@FernSchreiber
Ich hatte zwar den Fall meines Vaters erwähnt, ich meinte aber beide Möglichkeiten:
das von offizieller Seite eingeleitete und dann eingerichtete Verfahren
und die Möglichkeit es freiwillig einrichten zulassen, also auf Initiative des Patienten.
Scheint im Deutschen heißt beides einfach Gerichtlich angeordnete Betreuung, denn das ist was am Ende rauskommt (wobei bei einer solchen Betreuung auf Wunsch des Patienten diese aufgehoben werden kann auf erneuten Wunsch des Patienten, während die erstere i.d.R. nicht aufgehoben werden kann da es da meinst um dauerhafte Geschäftsunfähigkeit geht)
Während es in GB Englischem "deputisation" via "Court of Protection" gibt und "lasting power of attorney" - oder ist das letzte was man ja in Dtl einfach privat machen kann ohne Gericht, also eine privat erteilte Vollmacht?