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    Sprachlabor

    Anrede email Titel Diplomingenieur

    Betrifft

    Anrede email Titel Diplomingenieur

    Kommentar
    is it posssible to write

    Sehr geehrter Herr DI xx?

    oder

    Sehr geehrter Herr Dipl. Ing.

    oder besser gar kein Titel?
    Verfassergerry10 Jun. 09, 16:23
    Kommentar
    Einfach "Sehr geehrter Herr Weißderkuckuckwas".
    #1Verfasser Wachtelkönig (396690) 10 Jun. 09, 16:27
    Kommentar
    Ich war der Meinung dass man in Deutshc bei erstkontakt der Höflichkeitshalber Titel anführt und wüsste gern ob DI geht in Anrede ?

    danke
    #2Verfasserg10 Jun. 09, 16:49
    Kommentar
    Nur Prof. und Dr. werden oft in der Anrede verwendet, Diplome nicht.
    #3Verfasser Mattes (236368) 10 Jun. 09, 16:52
    Kommentar
    Nein. In Deutschland ist das nicht üblich.

    In Österreich schon eher.
    #4VerfasserDer Herr Kommerzienrat10 Jun. 09, 16:53
    Kommentar
    Diplomingenieur ist kein Titel, sondern eine Berufsbezeichnung. Man schreibt ja auch nicht "Sehr geehrter Herr Bäckergeselle" oder "Sehr geehrte Frau Raumpflegerin".
    #5Verfasserdirk10 Jun. 09, 17:09
    Kommentar
    Richtig, in Deutschland spricht man nur Doktoren und Professoren mit dem Titel an.

    In Österreich aber spricht man jeden mit seinem akademischen Titel an, auch Magister und Diplomingenieure. Da du als Abkürzung DI vorgeschlagen hast, welches die übliche österreichische ist, gehe ich davon aus, dass es sich um ein E-Mail nach dort handelt.
    In diesem Falle ist "Sehr geehrter Herr DI (Name)" richtig. Vielen Jüngeren wird es egal sein, aber damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
    #6Verfassertigger10 Jun. 09, 17:16
    Kommentar
    @dirk:
    Der Diplom-Ingenieur ist ein akademischer Grad und kann als solcher z.B. auch in Heirats- oder Geburtsurkunden eingetragen werden. Zum Bäckergesellen oder zur Raumpflegerin besteht schon ein Unterschied. Nichtsdestotrotz ist es in Deutschland lächerlich, den Grad in der Anrede zu benutzen. In manchen Gegenden Österreichs allerdings nicht. (Man denke an Kishons "Wiener Titelwalzer".)
    #7VerfasserDiplom-Experte10 Jun. 09, 17:23
    Kommentar
    # tigger - Danke - ja nach österreich. Dann schreibe ich s.g herr DI xx.
    #8Verfasserg10 Jun. 09, 17:28
    Kommentar
    Was heißt in manchen Gegenden - es ist halt üblich, alle akademischen Titel zu tragen.
    Die Berufstitel nehmen aber ab, man muss den Schulwart nicht mit "Herr Oberoffizial" anreden, auch wenn er's vielleicht ist.
    Dafür gibts den halb abgeschafften Adel nicht, keine vons und zus als 'Namensbestandteil', einen Bindestrich kann man haben.
    #9Verfasser tigger (236106) 10 Jun. 09, 22:02
    Kommentar
    Der Diplom-Ingenieur ist ein akademischer Grad und kann als solcher z.B. auch in Heirats- oder Geburtsurkunden eingetragen werden.

    Äh, nö. Es ist zwar richtig, daß der Dipl.-Ing. ob mit oder ohne (FH) ein akademischer Titel ist, hab schließlich selber einen, aber nur der Dr. kann als Namensbestandteil in die entsprechenden Urkunden eingetragen werden. Also zumindest in D, in AU mag das anders sein.
    #10Verfasser bluesky (236159) 11 Jun. 09, 00:42
    Kommentar
    @bluesky:
    Ich habe nicht von Personalausweis und Reisepass gesprochen. Da kann in Deutschland in der Tat nur der Doktor eingetragen werden. In Geburts- und Heiratsurkunden können jedoch auf jeden Fall alle akademischen Grade eingetragen werden. Und ein Namensbestandteil ist ein akademischer Grad nie.

