@Sophil (#16): Mit unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) hat das nichts zu tun, weil keine der Situationen vorliegt, in denen das Unterlassen Hilfeleistung strafbar ist. Wer einen Betrunkenen fahren lässt, kann sich (falls etwas passiert), wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen strafbar machen, aber auch nur in bestimmten Situationen, in denen ihn i.S.v. § 13 StGB eine Rechtspflicht trifft, diese Folgen zu verhindern (d.h. die Verhinderung nicht zu unterlassen). (Z.B. er hat die Alkoholisierung verursacht, oder es handelt sich um einen Angehörigen.)
@Krümel: Das ist keine Freiheitsberaubung, sondern könnte höchstens Nötigung sein. Das ist es aber auch nicht, denn wenn er wirklich fahruntüchtig war, dann hast Du im Notstand gehandelt, um eine Selbstgefährdung zu verhindern (
http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html ). Das war nicht nur moralisch richtig. Du hast Dich auch nicht rechtswidrig verhalten, geschweige denn strafbar gemacht.
Der möglichen Strafanzeige würde ich gelassen entgegen sehen. Dein Bekannter kann sich damit nur ins eigene Fleisch schneiden und seine Fahrerlaubnis gefährden. Natürlich gibt es auch Wege, Euren Konflikt ohne eine solche Eskalation zu lösen, aber das ist dann keine rechtliche Frage mehr.