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Der Zahler kann weiterhin einen ermäßigten Steuersatz oder eine Steuerbefreiung (aufgrund des CIT-Gesetzes oder internationaler Abkommen) anwenden, wenn er eine Erklärung abgibt, dass
1) nach Überprüfung durch den Zahler / des Zahlers dieser keine Kenntnis hat, die Annahme rechtfertigt, dass Umstände vorliegen, die die Möglichkeit der Anwendung der Befreiung oder des ermäßigten Steuersatzes ausschließen.
durch den Zahler - der Zahler / der Zahlende überprüft
des Zahlers - der Zahler / der Zahlende wird (von jemand anderem) überprüft
und :
... dieser keine Kenntnis hat, die die Annahme rechtfertigt, ...
PS : der ganze Text klingt recht bürokratisch (beamtendeutsch, amtsdeutsch) ... ist das so beabsichtigt ?
Ja, im Originaltext ist das so geschrieben.