# 1 und 2 halte ich beides für falsch.
Wenn man den Ausdruck aus dem OP googelt, dann stößt man darauf, dass die besagte Institution in Usbekistan sitzt und es darum geht, die Organisation der Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit der Gerichtsverfahren zu verbessern.
Auf Deutsch nennt man das "Gerichtsverfassungsrecht", nämlich die Gesetze zur Organisation des Gerichtswesens: Wie sind die Gerichte aufgebaut, wer wird Richter usw.
Eventuell gehört hier im Kontext noch das Gerichtsverfahrensrecht bzw. Prozessrecht dazu.
"Rechtliche Legislative" aus # 1 besagt als Ausdruck überhaupt nichts, das passt nicht.
"Richterrecht" aus # 2 ist etwas völlig anderes; es bedeutet das Recht, das von Gerichten in Form von Präzendenzurteilen und ständiger Rechtsprechung entwickelt wird. Das passt hier also auch nicht.
Der ursprüngliche Vorschlag aus dem OP passt eigentlich recht gut (mit kleiner Korrektur beim Artikel): die Gesetzgebung betreffend die Judikative