Comentario | Das ist interessant; ich wusste nicht, dass man in Spanien die Reihenfolge der Nachnamen bei Eheschließung festlegen und damit bestimmen kann, welcher Familienname weitergegeben wird.
In Mexico ist es so, dass der Familienname der Kinder immer aus dem Nachnamen des Vaters an erster Stelle und dem Nachnamen der Mutter an zweiter Stelle gebildet wird. Da jeder Name an erster Stelle den des Vaters trägt, wird also nur jeweils der Vatername an die Kinder weitergegeben.
Juan José García Sanchez und María Magdalena Perez Rodriguez bekommen einen Sohn, der dann mit Nachnamen "García Perez" heißt. Wenn der dann heiratet, zum Beispiel eine Pilar Gonzales Gomez, dann trägt deren Kind den Nachnamen García Gonzalez.
Eine Frau behält in Mexico ihr Leben lang amtlicherseits ihren Mädchennamen. Bei der Heirat bekommt ihr Mädchenname den Zusatz "de" und den Nachnahmen ihres Mannes angehängt. Also würde Pilar Gonzalez Gomez dann "de García" angehängt bekommen. Spricht man sie an, würde sie "Señora García" genannt werden, aber fragt man sie nach ihrem Namen, würde sie - zumindest in Mexico - ihren Geburtsnamen nennen, weil das IHR Name ist.
Bei einer Scheidung fällt dann das "de García" einfach wieder weg und im Fall des Todes ihres Mannes wäre die offizielle Bezeichnung -Mädchenname- plus "Vda. de García", also "viuda de García".
Ich habe es selbst mal erlebt, dass ich eine Bekannte, die ich nur mit Vornamen kannte und mit dem Familiennamen ihres Mannes, im Krankenhaus besuchen wollte. Ich hab sie nicht gefunden, weil ich nur ihren Namen als "Sra." wusste und nicht ihren Mädchennamen, unter dem sie mit ihrer Krankenkarte vom Seguro Social in der Klinik registriert war.
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