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    Sprachlabor

    Anrede für einen Rechtsanwalt

    Betrifft

    Anrede für einen Rechtsanwalt

    Kommentar

    Einen schönen guten Abend den Leoniden,


    leider werde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden müssen. Da er mir tüchtig helfen soll, will ich keinen Fehler machen. Deshalb meine Frage nach der korrekten Anrede:

    Herr Meier oder Herr Rechtsanwalt oder Herr Rechtsanwalt Meier (sozusagen in Entsprechung zu Herr Dr. Müller)?


    Ich weiß, dass Ihr das wisst :-)


    Verfassern-immermüd (237827)  14 Feb. 22, 18:02
    Kommentar

    Alles drei geht.


    Ich persönlich würde den Titel in der Postadresse verwenden und in der Briefanrede nicht, aber das ist Geschmackssache.

    #1Verfasser mbshu (874725) 14 Feb. 22, 18:11
    Kommentar

    Alle drei, wirklich? Ich würde den Mann nicht mit 'Herr Rechtsanwalt' anreden, weder im Brief noch im Gespräch. Das klingt sehr altmodisch, wie 'Herr Lehrer'.


    Da 'Rechtsanwalt' kein Titel ist, würde ich schlicht 'Herr Maier' sagen.

    #2Verfasser Gibson (418762)  14 Feb. 22, 18:20
    Kommentar

    Genau. Rechtsanwalt ist ein Beruf und kein akademischer Titel.

    Wenn jemand tatsächlich einen akademischen Titel (Doktor, Professor) trägt, hat er aber auch Anspruch darauf, dass er genannt wird: außen auf dem Briefumschlag, innen im Brief und in der persönlichen Anrede.


    Man könnte aber die Berufsbezeichnung tatsächlich vorsichtshalber in der Anschrift aufführen, um dem Briefträger die Arbeit zu erleichtern, falls es unter der Adresse mehrere Briefkästen mit dem Namen Meier gibt (die dann hoffentlich nicht alle Anwalt sind).

    #3Verfasser Analphabet (1034545) 14 Feb. 22, 19:00
    Kommentar

    Ich würde mich - zumindest was die Adresse angeht - nach den Angaben auf der Webseite der Kanzlei richten ... zumindest bei der ersten Kontaktaufnahme ...



    ...die Anrede im Anschreiben dann entsprechend :


    Sehr geehrte Frau Meier-Müller,

    Sehr geehrter Herr Meier-Müller,

    bzw.

    Sehr geehrte Frau Dr. Meier-Müller,

    Sehr geehrter Herr Dr. Meier-Müller,




    Nach persönlichen Gespräch kann man die Anrede dann ggf. etwa freundschaftlicher gestalten ... sollte sich das ergeben ...

    #4Verfasser no me bré (700807) 14 Feb. 22, 19:47
    Kommentar

    Auf den Briefumschlag würde ich es auch schreiben


    Rechtsanwalt Anton Meyer oder


    Anton Meyer

    Rechtsanwalt


    aber das verstehe ich dann nicht unter Anrede (vielleicht habe ich den OP auch falsch verstanden).


    (Wer schreibt denn überhaupt noch Briefe zur Kontaktaufnahme?)

    #5Verfasser Gibson (418762)  14 Feb. 22, 21:34
    Kommentar

    Eine schöne Anrede für einen Rechtsanwalt durch einen Kollegen ist:


    my learned colleague or friend (Jur) = mein verehrter Herr Kollege, meine verehrte Frau Kollegin


    https://www.collinsdictionary.com/dictionary/...

    #6Verfasser MiMo (236780) 14 Feb. 22, 23:57
    Kommentar

    "MEIN VERehrter ..." schreibt heutzutage niemand mehr. Das heißt einfach "Sehr geehrter Herr Kollege /Sehr geehrte Frau Kollegin Müller-Lüdenscheid", und für die phantasielosen Kollegen geht's dann mit "in vorbezeichneter Angelegenheit" (ach nee, ich dachte, Du schreibst wegen was anderem als dem, was im Betreff steht ...).


    Normale Menschen schreiben einfach "Sehr geehrter Herr Müller-Lüdenscheid" ;-)

    #7Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 15 Feb. 22, 08:10
    Kommentar

    My learned friend ist ein genießerischer Sarkasmus, mit dem ein Anwalt beginnt, die Argumentation seines Kollegen zu zerpflücken...

    #8Verfasser mbshu (874725)  15 Feb. 22, 08:57
    Kommentar

    Ich denke, ein britischer Rechtsanwalt wir sich bei Verwendung der Formel My learned friend über die Gelehrsamkeit seines Gegenübers genauso wenig Gedanken machen, wie ich darüber nachsinne, weshalb es mein Gegenüber verdient, sehr geehrt zu werden, wenn ich die entsprechende Formel verwende.

    #9Verfasser eineing (771776) 15 Feb. 22, 09:37
    Kommentar

    Ein Anwalt hat wohl mal Ärger mit der Kammer bekommen wegen standeswidrigen Verhaltens, weil er einen Brief mit den Worten "mit der Ihnen gebührenden Hochachtung" beendete ;-)

    #10Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 15 Feb. 22, 09:40
    Kommentar

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen :-) Jetzt weiß ich Bescheid.


    @ B.L.Z. Bubb: Diese Floskel werde ich mir merken. Die ist echt gut.

    Ja, ja. Alles eine Frage des Ermessens ;-)

    #11Verfassern-immermüd (237827) 15 Feb. 22, 14:08
     
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