Werbung - LEO ohne Werbung? LEO Pur
LEO

Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.

Wollen Sie LEO unterstützen?

Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!

 
  •  
  • Übersicht

    Sprachlabor

    zustimmen, bewilligen, genehmigen

    Betrifft

    zustimmen, bewilligen, genehmigen

    Kommentar
    Es wurde mir gesagt, dass ein Unterschied zwischen diesen Verben besteht. Zustimmen soll ein Oberbegriff sein, bewilligen und genehmigen sollen etwas mit Vorzeitigkeit und Zukunft zu tun haben ... Könnte mir jemand den Unterschied genauer erklären. Man soll den unterschied z.B. bei einem Protokollschreiben berücksichtigen.

    Vielen Dank:)
    Verfassernataan04 Aug. 05, 11:01
    Kommentar
    Das ist mir alles neu.
    Das Zustimmen kann verbal erfolgen und ist ein Begriff, der auch im täglichen Leben häufig gebraucht wird. Ein Oberbegriff? Von was?

    Bewilligen und genehmigen sind Synonyme und habe einen mehr amtlichen oder geschäftlichen Charakter; hier ist in der Regel die Schriftform erforderlich.

    In einem Protokollschreiben können alle drei auftauchen. Die Gesprächsrunde kann einem Vorschlag mehrheitlich zugestimmt haben; für ein Projekt hat der zuständige Mitarbeiter zugesagt, die erforderlichen Mittel zu bewilligen, und die Genehmigung für die Dienstreise eines anderen Mitarbeiters ist genehmigt worden, was auf dem entsprechenden Reiseantrag dann noch schriftlich erfolgt.
    #1VerfasserWerner04 Aug. 05, 11:15
    Kommentar
    Zustimmen impliziert keine Hierarchie, bewilligen und genehmigen schon.

    Ich kann Deiner Meinung zustimmen (oder auch nicht), aber es steht mir nicht zu, sie zu bewilligen oder genehmigen. Und ich würde sagen, daß sich bewilligen auf konkretere Anfragen (Reisekosten/Urlaub für die Reise nach Bla am 1.4.) während zum Beispiel ein Plan und seine Durchführung genehmigt wird.
    In meinen Ohren klingt
    "eine Reisekostenerstattung genehmigen"
    merkwürdig (und sehr nach "sich genehmigen").
    #2VerfasserCJ de04 Aug. 05, 12:11
    Kommentar
    @nataan: Es sind damit wohl die Fachausdrücke im Zivilrecht gemeint.

    Zustimmung = Oberbegriff (§ 182 BGB)

    Einwilligung = vorherige Zustimmung (bis zur Vornahme des Rechtsgeschäftes, § 183 BGB)

    Genehmigung = nachträgliche Zustimmung (nach Vornahme des Rechtsgeschäftes, § 184 BGB)

    @Werner: Dein Beispiel "Genehmigung einer Dienstreise" (Laienausdruck) müsste nataan im Protokoll schreiben "Einwilligung in die Dienstreise" oder auch "haben vorher ihre Zustimmung erteilt".

    Ist zwar nicht unbedingt erforderlich, da die Dienstreise kein Rechtsgeschäft ist. Zur Klarheit aber empfehlenswert, denn das Protokoll werden auch Juristen lesen, die bei "Genehmigung" sofort an "nachträglich" denken.

    ;-)

    #3VerfasserCarola04 Aug. 05, 12:15
    Kommentar
    Carola, ich schreibe aus der Praxis, allerdings nicht aus der Rechtspraxis. Sei versichert, daß jeden Tag in Hunderten von Protokollen innerhalb deutscher Firmen von der Genehmigung einer Dienstreise die Rede ist.
    #4VerfasserWerner04 Aug. 05, 12:30
    Kommentar
    @Carola: Interessant, Juristendeutsch ist immer was besonderes.

    Ich würde es jedenfalls keinesfalls für eine Rückwirkende Zustimmung halten, wenn ich lese daß "der Plan zum Rückbau des blah-Kanals" von der Bezirksversammlung genehmigt und die nötigen Gelder dafür bewilligt wurden.

    Oder werden Pläne genehmigt, weil sie schon fertig sind und damit nachfolgende Zustimmung zu ihrem Inhalt erfolgt?
    #5VerfasserCJ de04 Aug. 05, 12:37
    Kommentar
    Vielen, vielen Dank an allen:) Jetz weiß ich alles!
    #6Verfassernataan04 Aug. 05, 12:40
    Kommentar
    @CJ de: Die Begriffe gelten so nur für das Zivilrecht (nicht das Verwaltungsrecht, wo Dein Kanal-Fall spielt ;-)

    z.B. schreibt das Gesetz für Geschäfte Minderjähriger oder Betreuter, zur Aufhebung belasteter Rechte oder bei der Schuldübernahme die Zustimmung anderer Personen bzw. Gerichte vor...

    #7VerfasserCarola04 Aug. 05, 13:34
    Kommentar
    "genehmigen" bezieht sich auf etwas vergangenes: ein bereits abgeschlossener Vertrag wird genehmigt.

    "zustimmen" bezieht sich auf eine zukünftige Handlung: einem zukünftiger Vertrag wird zugestimmt.
    #8VerfasserRoger Groner20 Mär. 08, 07:34
    Kommentar
    Zustimmung ist der Oberbegriff, nachtraeglich wirksame und rueckwirkende Zustimmung ist die Genehmigung, die zeitlich vorherige Zustimmung ist die Einwilligung, wirksam ab Vornahme des Geschaefts, in das eingewilligt wird.
    #9Verfasserlikescomments09 Dez. 08, 16:18
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt