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    Sprachlabor

    Genaue Bedeutung von "in Kenntnis setzen"

    Betrifft

    Genaue Bedeutung von "in Kenntnis setzen"

    Kommentar

    Bei uns in der Familie ist ein Streit entbrannt über die genaue Bedeutung der Wendung

    "in Kenntnis setzen"

    und wir möchten die Leo-Community dazu befragen.


    Ansicht 1:

    In Kenntnis setzen bedeutet grundsätzlich und ausschließlich nur, dass bereits vorhandenes Wissen weitergegeben wird. Also kann man jemand anderen in Kenntnis setzen, wenn man etwas weiß, was der oder die andere noch nicht weiß, aber nicht sich selbst.

    Beispiel: "Ich setze meinen Chef davon in Kenntnis, dass ich kündige" oder ähnliches.

    Wenn ich mir selber Informationen beschaffe, weil ich etwas nicht weiß, kann ich dafür nicht sagen "ich setze mich in Kenntnis".


    Ansicht 2

    Man kann "in Kenntnis setzen" auch reflexiv verwenden, also "sich in Kenntnis setzen", Beispiel: Ich muss mich in Kenntnis setzen über eine Gesetzeslage, indem ich den Gesetzestext lese.


    Was meint ihr?

    Verfasser Goldammer (428405) 23 Mär. 22, 09:46
    Kommentar

    Ansicht 1


    Nr. 2 wäre "sich informieren" oder salopp "sich schlau machen".

    #1Verfasser Möwe [de] (534573)  23 Mär. 22, 09:48
    Kommentar

    Beispiel: Ich muss mich in Kenntnis setzen über eine Gesetzeslage, indem ich den Gesetzestext lese.


    Das klingt für mich äußerst ungewöhnlich bis schräg, auch wenn ich es natürlich verstehen würde. Sagen würde ich das bestimmt nicht. Ich stimme also ziemlich eindeutig Ansicht 1 zu.

    #2Verfasser harambee (91833) 23 Mär. 22, 09:49
    Kommentar

    Ebenfalls Ansicht 1.

    #3Verfasser Cro-Mignon (751134) 23 Mär. 22, 09:50
    Kommentar

    Dito

    #4Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 23 Mär. 22, 09:51
    Kommentar

    +1

    #5Verfasser wienergriessler (925617) 23 Mär. 22, 09:52
    Kommentar

    ... Ich muss mich in Kenntnis setzen über eine Gesetzeslage, indem ich den Gesetzestext lese. ...


    Ich hätte an dieser Formulierung nicht grundsätzlich etwas auszusetzen ... ich halte sie höchstens für etwas hochgestochen und antiquiert ..

    #6Verfasser no me bré (700807)  23 Mär. 22, 10:08
    Kommentar

    Ebenfalls Ansicht 1.

    #7Verfasser dirk (236321) 23 Mär. 22, 10:14
    Kommentar

    Ich bin auch für 1.

    Allerdings kenne ich genau eine Person, die Nr.2 benutzt. Ein Kollege sagt solche Sachen wie: "Ich setze mich mal über den aktuellen Stand in Kenntnis."

    #8Verfasser edoardo_1_4 (1297108) 23 Mär. 22, 10:25
    Kommentar

    Ich schließe mich ebenfalls der Ansicht 1 an.


    Bei Ansicht 2 würde ich eher sagen: Ich muss mir Kenntnis verschaffen.

    #9Verfasser opadeldok (1319435) 23 Mär. 22, 10:26
    Kommentar

    In Kenntnis setzen kenne ich nur in der Ansicht 1.


    Sollte es wieder zum Streit in der Familie kommen, hilft vielleicht die folgende Argumentation:


    Meiner Meinung nach, kann man sich nicht selbst in Kenntnis setzen, da dies immer einen Wissenstransfer von einem Kenntnishabenden zu einem Kenntnissuchenden beinhaltet.


