Kommentar | Die vorgeschlagenen Übersetzungen beruhen alle darauf, dass die üblichen Bezeichnungen der verschiedenen Gliederungsebenen eines juristischen Textes im deutschen (Paragraph, Absatz, Satz) und englischen (Article, section, paragraph oder subsection, sentence) Gebrauch abweichen. Wenn es also um eine bloße Übertragung eines deutschen Textes geht, kann man das so machen.
Wenn die Übersetzung des Vertrages aber - wie es nicht unüblich ist - gemeinsam mit der deutschen Fassung verwendet werden soll (also etwa auf einem Blatt links die deutsche Fassung, rechts die englische Übersetzung), würde ich dringend davon abraten, bei Verweisen im Vertragstext oder auch nur in der Überschrift der einzelnen Bestimmungen diese Übersetzungen zu verwenden. Das führt nur zur Verwirrung. Deshalb: Paragraph=paragraph, Artikel=article, Absatz=subsection, Satz=sentence. Da "paragraph" im englischen Gebrauch nie die oberste Gliederungsebene bezeichnet, mag das zur Verwirrung führen, ein Jurist würde aber wohl damit umgehen können. Wenn man die deutsche Gliederung dem Geschäftspartner nicht zumuten will, sollte die deutsche Gliederung angepasst werden.
Übrigens würde ich bei Verträgen, anders als bei Gesetzen, weniger von sections als von articles oder clauses sprechen. Ein Unterabschnitt ist dann eine sub-clause oder eine subsection (sub-article hab' ich noch nie gehört). |
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