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    Language lab

    Komma oder nicht Komma, das ist hier die Frage

    Topic

    Komma oder nicht Komma, das ist hier die Frage

    Comment
    Guten Morgen!

    Ich habe gerade diesen Satz in einem Zeitungsartikel gelesen und grübele nun, ob der so korrekt ist oder nicht:

    "Sie geht dem Verdacht nach, es könnten Ordnungswidrigkeiten vorliegen und hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert zu prüfen, ob diese beiden Fälle auch strafrechtlich relevant sein könnten."

    Müsste nicht nach dem Wort "vorliegen" ein Komma gesetzt werden? Der Satz "es könnten Ordnungswidrigkeiten vorliegen" bezieht sich nämlich auf "Verdacht" und ist ein Nebensatz, den man problemlos weglassen könnte, d. h. er ist eine Sprachebene niedriger als der darauffolgende "und..."-Satz. Meiner Meinung nach fehlt da ein Komma, aber sicher bin ich mir nicht.

    Was meint Ihr?
    Authordeutsch Sprache, schwere Sprache22 Jul 09, 07:29
    Comment
    Mein Gefühl gibt Dir Recht, bin aber gespannt auf qualifiziertere Antworten.
    #1AuthorKhayman22 Jul 09, 07:43
    Comment
    Ja, da fehlt ein Komma. Ippfehler gibt es uberall. :-)
    #2AuthorLondoner(GER)22 Jul 09, 07:44
    Comment
    Ja, es fehlt ein Komma.
    #3AuthorDarth22 Jul 09, 08:08
    Comment
    Also, ich persönlich bin gegen Komma, weil das Subjekt der beiden Sätze 'Sie' ist. Sie geht dem Verdacht nach und Sie hat aufgefordert. 'Sie' wird im zweiten Teil nicht wiederholt, also kein Komma.
    Aber vielleicht lieg ich auch daneben?
    #4AuthorVerwirrte Muttersprachlerin22 Jul 09, 08:54
    Comment
    Oh.

    Man sollte richtig lesen, bevor man Kommentare macht.
    Mit der Argumentation aus dem OP kann ich den Ruf nach Komma verstehen, auch wenn es wahrscheinlich aus den von mir gerade genannten Gründen irgendwie falsch aussehen würde. Vielleicht ist es gerade deswegen vergessen worden...
    #5Authornoch verwirrtere Muttersprachler22 Jul 09, 08:56
    Comment
    Gemäß neuer deutscher Rechtschreibung ist es möglich, das Komma wegzulassen.

    http://www.neue-rechtschreibung.de/10regeln.htm

    Quäl mich auch gerade mit meinem Sohn damit herum :-))
    #6AuthorSybille22 Jul 09, 09:05
    Comment
    Na ja, nach der alten Rechtschreibung hätte man vor "zu prüfen" ja auch ein Komma machen müssen.
    #7AuthorKonrad D.22 Jul 09, 09:21
    Comment
    @Konrad D: Nein, auch nach alter Rechtschreibung kein Komma vor "zu prüfen", Komma vor Infinitiv mit zu Einschub nur, wenn der Einschub mindestens 3 Wörter hat ;-))
    #8AuthorEifelblume (341002) 22 Jul 09, 09:28
    Comment
    Kein Komma, weder nach der alten noch nach der neuen Rechtschreibung. Ein Komma stand früher vor 'und' nur, wenn ein vollständiger Satz folgte. Da in diesem Fall nach 'und' kein Subjekt steht, wird auch kein Komma gesetzt. Nach der alten Rechtschreibung musste ein Komma gesetzt werden (bei vollständigem Satz nach 'und'), nach der Reform ist dieses Komma fakultativ.
    #9AuthorLadz22 Jul 09, 09:37
    Comment
    @Eifelblume: Ich denke, man müsste aber ", ob..." mit zählen, da es zu dem erweiterten Infinitiv gehört, insofern ist der Einschub dann lang genug. Ich hätte nach alter RS ein Komma gesetzt.
    #10Authorkomma her22 Jul 09, 09:40
    Comment
    @#8:
    Wirklich? Oh, boy! Da hab ich das ja mein Leben lang falsch gemacht. Bzw. eigentlich nicht, weil ich dieses Komma meist (mit schlechtem Gewissen) weggelassen hatte, weil's mir zu bloed erschien. (Ich wusste ja nicht, dass man nur bis drei zaehlen koennen muss, um das zu entscheiden, ob's hin soll oder nicht.) Und ich war so froh, dass ich's jetzt legitimerweise weglassen darf, und dabei haette ich das schon immer gedurft, und mein grammatikalischer Blutdruck war all die Jahre ohne Grund zu hoch...
    #11AuthorKonrad D.22 Jul 09, 09:45
    Comment
    @#9: Falsch
    Der Hauptsatz ist "Sie geht dem Verdacht nach und hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert zu prüfen. Welchem Verdacht sie nachgeht, wird in dem Nebensatz erläutert, der vorne und hinten mit Komma abgetrennt werden muss.
    #12AuthorEifelblume (341002) 22 Jul 09, 09:50
    Comment
    Nach einigem Suchen habe ich auch den zugehörigen Paragraphen im amtlichen Regelwerk gefunden:

    § 74:
    Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.

     
    Dazu wird als Beipiel unter anderem genannt:
    Er sagte, er komme morgen, und verabschiedete sich.
     
    Hinweis für Reformgegner: Das gilt nach alter und neuer Rechtschreibung :-)
    #13Author Lutz B (319260) 22 Jul 09, 10:30
    Comment
    Noch eine Stimme für die Komma-Fraktion. Wenn vor dem Nebensatz ein Komma ist und danach der Hauptsatz weiter geht, muss nach dem Nebensatz auch ein Komma stehen.
    #14Author Zopfi (327897) 22 Jul 09, 11:35
    Comment
    Seufz, wahrscheinlich sollte ich mich aus Diskussionen um Zeichensetzung 'raushalten - ist einfach nicht meine starke Seite.
    #15AuthorLadz22 Jul 09, 16:50
    Comment
    Auf jeden Fall ein Komma!
    Der Hauptsatz lautet: "Sie geht dem Verdacht nach ... und hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert ..." Der Teilsatz "es könnten Ordnungswidrigkeiten vorliegen" ist eingeschoben und muss daher mit Kommas vom übrigen Satz abgetrennt werden.
    Vor "zu prüfen" steht kein Komma, weil es sich hierbei um einen einfachen Infinitiv mit dem Wort "zu" handelt. Würde es z.B. heißen "genau zu prüfen", dann müsste man diese Gruppe mit einem Komma vom übrigen Satz abtrennen.

    #16AuthorDeutschlehrerin22 Jul 09, 21:12
     
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