    Schon allein das Wort "Kenntnis" ist ja was anderes als "Information", "Kenntnis" setzt einen bewussten Geist voraus, der die Information erfahren hat (und anwenden kann oder zumindest möchte). Daher kann ein Gesetzestext keine Kenntnis vermitteln, ich kann mich also nicht in Kenntnis setzen, indem ich Gesetzestexte durchlese.


    Grundsätzlich ist "Kenntnis" auch insofern von "Wissen" zu unterscheiden, dass man nur von der Existenz von Fakten/Dingen/Vorgängen Kenntnis erlangen kann, in dem Moment, in dem es um den Inhalt geht, ist es keine Kenntnis mehr, sondern Wissen (aber ich weiß, ich bin da in dieser Hinsicht Purist, so eng sehen es viele nicht). Sich über ein Thema zu informieren kann also schon deshalb nicht "sich selbst in Kenntnis setzen" sein, weil es ja beim erwähnten Gesetzestext um dessen Inhalt geht, und um mir selbst zu sagen, dass es da diesen Paragraphen gibt (also die Existenz beschreibend), muss ich es ja schon wissen, ich muss mich also vorher bereits über die Gesetzeslage informiert haben.

    #10Verfasserm.dietz (780138)  23 Mär. 22, 10:32
    Kommentar

    Ich bin auch für Ansicht 1.

    Für Ansicht 2 würde ich "mich informieren" oder "mich schlau machen" nehmen.

    Und eben hatte ich noch einen schlauen Kommentar zu 2 verfasst, ihn dann aber weggeklickt und jetzt vergessen.


    #11Verfasser penguin (236245) 23 Mär. 22, 10:40
    Kommentar

    Vielen Dank für eure Ansichten!

    Interessant, dass es offenbar doch eine gewisse, wenn auch eher kleine Fraktion für Ansicht 2 - die nicht meine ist - gibt.


    Interessant auch, dass relativ oft die Wendung "sich schlau machen" vorgeschlagen wurde - denn daran hatte sich zunächst die Diskussion entzündet, dass "sich schlau machen" als zu flapsig empfunden wurde und nach gepflegten sprachlichen Alternativen dafür gesucht wurde. Eine neutrale Möglichkeit ist "sich informieren", darüber ist man sich einig.

    Für mich ist "sich schlau machen" auch absolut akzeptabel, übrigens.

    #12Verfasser Goldammer (428405)  23 Mär. 22, 10:50
    Kommentar

    +1 für No. 1

    #13Verfasser Selima (107) 23 Mär. 22, 10:53
    Kommentar

    Sich schlau machen ist zwar gebräuchlich, würde ich allerdings tatsächlich der gesprochenen Sprache bzw. dem familiären Umfeld zuordnen und nicht ohne weiteres etwa im schriftlichen Kontakt zu einem Kunden verwenden (denn es impliziert ja, dass der Schreiber bisher leider "dumm" ist).


    "Kenntnis verschaffen" oder, wenn man nur ein Wort will, oft schlicht "recherchieren" passt für den formellen Kontext besser: "Ich muss dazu erst noch etwas recherchieren, ich melde mich dann gerne bei Ihnen".

    #14VerfasserRheiner (762589) 23 Mär. 22, 11:16
    Kommentar

    Uneingeschränkt: Ansicht 1, denn: jdn. von etw. in Kenntnis setzen = jmdm. etw. zur Kenntnis bringen - das kann schlechterdings nicht mit sich selbst funktionieren.

    Begründung von #10 hat meine volle Zustimmung.

    'sich schlau machen' ist auch in meinen Ohren familiär bis ugs. ("mach dich (erst)mal schlau!" kann schon eine deutliche Spitze haben).


    "Dazu weiß ich [noch zu wenig, gar nichts], da(zu) muß ich mal [lesen, nachschauen, nachschlagen, mich informieren, guhgeln, ...] ('recherchieren' ist für mich inzwischen zum Reizwort geworden ;-/ )

    #15Verfasser Peter <de> (236455)  23 Mär. 22, 11:33
    Kommentar

    Ebenfalls Ansicht 1.


