Mehrere Überlegungen:
- eseguito ist männlich, kann sich also nur auf verbale oder provvedimento beziehen, auf keinen Fall auf Rechtshilfeersuchen (richiesta ist weiblich)
- Die "notifica del provvedimento nr. XX" bezieht sich zwar auf ein Rechtshilfeersuchen (relativa ist weiblich), der provvedimento selbst kann, muss aber nicht, zugunsten deines Mandanten stehen.
- Es kann nämlich sein, dass das Ersuchen gar nicht vom Mandanten stammt, sondern von der Gegenpartei/dem Staatsanwalt und betrifft eine gegen den Mandanten erlassene Anordnung.
- Oder aber war es "a discarico" gemeint, man hat aber die Textbausteine durcheinandergebracht.
- "a carico" können nicht nur Kosten sein, sondern Anklagen, Beweise, Urteile, Verfahren, Entscheidungen, Bescheide, Anordnungen, Verfügungen, Massnahmen, you name it.
Es kommt also auf den Gesamtkontext an ... *überraschtschauindiegegen*