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    Land und Leute

    Einreise USA , dt.-tunes. Staatsbürgerschaft

    Betrifft

    Einreise USA , dt.-tunes. Staatsbürgerschaft

    Kommentar
    Sollte bzw. muss ein USA-Reisender, der sowohl einen tunesischen als auch einen deutschen Pass hat, ein Visum beantragen? D. h., können die Grenzbeamten erkennen, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft besteht?
    VerfasserAziza02 Mai 08, 13:29
    Kommentar
    Wenn du aus Deutschland einreist, würde ich auf jeden Fall den deutschen Pass nehmen. Du reist dann als EU-Bürger und unterliegst den entsprechenden, gelockerten Visa-Bestimmungen. Dass du noch einen zweiten Pass hast, interessiert im touristischen Zusammenhang erstmal nicht. Wichtig ist nur, dass Du dann die ganze Zeit den dt. Pass benutzt.
    #1Verfasser GuggstDu (427193) 02 Mai 08, 13:45
    Kommentar
    Für Staatsangehörige von Ägypten, Afghanistan, Algerien, Bahrain, Bangladesh, Eritrea, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Nordkorea, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht für männliche Personen ab dem 16. Lebensjahr eine Registrierungs- und Meldepflicht bei der Einreise sowie beim anschliessenden Aufenthalt in den USA. Die gegenständliche Regelung wird- in Anlehnung zur bisherigen Praxis- nicht auf Personen mit A- bzw. G- Visastatus (Angehörige von Botschaften und internationalen Organisationen) , Greencard- Besitzer (permanente Aufenthaltserlaubnis), Personen mit aufrechtem Asylstatus sowie Personen, die vor dem 22.11.2002 um politisches Asyl angesucht hatten, angewendet. Von dieser Regelung sind Doppelstaatsbürger, die auch im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft stehen, nicht ausgenommen.
    http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buer...

    Das mag für deutsche Staatsbürger ähnlich gelten.
    #2Verfasser RE1 (236905) 02 Mai 08, 14:05
    Kommentar
    RE1, ich bin da von mir bekannten Fällen ausgegangen, die nun nicht gerade Tunesien betrafen. Aber es scheint da tatsächlich eine "Extra-Liste" für "Verdachtsstaaten" zu geben.
    Aziza, das Beste ist dann sicher, bei der US-Botschaft oder einem Konsulat anzurufen und für Deinen speziellen Fall nachzufragen.
    #3Verfasser GuggstDu (427193) 02 Mai 08, 15:18
    Kommentar
    Aziza,

    Reise ein und aus mit deinem Deutschen Paß allein. Soviel ich weiß verliert man von den meisten Arabischen Staaten nicht die Staatsbürgerschaft im Falle doppelter Staatsbürgerschaft, deswegen muß man aber nicht unnötige Komplikationen hervorrufen.
    Ich kenne viele in deiner Situation - reisen alle nur mit einem Paß.
    #4Verfasser RES-can (330291) 02 Mai 08, 16:43
    Kommentar
    Vielen Dank für Eure Antworten.

    In der Tat ist es so, in der Regel entlässt Tunesien seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft. Aber wie auch immer, Fakt ist, dass beide Staatsbürgschaften bestehen.

    Geplant war es auch, einfach nur mit dem deutschen Pass zu reisen. Dann erzählte ein Kollege, der allerdings die amerikanische und die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dass er bei der Einreise den deutschen Pass gezeigt hätte und darauf angesprochen wurde, wieso er denn nicht den amerikanischen Pass nähme.
    Das ist natürlich etwas anderes. Trotzdem kam mir der Gedanke, dass grundsätzlich an der Grenze geprüft wird, ob eine zweite Staatsbürgerschaft besteht und es dann, gerade bei einem Staat wie Tunesien, zu Schwierigkeiten kommen könnte.
    #5VerfasserAziza02 Mai 08, 17:42
    Kommentar
    da hast du also deine Antwort.
    Soviel ich weiß (bin nicht Amerikanerin), kann man nur in Sonderfällen ein zweite Staatsbürgerschaft mit der Amerikanischen zusammen tragen.
    #6Verfasser RES-can (330291) 02 Mai 08, 17:48
    Kommentar
    Fuer mich klingt das so, als sei es unmoeglich die tunesische Staatsbuergerschaft abzugeben. Deutschland erlaubt offiziell keine Doppelstaatsbuergerschaft, auch wenn es extensive Ausnahmeregeln dazu gibt.
    Von daher schlage ich vor, nur mit deutschem Pass zu reisen und den tunesischen Pass ganz tief im Schrank zu verbuddeln.

