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  • Betreff

    bureau des hypothèques

    [Recht]
    Quellen
    La saisie pénale d'un immeuble est opposable aux tiers à compter de la publication de la décision ordonnant la saisie au bureau des hypothèques ou, pour les départements du Bas-Rhin, du Haut-Rhin et de la Moselle, au livre foncier du lieu de situation de l'immeuble.
    Kommentar
    Wie nennt man das auf Deutsch ? Und kleine Frage nebenbei : spricht man allgemein eher von Beschlagnahme oder Pfändung ?

    Allen einen schönen Sonntag und vielen Dank für die Denkanstösse :)

    Verfassersalamandre (695837) 13 Mär. 16, 15:46
    Kommentar
    In D werden Hyptheken im Grundbuch eingetragen
    "saisie pénale" ist m.E. eher eine Beschlagnahme, da hat jemand mit krummen Geschäften Geld gemacht, und das wird ihm wieder abgeknöpft.
    Von "Pfändung" spricht man, wenn ein Schuldner nicht bezahlen kann und ihm daher sein Besitz abgenommen wird.
    #1Verfasser leloup54 (865959) 13 Mär. 16, 16:13
    Kommentar
    Hallo leloup54: vielen Dank, das Grundbuch kannte ich :) Meine Frage ergab sich, weil im genannten Satz unterschieden wird zwischen "livre foncier" und "bureau des hypothèques" (je nach Departement). Wenn es in Deutschland / Österreich nur das Grundbuch gibt, dann würde ich doch gern "Hypothekenbüro" für "bureau des hypothèques" schreiben oder sollte es gar ganz weggelassen werden ? Der Text richtet sich übrigens an die österreichischen Behörden.
    #2Verfassersalamandre (695837) 13 Mär. 16, 19:41
    Kommentar
    ...dann würde ich den franz. Begriff stehen lassen, mit einer Erklärug wie: Teil des Grundbuchamts
    #3Verfasser leloup54 (865959) 13 Mär. 16, 20:23
     
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