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    Sprachlabor

    zur weiteren Veranlassung - Stilblüte oder nicht?

    Betrifft

    zur weiteren Veranlassung - Stilblüte oder nicht?

    Kommentar
    Ist dieser Ausdruck im Deutschen grammatikalisch korrekt? In einem anderen Forum wurde der grade als Stilblüte bezeichnet, und für mich ist er völlig gängig und "fühlt" sich nicht falsch an. Da hab ich mir gedacht, dass hier bestimmt ein paar Cracks sind, die mir da verlässlich Auskunft geben können. :)

    P. S. Habe das Forum abgesucht, es gibt auch ein paar Threads mit Übersetzungsfragen, da hat sich keiner negativ über den deutschen Ausdruck geäußert.
    https://dict.leo.org/forum/alphabeticIndex.ph...
    Verfasser Zopfi (327897) 06 Jun. 08, 13:07
    Kommentar
    Das ist ganz normales Amtsdeutsch für "Meier, übernehmen Sie; das ist jetzt Ihr Fall". Optional kann noch ein "zuständigkeitshalber" hinzugefügt werden.
    #1VerfasserHarald S06 Jun. 08, 13:12
    Kommentar
    Ich bin auch total daran gewöhnt. Wenn ich es allerdings übersetzen soll, stocke ich jedes Mal und denke mir, was das eigentlich für ein nichtssagendes Stück Amtsschimmel ist!Tatsächlich heißt es doch nur "mir egal, scheren Sie sich drum" bzw. "jetzt aber flott, Sie." :-)
    #2Verfassertigger06 Jun. 08, 14:18
    Kommentar
    Genau genommen ist es noch schlimmer als bisher beschrieben.

    "zur weiteren Veranlassung" heisst nicht "zur Bearbeitung" oder "zur Erledigung", sondern, dass der Empfänger dieses Vorgangs etwas "veranlassen" soll.
    #3Verfasserumb06 Jun. 08, 14:41
    Kommentar
    Genau. Also "mir egal, schmeißen Sie's doch Ihrer Sekretärin auf den Tisch". *lol*
    #4Verfasser tigger (236106) 06 Jun. 08, 14:48
    Kommentar
    najaaaaa,
    ich versuche mich mal in Ehrenrettung:

    wenn also beim Oberboss ein Vorgang auftaucht, für den er nicht zuständig ist, wird er diesen wohl weitergeben

    er weiß genau, dass das in die Zuständigkeit seines Abteilungsleiters XY gehört - aber wer in dieser Abteilung exakt was zu tun hat, ist ihm nicht bekannt

    sein Abteilungsleiter selbst soll diesen Vorgang nicht bearbeiten, sondern nur seinerseits sicherstellen, dass der Vorgang vom "Fußvolk" bearbeitet wird

    also bittet der Oberboss den Abteilungsleiter "um weitere Veranlassung"

    (bin selbst nicht ganz zufrieden damit, aber ich könnte mir vorstellen, dass dieser Ausdruck aus einer derartigen Konstellation heraus entstanden ist)
    #5Verfassernur-ich06 Jun. 08, 15:00
    Kommentar
    Der Ausdruck kommt AFAIK aus der behördlichen Verfügungstechnik. Dort wird jeder Bearbeitungsschritt mit einer Verfügung oder auch Arbeitsvermerk beendet.
    Zu den Akten
    Zum Vorgang
    Vor/nach Abgang zur Kts
    Zur Mitzeichnung
    Wiedervorlage am ...
    Nachrichtlich an ...
    Zuständigkeitshalber an ...

    und eben auch

    Zur weiteren Veranlassung,

    was nichts anderes bedeutet, als daß der Adressat der Verfügung selbst zu entscheiden hat, wie er den Vorgang voranbringt
    #6Verfasser judex (239096) 06 Jun. 08, 15:09
    Kommentar
    Ja eben, nur-ich, und wenn du das Fußvolk bist, findest du das besonders schmeichelhaft. Ungefähr so toll wie "mein Vorzimmer hat..." oder, unser Highlight von vor ein paar Monaten: "Nachdem mir das Schreibpool nicht mehr zur Verfügung steht..." - in einer E-Mail von 21:30.
    #7Verfasser tigger (236106) 06 Jun. 08, 15:35
    Kommentar
    @ tigger: Herrlich, so was kenne ich auch. Bei uns auch immer gern genommen: "Die Backoffice-Kraft hat ...". Die "Kraft" ist also nicht mal ein Mensch.
    #8Verfasser ray-c (408594) 06 Jun. 08, 16:24
    Kommentar
    "Backoffice-Kraft"? Wow, das ist ja fast ein Kündigungsgrund. Mobbing nämlich.
    #9Verfasser tigger (236106) 06 Jun. 08, 16:51
    Kommentar
    Ja, das finde ich auch. Nettes Klima hier. :-)
    #10Verfasser ray-c (408594) 06 Jun. 08, 16:54
    Kommentar
    Es ist natürlich prinzipiell angenehmer "z. w. Veranl." zu schreiben, als es lesen zu müssen :-)
    #11Verfasser judex (239096) 06 Jun. 08, 17:03
    Kommentar
    Genau judex, oder zu veranlassen ... :-)
    #12Verfasser ray-c (408594) 06 Jun. 08, 17:13
    Kommentar
    Nur-ich hat es schon ziemlich genau getroffen. ZwV-Verfügungen werden dann eingesetzt, wenn nicht groß noch was zu erledigen ist. Zum Beispiel fordert ein Bürger Infomaterial an. Das muss nicht groß "bearbeitet" werden, sondern ein Mensch aus der Abteilung muss das Material zusammenstellen und losschicken. Der Chef schubst es also rüber in die zuständige Abteilung, und der Abteilungsleiter beauftragt den Praktikanten. :-)

    Hätte der Bürger einen Bauantrag gestellt, hieße die Verfügung des Chefs "zur Bearbeitung", mit der entsprechenden Verantwortung für eine vollständige Durchführung beim Sachbearbeiter.
    #13Verfasser GuggstDu (427193) 06 Jun. 08, 17:53
     
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