    Bezueglich des in 5 angesprochenen Problems gilt, dass alle Laender darauf bestehen, dass Staatsbuerger - auch Doppelstaatler - stets mit dem landeseigenen Ausweispapier einreisen; d.h. Doppelstaatler USA-irgendwas bei der Einreise nach USA immer mit US-Pass. INS hat eine Liste von von den USA ausgegeben Paessen und sie scheinen bei Einreise automatisch zu pruefen, ob mit dem richtigen Pass eingereist wird.
    #7Verfasser AGB (236120) 02 Mai 08, 18:31
    Kommentar
    OTOTOTOT:

    Hallo AGB, (nur zur Info) das INS heißt heute USCIS.
    #8VerfasserGermknödel (Ö) (427811) 02 Mai 08, 18:36
    Kommentar
    @Germknödel (Ö):
    Danke! Ich werde versuchen, den neuen Namen nicht zu vergessen :-)
    #9Verfasser AGB (236120) 02 Mai 08, 18:49
    Kommentar
    Natürlich wünschen die, dass du auch deinen tunesischen Pass vorzeigst. Allerdings haben sie keine Liste, die dich als Tunesier identifizieren.
    Also spricht nichts dagegen nur mit deutschem Pass zu reisen (solange du den tunesischen zuhause im Schließfach lässt).
    Kenne einen Marokkaner, die Situation dürft ähnlich sein, der macht das genau so.
    #10Verfasserblucuracano unplugged03 Mai 08, 18:55
    Kommentar
    Achso, ein Visum brauchst du sowieso.
    #11Verfasserblucuracano ....03 Mai 08, 18:56
    Kommentar
    Wenn es ein neuer deutsche Pass ist, funktioniert das Visa-Waiver-Programm recht gut. Gruenes Formular ausfuellen und bei der Einreise zusammen mit den Fingerabdruecken und dem Foto, das vom Einwanderungsoffiziellen gemacht wird, abgeben. Alle Frage hoeflich und wahrheitsgemaess beantworten, ohne weitergehende Informantion zu liefern.
    Falls Du auf Urlaub nach USA willst, ist die Antwort auf die Frage, warum Du in die USA einreisen willst, "vacations" und auf weitere Nachfragen, eventuell noch eine Sehenswuerdigkeit oder Aktivitaet, die geplant ist.
    Falls Du auf Geschaeftsreise nach USA willst, ist die Antwort, "business trip" und bei Nachfrage solltest Du klar machen, weshalb keiner Deiner US-Kollegen diese Funktion erfuellen kann.
    #12Verfasser AGB (236120) 03 Mai 08, 23:40
    Kommentar
    @AGB: Innerhalb der Europäischen Union gibt es sehr wohl die doppelte Staatsbürgerschaft (wenn man bereit ist, dafür zu bezahlen). Man kann dann die eigene Staatsbürgerschaft behalten (z.B. Britisch) und die neue (z.B. Deutsch) annehmen. Vorteile: Wenn man aufgrund langjähriger Abwesenheit aus Großbritannien dort nicht mehr wählen darf (General Elections), darf man dann in Deutschland an den Bundestagswahlen teilnehmen. Ist das wirklich ein Vorteil?
    #13Verfasser Wolfman (236211) 03 Mai 08, 23:50
    Kommentar
    @Wolfman:
    auch wenn es extensive Ausnahmeregeln dazu gibt
    Natuerlich ist Doppelstaatsbuergerschaft - vor allem fuer Buerger von anderen EU-Laendern - moeglich, aber eben nur als Ausnahme der Regel, dass bei Annahme der deutschen Staatsbuergerschaft die alte Staatsbuergerschaft aufzugeben ist.
    Aziza hat doppelte Staatsbuergerschaft, weil Tunesien seine Buerger nicht entlaesst; sonst haette sie (?) hoechstwahrscheinlich nur die deutsche Staatsbuergerschaft.
    #14Verfasser AGB (236120) 04 Mai 08, 00:09
    Kommentar
    @AGB: Meine Informationen beziehen sich lediglich auf Bürger der "Europäischen Union". Innerhalb der Europäischen Union können Bürger, die in einem anderen EU-Land leben, dessen Staatsbürgerschaft annehmen, ohne ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu verlieren (ist allerdings mit Kosten verbunden und - man darf nicht vorbestraft sein!).
    #15Verfasser Wolfman (236211) 04 Mai 08, 00:20
    Kommentar
    @AGB: Dazu habe ich schriftliche Unterlagen (die man allerdings vergessen kann ...).
    #16Verfasser Wolfman (236211) 04 Mai 08, 00:23
    Kommentar
    Hi ich bin Steven
    Seh ja ,dass der thred hir schon verschimmelt iss (5.2008)
    Egal!
    Bin in USA geboren,Mutter deutsch.
    Bin mit 6 Jahren nach Deutschland und seit dem hir
    Hab einen US PASSPORT und nen deutschen REISEPASS.
    War im Dez 2008 das erte Mal wieder in USA.

    ``Musste als deutscher kein Visum beantragen wegen dem
    `Visa Waiver` Programm``.( Maximaleraufenthalt 90 Tage,wenn der Reisepss maschinell lesbar iss) Also nen chip hat.
    "Aber ab jan 2009 muessen auch `deutsche` ein Visum fuer USA beantragen ! ! Wegen Sicherheitsverschaerfung!!
    Sagen die Amis jedenfalls!

    http://www.tagesspiegel.de/politik/internatio...

