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    Deutsch gesucht

    Verkündung versus Verkündigung

    Betreff

    Verkündung versus Verkündigung

    Quellen
    Verkündung versus Verkündigung

    Problem: Bei der Korrektur von fremden Übersetzungen PT-DE treffe ich immer wieder auf "Verkündigung" eines Gerichtsurteils. Ich korrigiere und schreibe Verkündung, weiß aber nicht, wie ich - außer mit meiner eigenen juristischen Erfahrung - dem Kollegen klarmachen kann, warum Verkündigung hier nicht richtig ist. Duden hilft mir nicht, er stellt nicht eindeutig klar, dass Verkündung juristisch, Verkündigung wohl eher religiös zu verwenden ist.
    Kommentar
    Wie kann ich meinen Standpunkt konkret nachweisen?
    Verfasser CARIOCA (324416) 22 Apr. 13, 18:07
    Kommentar
    dass Verkündung juristisch, Verkündigung wohl eher religiös zu verwenden ist.

    Das kann ich bestätigen, wenn auch "nur" aus dem Bauch heraus ...
    #1Verfasser no me bré (700807) 22 Apr. 13, 18:10
    Kommentar
    Im ersten Schritt hilft schon einmal der Duden:

    http://www.duden.de/rechtschreibung/Verkuendigung
    "Beispiel: das katholische Fest Mariä Verkündigung, umgangssprachlich Maria Verkündigung
    (...)
    1.das Verkündigen
    2.feierlich Verkündigtes; Botschaft

    vs.

    http://www.duden.de/rechtschreibung/Verkuendung
    "1.das Verkünden
    2.das Verkündete"
    #2Verfasser igm (387309) 22 Apr. 13, 18:15
    Quellen
    http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/index.h...

    http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__310.html
    § 310 Termin der Urteilsverkündung
    (1) Das Urteil wird in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. Dieser wird nur dann über drei Wochen hinaus angesetzt, wenn wichtige Gründe, insbesondere der Umfang oder die Schwierigkeit der Sache, dies erfordern.
    (2) Wird das Urteil nicht in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet, so muss es bei der Verkündung in vollständiger Form abgefasst sein.
    (3) Bei einem Anerkenntnisurteil und einem Versäumnisurteil, die nach §§ 307, 331 Abs. 3 ohne mündliche Verhandlung ergehen, wird die Verkündung durch die Zustellung des Urteils ersetzt. Dasselbe gilt bei einem Urteil, das den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verwirft (§ 341 Abs. 2).

    http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__311.html
    § 311 Form der Urteilsverkündung
    (1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes.
    (2) Das Urteil wird durch Vorlesung der Urteilsformel verkündet. Die Vorlesung der Urteilsformel kann durch eine Bezugnahme auf die Urteilsformel ersetzt werden, wenn bei der Verkündung von den Parteien niemand erschienen ist. Versäumnisurteile, Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses erlassen werden, sowie Urteile, welche die Folge der Zurücknahme der Klage oder des Verzichts auf den Klageanspruch aussprechen, können verkündet werden, auch wenn die Urteilsformel noch nicht schriftlich abgefasst ist.
    (3) Die Entscheidungsgründe werden, wenn es für angemessen erachtet wird, durch Vorlesung der Gründe oder durch mündliche Mitteilung des wesentlichen Inhalts verkündet.
    (4) Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.

    http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068...
    Kommentar
    Vielleicht verschickst Du einfach obigen link mit dem immer wieder Freude auslösenden Satz:

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

    Nein, bitte nicht machen! Da beißen die Leute sonst vor Wut in die Tischkante!

    Aber die links sollten bei der Erläuterung helfen, was idiomatische deutsche Rechtssprache ist.

    EDIT: Einschränkung für die Schweiz. Da habe ich in der ZPO nichts dazu gefunden. Aber für Österreich habe ich noch einen link ergänzt.
    #3Verfasser Advohannes (785343) 22 Apr. 13, 18:43
    Quellen
    "Am 23. Dezember, dem 57. Verhandlungstag, ergeht das Urteil. Die Sitzung wird durch den Senatspräsidenten Dr. Bünger um 9 Uhr 10 Minuten eröffnet.

    Präsident: "Die Angeklagten wollen sich erheben. Im Namen des Reiches verkündige ich folgendes Urteil: Die Angeklagten ..."

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-4262361...
    Kommentar
    Die Formulierung taucht immer wieder auf.
    BTW: Ist es eigentlich ein Unterschied, ob der Richter das Urteil verkündet oder ob das Urteil ergeht?
    #4Verfasser Reinhard W. (237443) 23 Apr. 13, 11:29
    Kommentar
    zum BTW #4:

    Da konnte man eventuell einen Unterschied darin sehen, daß man bei dem "Ergehen" die Betonung stärker darauf legt, daß eine Entscheidung getroffen wurde und bei dem "Verkünden" auf die Tatsache, daß die Entscheidung in einer mündlichen Verhandlung öffentlich gemacht wurde.