    @tigger:
    Naja, meiner Erfahrung nach stellen die Wiener alle anderen Österreicher in dieser Hinsicht in den Schatten.
    #11VerfasserDiplom-Experte11 Jun. 09, 11:07
    Kommentar
    @bluesky:
    Zumindest war es nach dem alten Recht so, wie ich es eben gesagt habe. Nach dem seit Anfang des Jahres geltenden neuen Recht wird anscheinend gar kein akademischer Grad mehr eingetragen.
    #12VerfasserDiplom-Experte11 Jun. 09, 11:38
    Kommentar
    In Österreich kann jeder akademische Titel in alle Urkunden eingetragen werden, Heiratsurkunde, Personalausweis, Pass. (Nein, in die Geburtsurkunde nicht, auch nicht nachträglich...)

    Schlauerweise steht der Titel z.B. im Pass aber vor dem Nachnamen, was dann dazu führt, dass Mag. tigger nicht auf Passagierlisten gefunden wird unter M und gefragt wird, ob ihr Vorname Margaret sei. Ist also im Abschlussüberschwang eingetragen worden und nach der Hochzeit im neuen Pass ganz schnell wieder rausgeflogen, weil unpraktisch.
    #13Verfassertigger11 Jun. 09, 15:40
    Kommentar
    @ Mag. tigger:

    In die Geburtsurkunde deines Kindes kannst du deinen Magister aber sicherlich eintragen lassen, oder?
    #14VerfasserDiplom-Experte11 Jun. 09, 15:48
    Kommentar
    Moment, ich schau mal nach (in meiner Geburtsurkunde, tiggerkinder gibt's keine)...
    *lol* Tatsächlich, Dipl.Ing. tiggervater und Dr. tiggermutter. Dabei sind wir gar keine Wiener.
    #15Verfassertigger11 Jun. 09, 15:55
    Kommentar
    z.B. hier: "Zur Eintragung von akademischen Graden in die Geburtsurkunde [...]" http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung/hongk...

    #16Verfasseraledie21 Jul. 09, 18:00
    Kommentar
    Stimmt, Herr Kommerzienrat,
    In Österreich lässt man dafür sogar den Namen weg ;-))
    #17VerfasserRob23 Jul. 09, 16:04
    Kommentar
    Spontan fällt mir in D eine Ausnahme ein: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.

    Oh, und sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Ministerpräsident...

    (jeweils natürlich auch in der fraulichen Form)
    #18Verfasserausnahmesucher23 Jul. 09, 16:44
    Kommentar
    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt/Frau Rechtsanwältin ....

    Das ist aber ziemlich antiquiert und kommt GsD nur gaaaaanz selten vor.

    Aus AT kommen dann auch Schreiben an den deutschen Rechtsanwalt mit der Anrede "Sehr geehrter Herr Doktor" ohne Namensnennung ... auch wenn der Kollege gar nicht promoviert ist ... *ggg*
    #19Verfasser neutrino (17998) 23 Jul. 09, 16:50
    Kommentar
    Da hat das Sekretariat aber gepfuscht, neutrino. Auch in A müssen Rechtsanwälte keine Doctores sein.
    Und die falsche Verwendung von Titeln ist in A naturgemäß umso peinlicher.
    :-)
    #20Verfassertigger23 Jul. 09, 16:54
    Kommentar
    @tigger: In Österreich aber spricht man jeden mit seinem akademischen Titel an, auch Magister und Diplomingenieure.

    Das ist jetzt eine ernsthafte Frage, weil ich da neulich mit einem Oesterreicher drueber diskutiert habe...
    Wie wie wuerdest Du sagen, verlaueft das in Oesterreich dann mit den neuen BA und MA Abschluessen? Bin ich dann Sehr geehrter Frau Master of Arts?
    #21Verfasser Jools (432226) 23 Jul. 09, 16:57
    Kommentar
    tigger, die allermeisten sind es in A aber.

    Bei uns hat man früher gelästert, dass man, wenn es nicht für den Dr. iur. reiche, ja den dr. graz machen könne ...

    Ich zitiere nur, ich kann das nicht beurteilen, alldieweil ich keinen dr. graz kenne.
    #22Verfasser neutrino (17998) 23 Jul. 09, 16:57
    Kommentar
    @tigger: In Österreich aber spricht man jeden mit seinem akademischen Titel an, auch Magister und Diplomingenieure.

    Das ist jetzt eine ernsthafte Frage, weil ich da neulich mit einem Oesterreicher drueber diskutiert habe...
    Wie wie wuerdest Du sagen, verlaueft das in Oesterreich dann mit den neuen BA und MA Abschluessen? Bin ich dann Sehr geehrte Frau Master of Arts Jools ?
    #23Verfasser Jools (432226) 23 Jul. 09, 16:58
    Kommentar
    Hä? Den kapier ich jetzt nicht, neutrino. Doctor gratiae oder was, ist das der am Standesamt?

