In Kenntnis setzen kenne ich nur in der Ansicht 1.
Sollte es wieder zum Streit in der Familie kommen, hilft vielleicht die folgende Argumentation:
Meiner Meinung nach, kann man sich nicht selbst in Kenntnis setzen, da dies immer einen Wissenstransfer von einem Kenntnishabenden zu einem Kenntnissuchenden beinhaltet.
Schon allein das Wort "Kenntnis" ist ja was anderes als "Information", "Kenntnis" setzt einen bewussten Geist voraus, der die Information erfahren hat (und anwenden kann oder zumindest möchte). Daher kann ein Gesetzestext keine Kenntnis vermitteln, ich kann mich also nicht in Kenntnis setzen, indem ich Gesetzestexte durchlese.
Grundsätzlich ist "Kenntnis" auch insofern von "Wissen" zu unterscheiden, dass man nur von der Existenz von Fakten/Dingen/Vorgängen Kenntnis erlangen kann, in dem Moment, in dem es um den Inhalt geht, ist es keine Kenntnis mehr, sondern Wissen (aber ich weiß, ich bin da in dieser Hinsicht Purist, so eng sehen es viele nicht). Sich über ein Thema zu informieren kann also schon deshalb nicht "sich selbst in Kenntnis setzen" sein, weil es ja beim erwähnten Gesetzestext um dessen Inhalt geht, und um mir selbst zu sagen, dass es da diesen Paragraphen gibt (also die Existenz beschreibend), muss ich es ja schon wissen, ich muss mich also vorher bereits über die Gesetzeslage informiert haben.