Eine solche Unterscheidung, die nach dem Status des Verfassers differenziert, ist in deutschen juristischen Fachzeitschriften nicht üblich. Hier unterscheidet man üblicherweise, unabhängig vom Status des Verfassers, eher nach Art und Inhalt des Artikels.
der Beitrag, der Aufsatz = normaler Artikel beliebiger Länge
die Anmerkung = relativ kurze Anmerkungen bzw. Besprechungen von einzelnen Urteilen, oft "Urteil BGH XYZ... mit Anmerkung von Prof. Düsentrieb"
das Editorial, der Kommentar = editorials, opinion pieces