    Weil mein Kumpel nen deutsch Reisepass hat,bin ich auch mit meinem deutschen Reisepass in San Francisco eingereist.
    Bei der Einreise nach USA muessen alle Amerikaner mit `PASSPORT`durch die linke Tuer gehen und deutsche mit Reisepass durch die rechte Tuer!.Dar ich nicht getrennt werden wollte hab ich meinen Reisepass benutzt!!Wer "San Francisco - International" Airport kennt,der kann sich ausmahlen wie schwer es ist dort jemanden wieder zu finden ! !
    Hab es dem Zollbeamten genau so erzaehlt!.
    Er meinte nur lachend "Es sei egal mit welchem Pass ich Einreise,solange er gueltig und maschinell lesbar ist.
    Wollte meinen Passport nettmal sehen!

    Werd im Januar wieder nach USA fliegen ,werde aber diesmal meinen US Passport benutzen ! !

    Also Ich reise mit Reisepass aus und mit meinem US-Passport nach USA ein!! Wenn ich zurrueck fliege gebe ich dem deutschen Zollbeamten meinen Reisepass ! Wenn er nachfragt,gebe ich ihm natuerlich auch den US-Passport! Bin halt `Doppeltstaatler` !

    So muesste es dann am `billigsten` und am `schnellsten` gehen,
    weil ich als US-Staatsbuerger kein Visum oder Einreisegenemigung fuer USA brauche ! ?

    oder?
    Gruss

    Steven



    #17VerfasserSAY14 Okt. 09, 02:14
    Kommentar
    @Steven: Du hattest Glueck mit deinem Zollbeamten. Eigentlich gilt die oben genannte Regel, dass sich fast alle Staaten wuenschen, dass du unter dem jeweiligen Reisepass des Landes einreist. Also, US bei der Einreise in die USA, deutscher Pass bei der Einreise nach Deutschland.

    Btw: Du brauchst auch ab Jan. 2009 kein Visum als Deutscher. Du musst dich nur ca. 3 Tage online beim ESTA-Verfahren voranmelden. Die Registrierung ist fuer einige Zeit (2 Jahre denke ich) gueltig. http://www.esta.us/esta.html?gclid=CIGFxPWiu5...
    #18Verfasser Mausling (384473) 14 Okt. 09, 02:27
    Kommentar
    OT @ wolfman
    MW geht das mit der doppelten EU-Staatsbürgerschaft nur, wenn das andere EU-Land diese zulässt (im Falle GB ist das so), also nicht in allen Fällen.
    #19VerfasserIngeborg14 Okt. 09, 18:02
    Kommentar
    Nimm deinen tunesischen Pass mit.
    Sollte es Fragen zu deiner "2ten Herkunft" geben, ist es besser, wenn du ihn dabeihast.
    Verschleierung heisst secondary screening mit anschliessender zuegiger deportation. Und das wird teuer.
    Ehrlich waehrt am laengsten. Deutsche Moslems sind seit der Hamburger Zelle 2001 nicht gern gesehene Gaeste. Ungereimtheiten enden wie gesagt mit Rueckflug.
    #20VerfasserTexasboy14 Okt. 09, 20:44
    Kommentar
    Gibt es für die amerikanischen Einwanderungsbeamten überhaupt gern gesehene Gäste? ;-)

    Von deutscher Seite aus ist eine zusätzliche Staatsbürgerschaft eines EU-Staats oder der Schweiz seit kurzem kein Problem mehr, es muss auch nichts mehr beantragt werden.
    #21Verfassereinfacher Staatsbürger14 Okt. 09, 21:15
    Kommentar
    @einfacher Staatsbürger:
    Kommt auf den Menschen hinter der Absperrung an ...

    @Texasboy:
    Ehrlich waehrt am laengsten, stimmt nur bedingt. Hat Aziza die deutsche Staatsbuergerschaft erlangt, hat sie das Recht mit deutschem Pass zu reisen. Nach geltendem deutschen Recht hat sie mit Erwerb der deutschen Staatsbuergerschaft die tunesische Staatsbuergerschaft aufgegeben, da Deutschland nur in Ausnahmefaellen die Doppelstaatsbuergerschaft erlaubt. Dass Tunesien seine Buerger im allgemeinen nicht aus der Staatsbuergerschaft entlaesst, ist ihr nicht anzukreiden.

    Falls sie bisher noch nie mit tunesischem Pass in die USA eingereist ist, wissen die Behoerden in USA auch nicht, ob sie jemals die tunesische Staatsbuergerschaft hatte. In dieser Situation den tunesischen Pass dabei zu haben, mit dem sie ein Visum braeuchte, koennte ihr genau die Abschiebung bescheren, die sie vermeiden moechte. Allerdings nehme ich an, dass sie inzwischen schon wieder in Deutschland zurueck ist. Die Anfrage ist schliesslich 1,5 Jahre alt.

    @Steven:
    Ich stimme Mausling zu, dass Du Glueck hattest, nicht an einen der rigoroseren Grenzbeamten zu geraten. Ich kenne von anderen Leoniden mit zwei Paessen durchaus auch anderen Geschichten ueber Einreisen in die USA mit deutschem Pass, wenn das Anrecht auf einen US-Pass bestanden haette.
    #22Verfasser AGB (236120) 14 Okt. 09, 23:44
     
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