Leider kann ich dir da auch keine belastbare Antwort geben. Aber ich habe ein zusätzliches Verständnisproblem mit "Hauptbelastungszeuge Otto Blankenstein wurde inzwischen gerichtsmedizinisch als Pathologe ausgewiesen."
Was soll das bedeuten? Doch sicher nicht, dass der Mann von Beruf Pathologe ist (das würde man ja nicht "gerichtsmedizinisch" ausweisen müssen). Duden kennt auch nur Pathologe im Sinn von Facharzt für Pathologie.
Gemeint sein kann eigentlich nur, dass sein Verhalten als pathologisch = krankhaft eingestuft wurde.
Zur eigentlichen Frage:
Ich verstehe die Anzeige NICHT im Zusammenhang mit §175. "Nächliche Ruhestörung" ist eine Ordnungswidrigkeit (keine Straftat).
"Randalieren" kann Straftat oder Ordnungswidrigkeit sein, es kommt auf die Umstände an. Dass die Berufskollegen erwähnt werden, liegt wohl daran, dass der Mann von Beruf Richter ist und an das Verhalten von Richtern höhere Maßstäbe angelegt werden. Oben habe ich eine wiki-Artikel verlinkt, der darauf eingeht.