Die offizielle phänologische Definition von Frühsommer laut Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ph%C3%A4nologie...
Frühsommer
Der Frühsommer fällt meist in den Juni. Es blühen Gräser, Wiesen-Fuchsschwanz, Schwarzer Holunder, Weißdorn, Wald-Geißbart und Türkischer Mohn. Während der Winterroggen bereits blüht, zeigen sich bei den anderen Getreidearten die ersten Ähren und Rispen (Schossen). Der Frühsommer ist auch die Zeit der Heuernte und für viele Allergiker der Beginn der Heuschnupfen-Saison.
Ich wüsste allerdings nicht mal, wo ich diese Pflanzen finden könnte, um sie auf Blüte bzw. auf das Erscheinen von Ähren und Rispen zu prüfen... Heuschnupfen habe ich zum Glück keinen.
Puh, da wird die Vertragsauslegung schwierig. Im Zweifel... ja, was? Muss der Richter dann Ortstermine auf umliegenden Wiesen oder Blühstreifen machen, um zu überprüfen, was nun blüht und was nicht? So würde ich es wahrscheinlich machen.
EDIT: Der Schwarze Holunder wurde ja oben schonmal angeführt, zusammen mit reifenden Johannisbeeren und der Sommerlinde. Müsste man dann halt vor Ort prüfen. Und zwar, juristisch gesehen, am Erfüllungsort - denn dort hat die Lieferung zu erfolgen. Normalerweise ist Erfüllungsort (§269ff. BGB) selten ein Thema, aber: es ist, wie man schon hier sieht, ein Unterschied, ob Frühsommer in Karlsruhe oder Berchtesgaden gemeint ist. Das wird noch extremer bei (EU-)Auslandsbeteiligung: Zählt der Frühsommer in Pau oder am Peipussee, in Messina oder am/auf dem Mönch?
Andere phänologische Begriffe würden ja umgangssprachlich gar nicht verwendet. Niemand würde etwas von Lieferung im/zum Erstfrühling schreiben. Das verkompliziert hier die Definition.