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    Deutsch gesucht

    Lo que usted aporta no es la escritura, necesitamos la escritura o nota simple

    Betreff

    Lo que usted aporta no es la escritura, necesitamos la escritura o nota simple

    [Finanzw.]
    Quellen
    Lo que usted aporta no es la escritura, necesitamos la escritura o nota simple
    Kommentar
    Bitte um Hilfe! Ich sollte geschäftlich was erledigen und hab keine Ahnung was man will von uns!

    Danke schön!
    Verfasser OfficeGirl_1 (1027069) 09 Sep. 14, 14:40
    Quellen
    Das, was Sie beitragen, ist nicht der Vertrag/Urkunde.
    Wir brauchen den Vertrag/Urkunde oder eine einfache Bescheinigung.
    Kommentar
    Wenn es aber so wichtig ist, evtl. noch auf Zustimmung von einem der anderen warten :-)

    Er schreibt nicht in der Vergangenheit. Dieses Teil liegt ihm wohl noch nicht vor?
    #1Verfasser Hans (DE) (686996) 09 Sep. 14, 15:12
    Kommentar
    Leider fehlt was - geht um ein Grundstück - wir wissen aber nicht was genau die dame will weil wir schon alles gesendet haben :/ naja ich warte mal noch ab

    Aber mal danke schön!
    #2Verfasser OfficeGirl_1 (1027069) 09 Sep. 14, 15:45
    Kommentar
    Ich bestätige Hans' Idee, dass es sich darum handelt, dass eine offenbar schon vorgelegte Unterlage (in Kopie?) nicht ausreicht, sondern das Originaldokument (Anm. von mir: Sicherheitshalber beglaubigte Kopie) vorgelegt werden muss, damit sie das bearbeiten kann.
    Da du "Finanzw" angeklickt hast, vermute ich, dass es etwas mit Steuern zu tun hat?
    Oder handelt es sich evtl. um Exportpapiere/ -Ware?
    #3Verfasser lisalaloca (488291) 09 Sep. 14, 15:48
    Quellen
    Necesito que me aporte la escritura de la vivienda o NOTA SIMPLE de la vivienda.
    Kommentar
    Das war noch das E-Mail davor - vielleicht gehts somit besser zu verstehen was die Dame uns sagen will
    #4Verfasser OfficeGirl_1 (1027069) 09 Sep. 14, 15:51
    Kommentar
    Nein es handelt sich um ein Grundstück und die Behörde benötigt Papiere und seit letzter Woche senden wir alles mögliche und bekommen am nächsten Tag E-Mails zurück die leider niemand im haus versteht.
    #5Verfasser OfficeGirl_1 (1027069) 09 Sep. 14, 15:53
    Quellen
    Kommentar
    Vermutlich soll das dann der Grundbucheintrag oder die Auflassungsvormerkung sein (Das macht man wenn noch nicht alle Voraussetzungen für die definitive Eintragung im Grundbuch erfüllt sind, der Kauf aber schon eingetragen wird, damit kein anderer zuvorkommen und sich die Immobilie aneignen kann).

    Worum geht es denn dann konkret? Verkauf? Nutzung?
    Es hilft immer sehr, rasch zu einer korrekten Übersetzung zu kommen, wenn man genau weiß, worum es geht...
    #6Verfasser lisalaloca (488291) 09 Sep. 14, 16:10
    Kommentar
    Eigentlich gehts hier nur um das Leitungswasser, es gibt neuerdings einen Water Contract wurde uns vom Verwalter der Siedlung mitgeteilt und der wurde noch nicht unterzeichnet - nun versuchen wir diesen "Water Contract" irgendwie zu erhalten - das ist der genaue wortlaut lt. E-Mail von der Abteilung Departamento de Atención al Cliente / EMABESA = Behörde.
    #7Verfasser OfficeGirl_1 (1027069) 09 Sep. 14, 16:15
    Kommentar
    Das Grundstück gehört schon seit den 80iger meinem Chef und der Kaufvertrag wurde schon von einem Notar erstellt, mein Chef ist aber kein Residente.
    #8Verfasser OfficeGirl_1 (1027069) 09 Sep. 14, 16:17
    Quellen
    >Nein es handelt sich um ein Grundstück
    >>Necesito que me aporte la escritura de la vivienda o NOTA SIMPLE de la vivienda.
    Kommentar
    Redet ihr vielleicht aneinander vorbei? :-)
    Wie kommst du auf "Grundstück"?
    #9Verfasser Hans (DE) (686996) 09 Sep. 14, 16:26
    Kommentar
    Dann dürfte es sich tatsächlich um einen Grundbuchauszug handeln, mittels dessen er nachweisen soll, dass er legaler Eigentümer der Immobilie und zum Empfang dieses Dokumentes berechtigt ist.

    Davon gibt es zumeist eine einfache und eine ausführliche Ausfertigung. Die einfache müsste ihnen reichen.

    Vermutlich wollen sie Tricksereien vermeiden.

    Frag sie vielleicht mal, ob sie die "escritura del catastro que prueba que el Sr. xxx es el legítimo propietario de la finca" meinen.

    Aber eigentlich müsste der Verwalter der Siedlung ihm den auch zukommen lassen, wenn der von allen Beteiligten (= den anderen Eigentümern in der Siedlung) unterzeichnet werden muss. Er muss das doch koordinieren.

    Wenn es sich um ein bisher nicht erschlossenes Gebiet handelt (d. h. dort gab es noch keine ZU-, Abwasser- oder Stromleitungen), dann dürfte es darum gehen, dass die Erschließung erfolgen soll, so dass die genannten Leitungen verlegt werden sollen.
    Das kostet Geld und bedarf tatsächlich der Zustimmung bzw. Beauftragung durch die Anrainer.
    Aber das sind alles nur Vermutungen...

    @Hans: Das ist in diesem Falle vermutlich egal, wenn das Grundstück bebaut ist. In Deutschland gibt es auch viele Grundstücke, die offiziell nicht bebaut werden dürf(t)en, es aber seit Jahrzehnten (geduldet) sind, und erst jetzt wird z. B. die Kanalisation erschlossen.
    #10Verfasser lisalaloca (488291) 09 Sep. 14, 16:28
    Quellen
    >@Hans: Das ist in diesem Falle vermutlich egal, wenn das Grundstück bebaut ist.
    Kommentar
    Ich habe keine Ahnung, was ein "Water Contract" ist, aber wenn der sich auf die bewohnte Fläche einer gekauften Wohnung bezieht, wird die Dame am anderen Ende der E-Mail-Leitung mit dem Grundstücksvertag nicht glücklich :-)

    Manmal bin ich ein brujito und hex' mir den Kontext selber herbei :-)
    #11Verfasser Hans (DE) (686996) 09 Sep. 14, 16:36
    Kommentar
    VIELEN HERZLICHEN DANK!

    Der Verwalter hat uns an die Behörde verwiesen mit dem wäre das ganze noch in Englisch zum Abwickeln gewesen.

    Nochmals Herzlichen Dank!

    Eben gehts darum das man Tricksereien vermeiden will keine Wasserrechnung zu zahlen wäre bei manchen Leuten vor Ort gang und gebe und dem will man nun einen Riegel vorschieben.
    #12Verfasser OfficeGirl_1 (1027069) 09 Sep. 14, 16:38
    Quellen
    escritura = notarieller Kaufvertrag
    nota simple = einfacher (also kein beglaubigter) Grundbuchauszug, zu holen beim Grundbuchamt (registro de propiedad) dient rein informatorischen Zwecken und kann ganz leicht beantragt werden:

    http://www.nota-simple.es/

    das sind keine Mutmaßungen, sondern das weiß ich sicher
    Kommentar
    kleine Anmerkung meinerseits:

    In Spanien besteht nicht wie in Deutschland der sog. Voreintragungsgrundsatz, d.h. bei uns ist die Kette der Eigentümer lückenlos eingetragen.

    In Spanien hingegen ist es grundsätzlich denkbar, dass man ein Grundstück erworben oder geerbt hat, dieses weiterverkauft, ohne dass man sich vorher als Eigentümer hat eintragen lassen.

    Daher bleibt einem nichts anderes übrig, als den eingetragenen Eigentümer anzusprechen oder zu warten, bis er sich gegen ein Schreiben, in dem er als Eigentümer bezeichnet wird, wehrt. Sollte dieser dann behaupten, das Grundstück bereits weiterveräußert zu haben, würde ich mir eine escritura pública (beglaubigte Kopie des Kaufvertrages) von ihm vorlegen lassen. So ist man auf der sicheren Seite!

    #13VerfasserMädele (1022678) 09 Sep. 14, 16:58
    Quellen
    Es necesario que mande la escritura ya porque si no se va a cortar el suministro.
    Kommentar
    Guten Morgen!

    Ich habe gestern versucht der Dame mitzuteilen das mein Chef im Oktober alles vor Ort regelt. Nun kam heute morgen wieder eine E-Mail mit diesem Inhalt => Es necesario que mande la escritura ya porque si no se va a cortar el suministro <= <br/>
    Ich habe schon versucht dies zum übersetzen und wenn ich das ganze sinngerecht verstanden habe will die EMABESA oder besser gesagt die EMABESA im Auftrag von der Aqualia nun das Wasser abstellen - wenn ich das so richtig interpretiert habe.

    Meinen E-Mails zu folge müsste die Dame mittlerweile checken das ich nicht der spanischen Sprache mächtig bin - für einen native speaker ist dies wohl ein Graus was ich so sende

    Den beglaubigten Kaufvertrag haben wir nun mehrmals im pdf format an die Dame gesendet auf E-Mails in Englisch wird nicht reagiert.

    Ich bitte nochmals um eure Hilfe!

    #14Verfasser OfficeGirl_1 (1027069) 11 Sep. 14, 08:56
    Kommentar
    Liebes OfficeGirl,

    1. Wer ist in dieser Escritura als Eigentümer eingetragen? Dein Chef oder seine Firma oder mehrere?
    2. Ist das Anwesen vermietet und die Mieter zahlen die Wasserrechnung nicht?
    Dann würde ich den Mietvertrag schicken, mit der Bitte, sich direkt mit den säumigen Mietern in Verbindung zu setzen. (Die werden dann schon reagieren, wenn das Wasser nicht mehr fließt. Sind es mehrere Parteien, ist das nicht die richtige Vorgehensweise, denn dann bleibt es Sache des Eigentümers, für die Instandsetzung, hier also für Wasser zu sorgen!).
    3. Hat dein Chef schon eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung bekommen?
    4. Warum kann sich die Dame nicht gedulden, wenn du ihr schon mitgeteilt hast, dass dein Chef alles im Oktober vor Ort regeln wird. (Mi jefe, el señor ..., llegará el ... (Datum) de octubre para arreglar el asunto en el lugar. Hasta entonces les rogamos que tengan paciencia.

    Mir scheint es weniger ein sprachliches als vielmehr ein juristisches Problem zu sein, daher würde ich hier einen deutschsprachigen Anwalt einschalten, am besten vor Ort. Nur wenn es sich schriftlich von hier aus regeln lässt, dann kann man im Internet nach einem spanischsprachigen und mit Grundstückrecht vertrautem Anwalt suchen, der einem die Korrespondenz abnimmt.
    #15VerfasserMädele (1022678) 11 Sep. 14, 10:31
    Kommentar
    Warum beantragst du nicht einfach die Nota simple, die die Dame von euch haben will, und leitest sie weiter? Per Internet scheint das kein Problem zu sein. Weiter oben ist ja schon ein Link; ich füge noch folgenden hinzu, der mir einfacher zu handhaben schien: http://www.registropropiedad.com/?_kk=pedir%2.... Im schlimmsten Fall sind es 30 Euro, die man zum Fenster rausgeworfen hat.
    #16Verfasser c_leo (1000085) 11 Sep. 14, 10:56
     
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