| Kommentar | Vielen Dank! Interessant, dass das "th" in den früheren Duden-Ausgaben noch explizit erwähnt wurde. Aber was heißt das genau für mein Problem - ist der Apostroph nach dem "th" nach der neuen Rechtschreibung falsch, weil dieser Fall im amtlichen Regelwerk nicht erwähnt wird? (So würde ich das sehen). Oder handelt es sich um einen Fall, in dem der individuelle Schreiber so verfahren kann, wie er will, da das Problem nicht näher geregelt wurde? Zusammenfassung der Sachlage nach der neuen Rechtschreibung: 4.1. Apostroph [...] § 96 Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen. Dies betrifft 1. Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben: Aristoteles’ Schriften, Carlos’ Schwester, Ines’ gute Ideen, Felix’ Vorschlag, Heinz’ Geburtstag, Alice’ neue Wohnung
E1: Aber ohne Apostroph: die Schriften des Aristoteles, die Schwester des Carlos, der Geburtstag unseres kleinen Heinz
E2: Der Apostroph steht auch, wenn -s, -z, -x usw. in der Grundform stumm sind: Cannes’ Filmfestspiele, Boulez’ bedeutender Beitrag, Giraudoux’ Werkehttp://www.ids-mannheim.de/service/reform/Duden 9 (6. Aufl. 2007) erwähnt darüber hinaus noch Folgendes: Der Apostroph steht heute im Allgemeinen auch zur Kennzeichnung des Genitivs von Namen, die zwar anders geschrieben werden, aber ebenfalls auf [tʃ] oder [ts] enden: Andrić' Romane, Anatole France' Werke, Mendès-France' Politik, Cyrankiewicz' Staatsbesuch usw. |
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