#18 Die Frage ist, ob es tatsächlich Kriterien für die nötige Genauigkeit eines nur beschreibenden Worts gibt oder geben kann.
Im Lebensmittelrecht wird, solange es keine rechtlichen Definitionen gibt, die "berechtigte Erwartung" eines augeklärten Verbrauchers zugrunde gelegt.
Das heisst normalerweise, dass Informationen verwendet werden, die ein interessierter Verbraucher hätte finden können. Beliebt, aber nicht rechtlich bindend, sind z.B., die Leitlinien von Industrieverbänden, lange etablierte Praktiken im Handwerk, etc..
Es wäre die Aufgabe eines Gerichtes, im Zweifelsfall* zu entscheiden, ob eine Kuh, die nur zwei Wochen auf der Alm stand, als solche bezeichnet werden darf (eher nicht). Bei den Salzwiesenlämmern würde man vielleicht schauen, wie lange die Lämmer üblicherweise auf der Salzwiese sind (das ist ja ein relativ überschaubares Erzeugergebiet), und ob eine signifikante Abweichung davon besteht.
Das ist so ein Fall, wo man vor Gericht wie auf hoher See in Gottes Hand ist.
*: wäre: es macht sich selten jemand die Mühe, eine als solche empfundene Irreführung anzuzeigen, gerade wenn es um fluffige Begriffe wie "Weide", "Stroh" etc geht. Da fällt es schwer gut zu begründen, was man berechtigterweise erwarten konnte.
#16 Und Markennamen ... sind wirklich eine andere Sache. Da wird noch viel mehr Schindluder getrieben
Naja, Markennamen sind Markennamen, das wollte ich in #5 sagen, das ist anders als Produktbezeichnungen; inwieweit die im Sinne des Lebensmittelrechts als irreführend wargenommen werden koennen, kann ich nicht beurteilen.