894625) 12 Mär. 13, 19:09
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt