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  • Betreff

    recitals / whereas (Vertrag)

    Quellen
    Hallo, liebe Leute,

    es geht um die Einleitung eines Vertragstextes, hier der Kontext:

    "RECITALS

    Whereas, Firma XY, develops, manufactures, markets ... products XY;

    Whereas, Firma XY, intends to further develop the market for ..."

    Wie genau lautet die deutsche Formel?

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Ana
    VerfasserAna144 (469331) 03 Nov. 14, 15:29
    Kommentar
    "Präambel" heißt das üblicherweise.
    #1Verfasser igm (387309) 03 Nov. 14, 15:33
    Kommentar
    "Präambel" ist die Überschrift, wie # 1 richtig sagt.

    Die englische Formel "whereas", mit der jeder der Sätze aus der Präambel in englischsprachigen Vertragstexten häufig eingeleitet wird, hat keine Entsprechung in deutschen Vertragstexten. Stattdessen werden dort in der Regel ganz normale Aussagesätze im Indikativ-Präsens formuliert, z.B.:

    "Präambel
    Partei A entwickelt, produziert und vermarktet XY-Produkte.
    Partei B beabsichtigt ...
    Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien Folgendes: ..."
    #2Verfasser mad (239053) 03 Nov. 14, 15:40
    VorschlagVielen Dank für die schnelle Hilfe!
    #3VerfasserAna144 (469331) 03 Nov. 14, 15:47
    Kommentar
    Mich erstaunt, dass man das nicht beigebracht bekommt. Das ist doch eine der Grundlagen der Vertragsübersetzung.
    #4Verfasser penguin (236245) 03 Nov. 14, 15:49
    Kommentar
    Leo hat das in etwas eingeschränkter Form:
    Siehe Wörterbuch: Präambel
    Eventuell könnte man den Eintrag verbessern, da die Einschränkung aufs Versicherungswesen nicht wirklich hilfreich ist.
    #5Verfasser igm (387309) 03 Nov. 14, 16:00
    Kommentar
    In völkerrechtlichen Verträgen:

    DIE HOHEN VERTRAGSCHLIESSENDEN PARTEIEN,

    IN DEM BEWUSSTSEIN, DASS usw.usf.,

    ANGESICHTS DER rhabarber rhabarber rhabarber,

    IN DER ABSICHT, sülz,

    UND MUNTER SO WEITER,

    vereinbaren hiermit Folgendes:
    #6Verfasser mbshu (874725) 03 Nov. 14, 16:06
    Kommentar
    # 6 gilt aber nur bei völkerrechtlichen Verträgen; in zivilrechtlichen Verträgen wäre so etwas absolut unüblich. (Gut, für die Praxis der k.u.k. Österreicher und der Schweizer kann ich nicht sprechen, aber bundesdeutsch ist es wie in # 2 gesagt.)
    #7Verfasser mad (239053) 03 Nov. 14, 16:09
    Kommentar
    Das hatte ich zu Beginn meines Beitrags auch geschrieben.
    #8Verfasser mbshu (874725) 03 Nov. 14, 17:11
    Kommentar
    (edit egal)
    #9Verfasser mad (239053) 03 Nov. 14, 17:48
     
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