    Jools, ich habe glücklicherweise überhaupt keine Ahnung. Und eigentlich will ich es auch überhaupt nicht wissen. (Frau Bakkalaurea?!)
    #24Verfassertigger23 Jul. 09, 17:01
    Kommentar
    tigger, psssst, an der KFU in Graz eben ...

    In D. muss man für die Promotion, zumindest in Jura, u.a. eine gewisse Examensnote mitbringen, was ja in A nicht der Fall zu sein scheint, denn sonst könnnten ja nicht die meisten atischen RAe promoviert sein.
    #25Verfasser neutrino (17998) 23 Jul. 09, 17:09
    Kommentar
    @Jools:
    Vielleicht "Mistress of Arts"? :)
    #26VerfasserEvira, Mistress of the Dark23 Jul. 09, 17:21
    Kommentar
    Das stimmt, promovieren darf jeder, der das Diplomstudium abgeschlossen hat. (Aber in jedem Fach.) An manchen jur. Fakultäten muss man auch keine Diplomarbeit schreiben, um den Magistergrad zu erlangen. Na gut, das sehe ich bei Juristen evtl. ein, dafür sind die Prüfungen bis dahin nicht ohne. Allerdings haben manche juristischen Dissertationen 50 Seiten, da kommt man sich dann ggf. etwas verarscht vor mit einer geisteswissenschaftlichen Diplomarbeit über 140 Seiten. (Und an der KF sei's besonders leicht? Na dann weiß ich ja Bescheid bei einigen ehemaligen Mitschülern.)
    #27Verfassertigger23 Jul. 09, 17:22
    Kommentar
    50 Seiten habe ich noch nie gesehen. Aber Quantität ist ja nicht gleich Qualität. Was ich in manchen 200-Seiten-Dissertationen gelesen habe, hätte, ohne dass etwas Wesentliches inhaltlich gefehlt hätte, auch auf 60 Seiten gepasst ...

    Hmm, ich weiß nicht, ob Graz besonders leicht ist, jemand hat auch mal über Innsbruck ähnliches von sich gegeben.

    Aber es gibt auch Leute, die innerhalb von D. unterscheiden zwischen Dr. iur. und Dr. brem. (aus Bremen) ;o)
    #28Verfasser neutrino (17998) 23 Jul. 09, 17:45
    Kommentar
    Entsprechende Gerüchte über die Uni Graz habe ich vor kurzem schon einmal gehört. Ich kann sie nicht widerlegen, halte sie aber trotzdem für Quatsch. An der LFU Innsbruck ist es sicher nicht leichter als anderswo, zu promovieren, zumindest in den Naturwissenschaften. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das an den anderen Fakultäten anders ist. Dass natürlich in Medizin oder Jus die Anforderungen für eine Promotion etwas anderer Art sind (um es vorsichtig zu formulieren), liegt an den Fächern und nicht an einer bestimmten Uni. Jeder darf auch nicht promovieren, er muss erst einen Betreuer (und ggf. eine Stelle) finden, genau wie in D. Und die Quantität hat in der Tat wenig mit der Qualität zu tun, mathematische Abschlussarbeiten beispielsweise sind oft recht kurz - ein eleganter Beweis braucht nicht viel Platz (aber umso mehr Anstrengung).
    #29Verfasser RE1 (236905) 23 Jul. 09, 17:58
    Kommentar
    RE1, meine "Erkenntnisse" beruhen (i) auf Hörensagen, und (ii) sind schon 20 Jahre alt.

    Über medizinische Dissertationen und deren wissenschaftlichen Wert will ich mich gar nicht erst äußern.

    Aber in D. besteht zwischen diesen und juristischen Dissertationen ganz deutliche Unterschiede. In Jura muss man u.a. eine -je nach Uni- mehr oder weniger deutlich über dem Schnitt liegende Examensnote haben. Und dann ist es noch ein ziemlicher Aufwand. Nicht umsonst ist die überwiegende Mehrzahl der deutschen Juristen nicht promoviert. Vor 20, 30 Jahren hat es einige Fälle gegeben, die an ihrer Heimat-Uni in D. (z.B. an meiner ...) mangels entsprechender Voraussetzungen nicht hätten promoviert werden können und deswegen nach A gegangen sind (ich weiß aber nicht wohin), und dort eine Dissertation anfertigen konnten. Das hatte ja auch den "Charme", dass Titel aus A in D schon immer ohne Zusatz der Herkunft geführt werden konnten.

    Aber eigentlich isses ja wurscht. Wer für eine Promotion extra ins Ausland geht und sich mit teilweise fremdem Recht rumschlägt, hat es ja auf jeden Fall auch verdient .. zunmindest ein bisschen.
    #30Verfasser neutrino (17998) 23 Jul. 09, 18:14
     
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