Danke B.L.Z Bub, aber ich definiere gerade selbst (d.h. ich übersetze die Definition) und stehe mit intellectual property indemnification und indemnified intellectual property ziemlich auf Kriegsfuß.
Inhaltlich ist mir die Klausel klar: Der Lieferant, der das geistige Eigentum verletzende Waren geliefert hat, muss mittels der Punkte a,b und c für Abhilfe sorgen.
Bei enjoined bin ich total unsicher. In dem Paragraph ist bisher nicht von Gerichtsverfahren o.ä. die Rede, und dann folgt auf einmal "Wenn... gerichtlich untersagt, dann". Das passt m.E. nicht. Evtl. könnte es "zwingend notwendig" heißen, denn ich habe als Bedeutung von enjoined auch "vorgeschrieben" gefunden.
Weiterer Input zu beiden Themen ist sehr willkommen.