aaalso: (auf die Gefahr hin, auf dem Schlauch zu stehen)
Nach kursorischem Studium des Wiki-Artikels verstehe ich das italienische Wahlsystem,
die Auslandsitaliener betreffend, so, daß es Auslandswahlkreise gibt, die insgesamt 12 Abgeordnete und 6 Senatoren wählen können. Die Auslandsitaliener müssen sich für die Wahlberechtigung als Auslandsitaliener registrieren lassen, um ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können.
So wäre erklärt, dass die Parteien eben beschlossen haben, daß es für eine Kanditatur als Abgeordneter oder Senator eines Auslandswahlkreise nicht zwingend notwendig ist, dass der Kandidat sich im Ausland aufhält, woraus sich ergibt, dass die Fähigkeit (Möglichkeit) und Befugnis (für facolta?) angestrebt (für: pretendere) wird, dass die Abgeordneten halt in italien unter sich bleiben ... ??? ??? - ihre Spielchen unter sich in italien ausmachen, ungestört von lästigen tatsächlichen Auslandsvertretern ... ???