Kommentar | #3, ahohmann, ich will Dir keineswegs widersprechen: zunächst, man müsste mal wieder den Kontext näher kennen. Ist dies eine Anklage gegen die zuständigen Behörden, oder eine Verteidigung der betreffenden Behörden? dann: ich bin von dem "avoir à faire qch ausgegangen, in dem Sinn "das und das verpflichtend zu tun haben" z.B. J'ai à faire mon travail correctement oder en tant que juriste j'ai à connaître ces articles du code pénal also ich habe das ganz einfach zu kennen, das ist auf Grund der Umstände ganz einfach so, es ist meine Pflicht sie zu kennen, sonst kann ich mich nicht Jurist "schimpfen"
Von daher dann mein Übersetzungsvorschlag:...die das (ja eigentlich doch) wissen müssen/(müssten) Durch die Abänderung dieses Satzes mit den Klammerangaben habe ich dann diese Aussage wieder relativiert, in dem Sinne, dass sie es wissen müssten, es aber nach außen nicht sagen, es verheimlichen.
Was nun eher richtig ist, hängt von dem - "verfluchten" - Kontext ab |
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