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  • Betreff

    Nothing to Declare

    [Beispiel][Brit.]
    Quellen
    Beim Verlassen der Gepäckausgabe, am Zoll gehe ich durch NOTHING TO DECLARE Ausgang
    (d.h. Keiner Einfuhrzoll zu entrichten)


    Kommentar
    I cannot find the German for NOTHING TO DECLARE. Anyone know?
    Verfasser buxtonian (1085817) 25 Jan. 16, 20:38
    VorschlagNichts zu verzollen
    Kommentar
    ... würde ich mal sagen.
    #1Verfasser Woody 1 (455616) 25 Jan. 16, 20:41
    Kommentar
    declare = verzollen
    #2Verfasser Pipper (917363) 25 Jan. 16, 20:41
    Kommentar
    Auch : ... zu deklarieren
    #3Verfasser no me bré (700807) 25 Jan. 16, 20:46
    Kommentar
    .... Wobei deklarieren und verzollen nicht das gleiche bedeuten.
    Wenn man große Bargeldbeträge mitführt, muss man die zwar nicht verzollen, man muss sie aber deklarieren.
    #4Verfasser eineing (771776) 25 Jan. 16, 21:00
    VorschlagAnmeldefreie Waren
    Kommentar
    An deutschen Flughäfen steht am Ausgang "Anmeldepflichtige Waren" (rot) und "Anmeldefreie Waren" (grün).
    #5Verfasser BlackFrank (1093052) 26 Jan. 16, 11:41
    Kommentar
    Die klassische Frage des Zöllners ist jedenfalls: Haben Sie etwas zu verzollen?

    OT: Gänsefleisch mal 'n Kofferraum uffmachen? (Wurde im Witz den sächselnden DDR-Grenzern in den Mund gelegt. Hochdeutsch: Können Sie vielleicht mal den Kofferraum aufmachen?)
    #6Verfasser mbshu (874725) 26 Jan. 16, 14:08
    VorschlagGestellungsfrei
    #7VerfasserQueen of Spades (704026) 28 Jun. 17, 15:11
    Kommentar
    Ist wohl der Fachausdruck dafür, daß eine aus dem Ausland eintreffende Postsendung nicht dem Zoll vorgeführt werden muß - paßt hier nicht wirklich. Pro # 1 + 6.
    #8Verfasser mbshu (874725) 29 Jun. 17, 01:46
    Kommentar
    #1 is what I was taught in German 101. :)

    #9Verfasser Jurist (US) (804041) 29 Jun. 17, 01:53
    Kommentar
    Da konkret nach dem Schild am Flughafen gefragt wird, passt eigentlich nur #5 ("Anmeldefreie Waren").

    #10Verfasser Raudona (255425) 29 Jun. 17, 10:24
    Kommentar
    @#9: Das ist schon richtig. Die meisten Muttersprachler werden "Nichts zu verzollen" sagen, wenn sie nicht gerade Juristen sind.
    Aber juristisch korrekt(er) ist eben "nichts anzumelden", weil anmelden und verzollen nicht das Gleiche ist, s. #4.
    #11Verfasser eineing (771776) 29 Jun. 17, 10:39
     
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