| Kommentar | Schwager hat im Dt. ursprünglich ganz allg. einen (angeheirateten) Verwandten bezeichnet; vgl. "nicht verwandt und verschwägert".
Siehe Adelung (1811) Der Schwager, des -, plur. die Schwäger, Fämin. die Schwägerinn. 1) * Im weitern Verstande, ein jeder naher Verwandter, besonders ein durch Heirath naher Verwandter; eine jetzt im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. In einem alten 1501 zu Rom gedruckten Vocabulario heißt es: Sosero, schwehr, Sosera, schwiger, Cognato, schwager, Cognata, schwegrig. In dem Chron. Rhythm. Th. 3. Script. Brunsw. nach dem Frisch, wird der Schwiegersohn Schwager genannt. 2) In engerer, und im Hochdeutsch. nur noch allein üblicher Bedeutung ist der [Vorhergehender Treffer]Schwager[Nächster Treffer] des Mannes oder der Frau Bruder, der Schwester Mann, ingleichen der Frauen Schwester Mann, und die Schwägerinn des Mannes oder der Frauen Schwester, des Bruders Frau, und des Mannes Bruder Frau, wofür in einigen Gegenden auch Schwiegerinn, ingleichen im Oberdeutschen Geschwey üblich ist. Gefällts dem Mann nicht, daß er seine Schwägerinn nehme, so soll sie - sagen: Mein Schwager wegert sich, seinem Bruder einen Nahmen zu erwecken, 5 Mos. 25, 5, 7. 3) Im Scherze, derjenige, welcher mit eines andern Ehegattinn einen unerlaubten Umgang unterhält, in Beziehung auf denselben; von welcher Bedeutung sich vermuthlich auch der gemeine Gebrauch beschreibt, die Postknechte Schwäger zu nennen. Im Böhm. gleichfalls Sswager. S. Schwäher.
Grimm (1854ff.) SCHWAGER, m. ehemann der schwester, bruder der ehefrau oder des ehemannes; erst frühmhd., mnd. und fries. bezeugt ..., aber jedenfalls älter, mit schwäher und schwieger verwandt. auch im nld. ist zwager verhältnismäszig spät bezeugt (swagher, affinis, affinitate conjunctus: et sororius: et levir); dän. svoger, schwed. svåger sind lehnworte. wie bei anderen verwandtschaftsnamen, ist der begriff des wortes schwager in älterer sprache umfassender und schwankend. plur. die schwa̔ger, schwöger. in neuerer sprache wird der plur. auch ohne umlaut gebildet. consonant. flexion im mhd., z. b. gen. swâger . 1) in verengter bedeutung, mann der schwester, bruder der frau oder des mannes mann der schwester des mannes, oder mann der schwester der frau. 2) im weiteren sinne jeder durch heirat verwandte (vgl. verschwägern);... er ist mein weitleuftiger schwager 3) ...einige handwerker nennen sich gegenseitig schwager. ... in älterer studentischer sprache an den commilitonen gerichtet (wie herr bruder)... auch Hans Schwager, der kutscher; häufig seit dem 18. jahrh.: der schwager (denken sie! so nennt man den postillon)... 4) in einigen gegenden bezeichnet man mit schwager das fleisch unterm kinn (kehlbraten) 5) im sinne von furunkel, verlängert aus schwär 6) pflanzen, bei denen syngenesie stattfindet, mit sichtbar kenntlichen blumen, wo staubbeutel und stengel in einer blume vereinigt und die staubbeutel walzenförmig zusammengewachsen sind, heiszen schwäger. ;-) |
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