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  • Betreff

    Rechtswahl

    [Recht]
    Quellen
    Rechtswahl

    Die Parteien vereinbaren für diesen Vertrag einschließlich dessen Beendigung die Anwendung deutschen Rechts nach Artikel 3 der Verordnungen (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts im Übrigen.
    Kommentar
    kann mir jemand bei der Übersetzung behilflich sein?
    VerfasserBlackD_5 (663673) 06 Aug. 12, 20:25
    Kommentar
    Nur ein Vorschlag. Daran feilen darfst du selbst :)

    Choix de la loi appliquable

    Pour ce contrat, y compris sa terminaison, les parties conviennent à l’application de la loi allemande selon paragraphe 3 du règlement CE no. 593/2008 (Rome I), entre outre avec exclusion du droit international privé.
    #1Verfasser Moi Gab (456541) 06 Aug. 12, 21:22
    Kommentar
    choix de la juridiction (compétente)

    *moigäblewink*
    #2Verfasser Yps (236505) 06 Aug. 12, 21:29
    Kommentar
    T'es sûre, Yps?

    Juridiction compétente: Gerichtsstand, i.e. domicile du tribunal qui statue en cas de litige.

    Pour Rechtswahl, je dirais "droit/législation applicable" (Die Parteien vereinbaren ... die Anwendung deutschen Rechts).
    #3Verfasser TheoD (392230) 06 Aug. 12, 21:37
    Kommentar
    Ypsle wink :) und ins Bett verschwind :)
    #4Verfasser Moi Gab (456541) 06 Aug. 12, 21:39
    Kommentar
    Ypsle wink :) und ins Bett verschwind :)

    2x ? bin wohl das doppelte Gäble
    #5Verfasser Moi Gab (456541) 06 Aug. 12, 21:39
    Kommentar
    Dem dobbelde Gäbele wink !

    Meist wird in Verträgen der Gerichtsstand festgeschrieben, also "Juridiction compétente" ... hier geschieht das zwar auch, aber mit einem anderen Wortlaut ... deshalb halte ich hier den Vorschlag von TheoD für besser ... auch wenn die Aussage letztendlich (für juristische Laien) die gleiche ist ...
    #6Verfasser no me bré (700807) 06 Aug. 12, 21:41
    Kommentar
    T'as raison, Theo - j'étais trop rapide une fois de plus...
    #7Verfasser Yps (236505) 06 Aug. 12, 21:50
    Kommentar
    Herzlichen Dank Euch allen, das hilft mir weiter!
    #8VerfasserBlackD_5 (663673) 06 Aug. 12, 22:04
    Kommentar
    Choix de la loi/législation applicable ist definitiv richtig und ... juridiction compétente definitiv falsch.
    Die Aussage ist nicht die gleiche. Das ist auch keine Frage für juristische Laien. Der Ausgangstext zitiert die einschlägige EG-Verordnung und ist mithin ein spezifisch juristischer Text, der genau und nicht so la la übersetzt werden muss! Das ist ja keine Belletristik, wo man mit so etwas schludern kann.

    Welches Recht auf einen Fall anwendbar ist, und welches Gericht über ihn zu entscheiden hat ist zweierlei und hat a priori nichts miteinander zu tun. Wie viele Ehen werden vor dem Familiengericht Köln nach türkischem Recht geschieden, weil beide Eheparnter türkische Staatsangehörige sind! Wieviele Erbscheine nach türkischem Recht vom Nachlassgericht Köln erteilt, weil der Erblasser Türke war. Nur um zwei sehr naheliegende Beispiele zu nennen.

    Man sieht es auch an den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften: Die hier zitierte Rom-I-Verordnung regelt das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht ("la loi applicable aux obligations contractuelles" - voilà; man lese einfach den Verordnungstitel nach!), die Brüssel-I-Verordnung (u. a.)die gerichtliche Zuständigkeit (la compétence judiciaire).

    Schließlich haben EG/EU-Verordnungen auf Deutsch Artikel (so richtig der Ausgangstext) und auf Französisch articles, keine paragraphes (wie im Übersetzungsvorschlag).
    #9Verfasserlouismartin (552484) 06 Aug. 12, 22:06
    Kommentar
    Danke louismartin, ich hätte effektiv "article" schreiben müssen und auch loi applicable statt appliquable.
    #10Verfasser Moi Gab (456541) 07 Aug. 12, 09:40
     
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