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    Land und Leute

    Beschleunigen, wenn man überholt wird...

    Betrifft

    Beschleunigen, wenn man überholt wird...

    Kommentar
    Aus aktuellem Anlass habe ich mal eine Frage an die LEO-Verkehrsexperten.

    Folgende Situation hat sich heute morgen zugetragen:
    Ich fahre außerorts hinter einem Kleinbus her, der mit 80 über die Landstraße "schleicht".
    Hinter einer Kurve, von der aus man ca. 2,5 km freie Sicht hat möchte ich den "Schleicher" überholen (ich habe es ein bisschen eilig).
    Ich beschleunige also auf ca. 100 und versuche links an dem Kleinbus vorbeizufahren.
    In ca. 300 m Entfernung fährt ein LKW vor dem Kleinbus, den ich bis dahin noch nicht bemerkt hatte.
    Der Kleinbus gibt Gas, so dass ich ihn gerade so mit 110 überholen kann; kurz vor der nächsten Kurve und ziemlich dich hinter dem LKW und vor dem Kleinbus schere ich wieder ein.
    Der Kleinbus lichthupt wie ein Idiot und lässt den Warnblinker für mindestens 3 Minuten eingeschaltet...

    Also sowas regt mich echt auf.
    Vor allem, wenn mir dann eine Bekannte auch noch sagt, dass in der StVO nicht festgehalten ist, dass man nicht Gas geben darf, wenn man überholt wird.
    Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich nicht Gas geben, aber auch nicht bremsen soll, da das den Überholenden verunsichtert... Ich dachte das wäre auch irgendwo festgehalten?
    Kennt sich da von euch jemand aus?
    VerfasserBronchipret (236310) 12 Jan. 07, 09:11
    Kommentar
    Bronchipret(Hast Du Beziehungen zur Herstellerfirma?):
    Die Mesnchen sind halt wie die Leut.
    das ist iregndwie Herdentrieb. Wenn einer das Tempo erhöht, machen alle mit. Wohl ein Urinstinkt den viele intellektuell nicht in den Griff bekommen.
    #1VerfasserHans12 Jan. 07, 09:16
    Kommentar
    Bronchi, Deine Bekannt hat unicht Recht. § 5 Abs. 6 StVO regelt folgendes:

    "§ 5 Überholen
    ....
    (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."

    #2Verfasser neutrino (17998) 12 Jan. 07, 09:22
    Kommentar
    Entschuldigt bitte, das sollte anfangts natürlich heißen:

    .. Deine Bekannte hat nicht Recht.
    #3Verfasser neutrino (17998) 12 Jan. 07, 09:23
    Kommentar
    @Hans: (Nein, leider keine Beziehungen, außer der als Patient.)

    Ich frage mich halt immer, ob die Leute sich nicht bewusst sind, dass Sie damit mindestens 3 Menschen in Lebensgefahr bringen (es gibt genügend Leute, hauptsächlich Männer - liegt wohl am Ego..., die sich NIE überholen lassen), nämlich sich selbst, den Überholer und das Entgegenkommende Auto, wenn eins kommt.
    Das versteh ich nicht.
    Da steck ich doch lieber zurück und lasse selbst einen rücksichtslosen Überholer vorbei, bevor ich mich mitschuldig an einem schweren Unfall mache, auch wenn ich vielleicht von der Polizei keine Schuld zugewiesen bekomme - mit dem schlechten Gewissen müsste ich leben!
    #4VerfasserBronchipret (236310) 12 Jan. 07, 09:24
    Kommentar
    Ich glaub, der Kleinbusfahrer war einfach neidisch. Er musste die ganze Zeit hinter so nem Laster herschleichen und dann kommt da einer und nimmt sich das Recht heraus, ihn zu überholen, wo er doch gerne selber schneller fahren würde.

    Menschen sind halt alles Egoisten. Denken nur an sich.

    Und noch ne Frage: Wie kommt es, dass du den Laster nicht gesehen hast? Normalerweise guckt man doch ob die Bahn frei ist, bevor man überholt.

    Gelernt hab ich allerdings auch, dass man nicht Gas geben , sondern den anderen vorbeilassen soll. Das ist wohl genauso wie bei anderen Regeln, die nur theoretisch existieren. Gehört dazu nicht auch das Reißverschlussprinzip? Und dass man die Autos an einer Autobahnauffahrt reinlâsst, wenn man Platz hat auszuscheren. Eigentlich, wenn man es genau nimmt, ist das ja nur Höflichkeit und gesunder Menschenverstand, nicht aber feste Regel.
    #5Verfasserloulou (238600) 12 Jan. 07, 09:25
    Kommentar
    @loulou: Der LKW war ca. 300-500m vor dem Kleinbus, und war schon um die Kurve rum, als ich auf dem Kleinbus zu fuhr. Da ich direkt hinter der Kurve, als ich gesehen habe, dass in 2,5 km keiner entgegenkommt zum Überholen angesetzt habe, habe ich den LKW erst bemerkt, als der Kleinbus beschleunigt hat und ich Angst haben musste nicht mehr rechtzeitig einscheren können.
    Wie gesagt, wäre der Kleinbus ohne zu beschleunigen weitergefahren hätte ich genügend Platz gehabt hinter dem LKW einzuscheren, ohne den Kleinbus schneiden zu müssen.
    #6VerfasserBronchipret (236310) 12 Jan. 07, 09:31
    Kommentar
    A propos: Ist es nicht verboten, auf die Autobahn auffahrenden Autos Platz zu machen, wenn man selber auf der rechten Spur der Autobahn fährt und sich einer Auffahrt nähert? Irgendwie habe ich im Kopf, dass man eben nur auffahren darf wenn Platz ist auf der rechten Spur, sonst muss man sich am Beschleunigungsstreifen Zeit lassen.
    Eigentlich. Tatsächlich schwenken ja die meisten auf die linke Spur, wenn's geht, und lassen die Auffahrer rein.
    #7Verfassertigger12 Jan. 07, 09:46
    Kommentar
    @ tigger,

    beides ist richtig ;-))

    Du DARFST , wenn die linke oder mittlere Spur frei ist dem auf die Autobahn Auffahrenden pltz machen; dieser hat aber auch dafür zu sorgen, dass ER den fließenden Verkehr auf der A-Bahn nicht befährdet.

    Leider sehen anscheinend viele dieses Recht zum Freimachen der rechten Spur des auf der Autobahn fahrenden als dessen Pflicht an und werden dann mächtig böse, wenn ich keinen Platz mache weil links einfach zu viel Verkeht ist. :-(

    #8VerfasserPlöpp12 Jan. 07, 09:53
    Kommentar
    Ja genau, deswegen gibt's ja das "Vorfahrt gewâhren" Schild an der Autobahnauffahrt. Es kann also passieren, dass man sogar anhalten muss, wenn so viel Verkehr ist, dass es nicht möglich ist, reingelassen zu werden.
    #9Verfasserloulou (238600) 12 Jan. 07, 10:11
    Kommentar
    @tigger
    Eigentlich völlig unlogisch. Warum soll es dann Beschleunigungstreifen heissen?
    Da man vielleicht sogar zum stillstand kommt, oder auf dem Pannenstreifen fahren muss nur weil keiner Platz macht?

    @Bronchipret
    Das war eindeutig dein Fehler, meine Meinung. Überholen sollte man nur, wenn wirklich die Sicht frei ist, und man nicht eventuelle Lastwagen übersehen kann in Kurven oder sonst wo.
    #10VerfasserHank12 Jan. 07, 10:13
    Kommentar
    Sagt mal, soll ich das Forum "Land und Leute" eigentlich in "Verkehr und Recht" umbenennen, ja? :-/
    #11Verfasser Doris (LEO-Team) (33) 12 Jan. 07, 10:15
    Kommentar
    Doris, wir brauchen das alle gerade! Bitte lass uns noch ein bisschen, ja?
    #12VerfasserBirgila/DE12 Jan. 07, 10:19
    Kommentar
    @tigger:
    In der DDR war das verboten. Das war einer der Unterschiede in den Straßenverkehrsordnungen. Meiner Ansicht nach durchaus nachvollziehbar, denn wenn man einen Auffahrenden hereingelassen hat, kommt es oft vor, dass der dann erst mal Gas gibt und einen kaum wieder nach rechts rüber lässt.

    @Doris: Sorry ...
    #13Verfasser dirk (236321) 12 Jan. 07, 10:23
    Kommentar
    Wieso kann das nicht im Quasselzimmer diskutiert werden?
    #14Verfasser Doris (LEO-Team) (33) 12 Jan. 07, 10:24
    Kommentar
    @ hank
    lies mal den Eintrag von neutrino, § 5 StVO. Eine Auffrischung Deiner Kenntnisse wäre angebracht.

    @ tigger (7)
    das galt, soweit ich weiß, früher in der DDR, war beliebte Abzocke auf Transitstrecken.

    @ loulou (5)
    Nein, das ist nicht gmv, sondern Regeln (s.o.). So ist auch das Reißverschlußverfahren mittlerweile ges. geregelt. Die entsprechenden Normen mußt Du allerdings selbst suchen.

    Und wenn ich mich recht erinnere ist es beim Auffahren auf die Autobahn ausnahmsweise gestattet, den nachfolgenden Verkehr leicht zu behindern, was natürlich nicht heißt, am Anfang des Beschleunigungsstreifens mit 20 km/h auf die rechte Spur zu ziehen.
    Das hängt allerdings noch aus der Führerscheinzeit und ist 20 Jahre her.
    #15Verfasser bambam (169495) 12 Jan. 07, 10:30
    Kommentar
    @ bambam

    Vielen Dank für die Info. Ich war mir auch nicht ganz sicher, ob das fest geregelt oder nur gmv ist, deswegen auch das ?.

    @ Hank

    Ich nehme mal an, dass du ein Troll bist oder einer von denen, die Plöpp so schön beschreibt Leider sehen anscheinend viele dieses Recht zum Freimachen der rechten Spur des auf der Autobahn fahrenden als dessen Pflicht an und werden dann mächtig böse, wenn ich keinen Platz mache weil links einfach zu viel Verkeht ist. :-(.

    Ansonsten hätte ich gerne von dir ein Erklârung dafûr, wofür das "Vorfahrt gewähren"-Schild da ist? Als Fahrbahnschmuck?
    #16Verfasserloulou (238600) 12 Jan. 07, 10:40
    Kommentar
    Ich denke, wir sollten Doris' Wunsch entsprechen und die Diskussion in das Quasselzimmer verlegen. Ich habe schon mal einen Faden eröffnet:
    Siehe auch: Beschleunigen, wenn man überholt wird ... Teil 2
    #17Verfasser neutrino (17998) 12 Jan. 07, 10:53
    Kommentar
    Ich denke, wir sollten Doris' Wunsch entsprechen und die Diskussion in das Quasselzimmer verlegen. Ich habe schon mal einen Faden eröffnet:
    Siehe auch: Beschleunigen, wenn man überholt wird ... Teil 2
    #18Verfasser neutrino (17998) 12 Jan. 07, 10:54
     
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