Werbung
LEO

Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.

Wollen Sie LEO unterstützen?

Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!

 
  •  
  • Betreff

    a.A.

    Quellen

    In jedem Falle ausreichend, aber in diesem Stadium des Lizenzierungsprocedere noch nicht notwendig, ist die Erläuterung des Benutzungsvorwurfs anhand sog. Claim Charts (a.A. wohl LG Mannheim BeckRS 2016, 04228).
    Kommentar
    Anderer Auffassung, zu den Akten gelegt? Or something else? Really not sure here
    VerfasserUte vW (269503) 27 Nov. 17, 16:37
    Ergebnisse aus dem Wörterbuch
    doo-doo [fam.]das Aa  kein Pl. [fam.]
    aa   auch: a'a   - Hawaiian word [GEOL.]die Aa-Lava  Pl.: die Aa-Laven
    Alcoholics Anonymous [Abk.: AA]anonyme Alkoholiker [Abk.: AA]
    work instruction [TECH.]die Arbeitsanweisung  Pl.: die Arbeitsanweisungen [Abk.: AA]
    working instruction [TECH.]die Arbeitsanweisung  Pl.: die Arbeitsanweisungen [Abk.: AA]
    to poo-poo  | poo-pooed, poo-pooed |   - baby talkAa machen   - Kindersprache für "defäkieren"
    to do number two   - baby talk [ugs.]Aa machen   - Kindersprache für "defäkieren"
    Kommentar
    anderer Ansicht

    Standard-Abkürzung in juristischen Texten ;-)
    #1Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 27 Nov. 17, 16:38
    Kommentar
    Wobei OP ein Beispiel für die ungeschickte Verwendung ist. Meint das Landgericht, die Erläuterung usw. sei nicht in jedem Falle ausreichend, oder aber, sie sei bereits in diesem Stadium notwendig?

    Auch das "wohl" irritiert mich in diesem Zusammenhang.
    #2Verfasser mbshu (874725) 27 Nov. 17, 16:53
    Kommentar
    Zu #2: Das ist ein -sinnvoller- Hinweis darauf, dass die untergerichtliche Rechtsprechung nicht einheitlich ist. Das "wohl" bedeutet, dass die zitierte Entscheidung nicht eindeutig ist.
    Also keine ungeschickte Verwendung, sondern Standard (Juristen sind nicht standardmäßig ungeschickt :-)) )
    #3Verfasser wienergriessler (925617) 27 Nov. 17, 16:55
    Vorschlaganderer Ansicht
    Quellen
    Ist there a standard term for the English?
    #4VerfasserUte vW (269503) 27 Nov. 17, 17:44
    Kommentar
    Da was bei?

    #5Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 27 Nov. 17, 17:50
    Kommentar
    # 3: Im konkreten Falle hier gibt die Verwendung von a.A. keinen Hinweis darauf, in welcher Hinsicht das Landgericht anderer Ansicht ist, hinsichtlich des "ausreichend" oder hinsichtlich des "notwendig" ... das finde ich ungeschikt, nicht das a.A. allgemein.

    Zudem, wenn die Entscheidung des Landgerichts nicht eindeutig ist, ist das auch ungeschickt. Kommt ja in jedem Berufsstand mal vor ...
    #6Verfasser mbshu (874725) 27 Nov. 17, 18:53
    Kommentar
    Ich - Jurastudent im 5. Semester und durchaus oft auf a.A. gestoßen - würde behaupten, dass das LG Mannheim (vermutlich) meinte, die "Erläuterung des Benutzungsvorwurfs anhand sogenannter Claim" Charts" sei schon in diesem Stadium erforderlich.
    #7Verfasser BenatarsComrade (1182552) 27 Nov. 17, 18:54
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt