#1
Stimme manni zu.
#4
"Woher kommt das Substantiv 'Ehe' ...?"
"Ehe f. ‘gesetzliche Verbindung von Mann und Frau’. Aus dem westgerm. Wort für ‘Gesetz, Recht, göttliches Gebot, Vertrag’ ahd. ēwa, ēwī f. (8. Jh.), mhd. mnd. ē(we), mnl. ewe, ee, afries. ā, ē, ēwe, ēwa, asächs. ēo, ēu, aengl. ǣ, ǣw entwickelt sich (außer im Afries. und Asächs.) die neue, im heutigen Dt. allein erhaltene Bedeutung ‘Ehevertrag, Ehe’. Offen bleibt, ob das hier dargestellte westgerm. Substantiv mit dem unter ↗ewig (s. d.) behandelten ahd. ēwa identisch ist und danach als Grundbedeutung ‘immerdar, ewig geltendes Recht’ angesetzt werden darf, oder ob es mit aind. ḗvaḥ ‘Gang, Weg’, Plur. ‘Gewohnheit, Sitte’ (verwandt mit ↗eilen, s. d.) zu verbinden und als ‘Gewohnheitsrecht’ anzusehen ist."
https://www.dwds.de/wb/Ehe