    Weitere Optionen für 2: Ich muß mich einlesen / kundig machen.

    #16Verfasser mbshu (874725) 23 Mär. 22, 11:45
    Kommentar

    Echt jetzt, Peter? "Recherchieren" mehr Reizwort als das unsägliche "guhgeln"???

    So unterschiedlich sind doch unsere Reizworte..... 😀


    (Und zum schlau machen: im Kontakt mit Kunden würde ich es sicher auch nicht verwenden...wobei, meine Kunden waren ja bis ich in Rente ging junge Leute, die sich für Auslandsprogramme interessierten bzw. bewarben, da hätte ich es vielleicht schon mal benutzt - allerdings eher auf mich selber bezogen: Welche Impfungen du für Kanada genau brauchst, da muss ich mich erst mal schlau machen....)


    Edith: kundig machen ist auch eine gute Lösung!

    #17Verfasser Goldammer (428405)  23 Mär. 22, 11:48
    Kommentar

    Goldammer, was meinst Du, wie oft ich in den letzten zwei Jahren (nein, um präzise zu sein: bis vor einem halben Jahr, dann habe ich die entsprechenden, bis dahin sehr freundschaftlichen Kontakte abgebrochen - muß ich mehr sagen?) dieses Wort in einem Satz wie "(es liegt alles offen am Tage,) du mußt nur 'mal recherchieren!" gehört habe? Ad nauseam ...


    'kundig machen' ist eine sehr gute Lösung!

    #18Verfasser Peter <de> (236455)  23 Mär. 22, 11:53
    Kommentar

    Ich ebenfalls uneingeschränkt: Ansicht 1.

    Und siehe opadeldoks #9.

    (Und nebenbei: "sich schlaumachen" am besten in einem Wort.)

    #19VerfasserBraunbärin (757733)  23 Mär. 22, 12:57
    Kommentar
    Wie ist es mit der Bedeutung „jemanden in Kenntnis setzen“ = bei der E-Mail in cc nehmen, d.h. er erfährt, worum es geht, muss aber nicht damit tun vs. jemandem etwas zur Bearbeitung geben? Oder ist das hier nicht gemeint?
    #20Verfasser Qual der Wal (877524) 23 Mär. 22, 13:55
    Kommentar

    #20 Jemanden (der nicht man selbst ist) kann man in Kenntnis setzen, nur nicht sich selbst.

    #21Verfasser Möwe [de] (534573) 23 Mär. 22, 13:57
    Kommentar

    So sehe ich das auch.

    #22Verfasser manni3 (305129) 23 Mär. 22, 14:26
    Kommentar

    Wenn der A den B in Kenntnis setzt, verfügt A über Wissen, das B bislang nicht hatte.

    Da beißt sich etwas, wenn A und B identisch sind.

    #23Verfasser eineing (771776) 23 Mär. 22, 14:37
    Kommentar

    Die Idee dahinter ist wohl, dass sich A Kenntnis verschafft, die er vorher nicht hatte. s. #1

    #24Verfasser manni3 (305129)  23 Mär. 22, 14:47
    Kommentar

    Ich stimme ebenfalls zu: Die beste Erklärung hat m.dietz in #10 geliefert.


    sich kundig machen (form.) - sich schlau machen (ugs.), sich aufschlauen (neumodsch)

    jmdn. in Kenntnis setzen (form.) - jmdn. über einen Sachstand informieren - jemdn. aufgleisen (ugs.)

    #25Verfasser Raudona (255425) 23 Mär. 22, 15:00
    Kommentar

    Ein überkorrekter Beamter würde sich in einer offiziellen Angelegenheit vielleicht auch selbst formal in Kenntnis setzen. Das könnte aber auch in einem Sketch von Emil Steinberger vorkommen.

    #26VerfasserGerd (236410) 23 Mär. 22, 15:12
    Kommentar

    Ganz klar 1.

    #27Verfasser Jesse_Pinkman (991550) 23 Mär. 22, 23:02
     
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