| Kommentar | Wenn man in GB ein Fahrzeug stillegt und abmeldet, füllt man den Teil des Kraftfahrzeugscheins aus, der grob übersetzt "Abmeldeformular" heißt, und schickt ihn an die KFz-Meldebehörde zurück. Dieser Teil heißt "SORN", oder "Statutory Off Road Notification", also eine Meldung an die britische Verkehrsbehörde, dass man sein Fahrzeug nicht mehr auf der Straße hält. Wenn die Straßenverkehrssteuer ausläuft und das nicht macht, erhält man von der Behörde automatisch eine Geldstrafe von 80 Pfund, ca. 120 Euro. Man darf dan das Fahrzeug aber auch nicht irgendwo in der Öffentlichkeit parken und muss evtl. sogar nachweisen, wo das Fahrzeug ist. Wenn man das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen will, füllt man einen weiteren Teil des KFZ-Scheins aus, geht zur Post, nimmt seinen Versicherungsnachweis und den TÜV-Schein mit und kauft sich eine neue Steuerplakette. Wenn der TÜV inzwischen ausgelaufen ist, fährt man mit dem Fahrzeug zu einer TÜV-Station und besorgt sich einen neuen TÜV. Dann ab zur Post und Kfz-Steuer kaufen. |
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