Zu dem Satz ist einiges zu sagen:
Man kann 'einem Notstand abhelfen', 'Abhilfe schaffen von / bei einem Problem', aber nicht 'einem Desiderat'
Vgl. DWB: "früher mit dat. der pers., gen. der sache, wie mhd. einem eines helfen. helft ir sein ab! fastn. sp. 236, 20; helft mir des ab! H. SACHS 1, 468d; wil des kinds abhelfen dir. II. 4, 8a; helft ihm der marter ab. ...
später statt des gen. die praep. von: ich gedacht mir von dem ungeheuren gerümpel abzuhelfen. Simplic. 1, 103;
jetzt gewöhnlich: er kann ihm von der krankheit nicht helfen (ohne ab). OPITZ 1, 163 setzt den bloszen dat. der person, ohne die sache auszudrücken, von Antigone: damit sie ihr abhilft; oder er stellt die sache in den dativ:
ach möchte sich begeben,
dasz doch ein grimmes thier abhülfe meinem leben.
diese letzte weise gilt heute: dem ding ist leicht abgeholfen diesem fehler will ich gern abhelfen; ich habe den fehlern abgeholfen
http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/wo...Immer aber wird ein Übelstand beendet, ein Desiderat ist aber kein solcher, sondern etwas "schmerzlich Gewünschtes, empfindlich Entbehrtes".
In der ersten Form des Satzes ist (das schiefe) 'einem D. Abhilfe schaffen' eine gerundivische Konstruktion, die die Funktion des Subjekts ausfüllt, folglich ist das Komma hinter 'schaffen' falsch. Erst wenn, wie von Dir (korrekt) vorgeschlagen, der Satz umgestellt wird und ein Subjektfunktion übernehmendes 'es' hinzutritt, wird 'e. D. A. s.' ein erweiterter Infinitivsatz, der notwendig durch Komma abzutrennen ist.