@jke (und girly-girl): Habe mich inzwischen informiert:
Für Überweisungen im TIPANET-Verfahren gilt ein Limit von 12.500.- Euro pro Überweisung. Höhere Beträge können nicht im TIPANET-Verfahren transferiert werden.
Für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU und der EFTA (siehe meinen Post #26) gilt aktuell - seit 01.01.2006 - eine Obergrenze von 50.000,- Euro. Mit Deutschland hat diese Obergrenze nichts zu tun. Und sie gilt auch nur für die "EU-Standardüberweisung" (Überweisung zu den Gebühren einer Inlandsüberweisung)
Unabhängig davon gilt eine allgemeine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank beim Transfer von Geldbeträgen über 12.500 Euro von Deutschland ins Ausland. Die Deutsche Bundesbank hat diese Meldegrenze
nicht auf 50.000 Euro erhöht, so dass durch die Erhöhung der Betragsgrenze zukünftig EU-Standard-Überweisungen, deren Auftragsbetrag 12.500 Euro übersteigt, unter die Meldepflicht fallen.
Eine solche Meldepflicht steht im Übrigen einer Überweisung zwischen 12.550,- und 50.000,- Euro nicht grundsätzlich im Wege. Aus der Webseite der deutschen Bundesbank ist zu entnehmen, dass der Zweck dieser Meldepflicht in statistischen Zusammenfassungen im Zusammenhang mit der Zahlungsbilanz liegt. (Allerdings steht da nicht explizit, dass das der einzige Zweck ist... ;-) )
Weitere Infos:
http://www.banktip.de/artikel/20031/Auslandsu...Auszug:
"Zum Einheitstarif können seit dem 1. Januar 2006 Überweisungen bis zu einem Wert von 50.000,- Euro getätigt werden. Ursprünglich galt die Regelung nur bis zu einem Wert von 12.500,- Euro. Wer bei seinem Konto für Überweisungen im Inland nichts bezahlt, weil das Konto etwa ohnehin gebührenfrei ist oder aber die Überweisungen bereits mit der Kontoführungsgebühr abgegolten sind, der zahlt dementsprechend auch für Überweisungen in die EU/EWR-Staaten nichts. Bei den meisten Banken sind Inlandsüberweisungen, und somit auch EU-Standardüberweisungen, mittlerweile gebührenfrei.
Wer bei seiner Bank jedoch für Überweisungen extra bezahlen muss, kann sich im jeweiligen Preisverzeichnis des Institutes über die Höhe der Gebühren informieren. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Die Banken bestimmen selbst, wie viel sie pro Überweisung kassieren. Fallen gesonderte Gebühren an, sollte man den Wechsel des Girokontos ernsthaft in Betracht ziehen."http://www.raiba-world.de/homebanking/azv/ind...Auszug:
"
Grenzüberschreitende Überweisungen mit einem Betrag zwischen 12.500 und
50.000 Euro, die unter die genannte EU-Verordnung fallen, sind ab dem 1. Januar 2006 mit dem Vordruck Anlage Z4 zur AWV direkt der Deutschen Bundesbank, Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik, 55148 Mainz zu melden. EU-Standardüberweisungen unter 12.500 Euro unterliegen selbstverständlich weiterhin nicht der Meldepflicht."