    Im technischen Sinne erfordert die "Verkündung eines Urteils" die Verlesung des Urteils in einer öffentlichen Sitzung des Gerichts, was der Regelfall ist*. Es gibt zwar auch Urteile, die im schriftlichen Verfahren ergehen und daher nicht verkündet, sondern den Parteien durch Übersendung bekannt gemacht werden, aber im Regelfall müssen die Urteile verkündet werden.
    Anders ist es bei Beschlüssen, die zwar auch verkündet werden können, aber im Regelfall nur durch Übersendung bekannt gemacht werden. (Zustellungsfragen lasse ich dabei mal außen vor)


    * Praktisch sieht es meist etwas anders aus. Die Gerichte beraumen gesonderte Verkündungstermin an, zu denen das Erscheinen der Parteien nicht erforderlich ist und hoffen dann, daß keiner kommt. Dann nimmt der Richter nur kurz die Akte mit in den Sitzungssaal und wartet ein paar Minuten. Das könnte sonst in eine elende Viecherei ausarten, wenn die Richter Urteile von 20 Seiten und mehr tatsächlich verlesen oder mindestens die tragenden Erwägungen der Entscheidung vortragen müßten.
    #5Verfasser Advohannes (785343) 23 Apr. 13, 12:44
    Kommentar
    Mein Prof (Öffentliches Recht und Kirchenrecht) hat gerne in Seminaren gesagt: "Wir Menschen können nur verkünden, verkündigen kann nur was Himmlisches..." :-)))
    #6Verfasser susanne133 (607830) 23 Apr. 13, 12:50
    Kommentar
    Duden hilft mir nicht

    Du musst in den richtigen Duden-Band schauen! :-)

    "verkünden/verkündigen: Beide Verben haben im Grunde die gleiche Bedeutung. Gewisse inhaltliche Nuancen lassen sich jedoch erkennen. Das Verb verkünden wird im Allgemeinen in der Bedeutung 'etwas [amtlich] bekannt machen' gebraucht: ein Gesetz, eine Verordnung, ein Urteil verkünden [...] Dagegen wird verkündigen im Allgemeinen in gehobener Sprache, besonders im theologischen Bereich gebraucht, und zwar in der Bedeutung 'etwas in feierlicher Form bekannt machen': Gerade deshalb verkündigen wir das Evangelium (Schaper). [...] In vielen Fällen wird jedoch zwischen verkünden und verkündigen nicht unterschieden: ... und die Himmel, die die Ehre Gottes verkünden (Goes). Er sieht sie verkündigt und angepriesen auf den Plakaten der Litfaßsäulen (Th. Mann)."
    (Duden Bd. 9: Richtiges und gutes Deutsch. Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle. 6. Aufl. 2007, s. v. verkünden/verkündigen)
    #7Verfasser Cro-Mignon (751134) 23 Apr. 13, 14:21
    Kommentar
    Uau! Auf diesen Duden habe ich hier in Rio nicht Zugriff! Das ist genau das, wonach ich gesucht hatte...
    Damit kann ich meinen Standpunkt beweisen.
    Herzlichen Dank euch allen!
    #8Verfasser CARIOCA (324416) 23 Apr. 13, 15:31
    Kommentar
    @#4 - das Zitat beweist nur, dass auch hohe Richter nicht immer sprachlich sauber differenzieren. Oder dass sie zur Amtsanmaßung Richtung Himmelreich geneigt sind ;-)

    Eine Variante zu Advohannes in #3: "Wenn Ihnen mal nichts mehr einfällt, gucken Sie ins Gesetz. Da stehen die tollsten Sachen drin!"
    #9Verfasser weißnix (236288) 23 Apr. 13, 16:16
    Kommentar
    Das Zitat vom Spiegel könnte auf einen Fehler des Reporters beruhen. Ich habe schon erlebt, wie die Berichterstattung über eine von mir miterlebten Gerichtsverhandlung in der lokalen Presse so schief war, dass die Verhandlung kaum wiederzuerkennen war.
    #10Verfasser CARIOCA (324416) 23 Apr. 13, 16:46
    Kommentar
    @#10 - ja, das stimmt. Als "Beweis", wie ich noch in #9 meinte schreiben zu müssen, taugt der Spiegel-Artikel sicherlich nicht...
    #11Verfasser weißnix (236288) 23 Apr. 13, 16:48
    Kommentar
    #4: Ist es eigentlich ein Unterschied, ob der Richter das Urteil verkündet oder ob das Urteil ergeht?

    #5 hat die juristische Seite umfassend beantwortet, aber mich interessiert dazu noch etwas wie die eigene Beobachtung:

    Ich habe das Gefühl, das oft ein "Urteil ergeht", wenn die Sachlage relativ klar ist, also es sich z.B. um ein Standard-Delikt mit festgelegtem Strafmaß handelt.

    Eine "Urteilsverkündung" verbinde ich eher mit Fällen, in denen die Sachlage weniger klar ist, es sich möglicherweise um das erste Urteil dieser Art handelt.


    Zumindest bilde ich mir ein, den jeweiligen Formulierungen in den Medien in den jeweiligen Kontexten begegnet zu sein.
    Das muss natürlich nicht heißen, dass tatsächlich ein Unterschied besteht, und vor allem nicht dass dieser Unterschied besteht.

    Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Wörter so klingen, als bestünde dieser Unterschied, und deswegen werden sie in den Medien so verwendet.
    Oder ich schätze die Lage in den Medien einfach nur falsch ein...
    #12VerfasserYora Unfug (694297) 23 Apr. 13, 16:58
    Kommentar
    Das Urteil ergeht (Entscheidungsprozess) und muss verkündet werden (Bekannmachung).
    #13Verfasser CARIOCA (324416) 23 Apr. 13, 17:17
    Kommentar
    #13: OK, danke, das ist plausibel: Da die Medien natürlich über die Bekanntmachung berichten, stoße ich dort immer auf die Formulierung des "verkündeten Urteils".

    Und da sie natürlich nur über spektakuläre, richtungsweisende, oder sonstwie "interessante" Urteile berichten, habe ich die falschen Schlüsse gezogen :-(
    #14VerfasserYora Unfug (694297) 23 Apr. 13, 17:22
     
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