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    I. Kann man mit dem folgender Redewendung einen Vorwurf zum Ausdruck bringen? ' Er schiebt ihr die Unterlagen vor die Nase'. Gibt's andere Möglichkeiten?
    II. Sind die folgenden Endungen korrekt? '....mit dem 25.April 2008 als ersten Gültigkeitsdatum...'
    Verfassermyrtl20 Apr. 08, 12:02
    Kommentar
    1) Was genau möchtest du denn ausdrücken?

    2) mit dem 25. April als erstes Gültigkeitsdatum
    #1VerfasserLili20 Apr. 08, 12:13
    Kommentar
    I. eher "unter die Nase schieben" als "vor die Nase schieben". Und, ja, das wird als nicht nett empfunden, mithin ist das ein Vorwurf.

    II. Ich würde dem, was hinter dem "als" steht, denselben Fall geben, wie das, was vor dem "als" steht. Dieses Vorgehen ist imo bombensicher. Daher "mit dem 25. April als erstem Gültigkeitsdatum". Ich will aber nicht ausschließen, dass im ganzen Satz auch Lilis Version korrekt sein kann.
    #2Verfasser Wrdlbrmpfd (327914) 20 Apr. 08, 12:57
    Kommentar
    Mit dem I. will ich jemanden zeigen, dass er unrecht hatte.Bspw. wie 'schau' du hast verfehlt!'
    #3Verfassermyrtl20 Apr. 08, 15:23
    Kommentar
    Eine gebräuchliche, umgangsprachliche Redensart ist
    "Er hielt ihr die Unterlagen unter die Nase".
    Damit drückt er ihr gegenüber Tadel aus.
    #4VerfasserAnton21 Apr. 08, 22:39
     
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