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  •  
  • Betreff

    solely sign

    [Wirtsch.]
    Quellen

    Aus dem Schreiben eines schwedischen Notars

    1. This is to certify that Mr. XY is authorized to solely sign for the firm YY.

    Mein Versuch:

    Hiermit wird bestätigt, dass Herr XY die Einzelzeichnungsberechtigung für die Firma YY hat.

    2. Mr. XY was authorized to solely sign for the firm YY at time for signing 1.5.2017 and 31.12.2017.

    Mein Versuch:

    Mr. XY hatte diese Einzelzeichnungsberechtigung für die Firma YY in der Zeit von 1.5.2017 bis 31.12.2017.

    Bin mir nicht sicher, ob dieses "solely sign" wirklich mit "Einzelzeichnungsberechtigung" übersetzt werden kann. Weiß da jemand Bescheid?

    Verfassernefer1 (560127) 16 Nov. 18, 11:16
    Kommentar

    Inhaltlich ja; ob es im Einzelfall der juristisch richtige und gebräuchliche Begriff ist, mag von Land und Rechtszusammenhang abhängig sein.

    #1Verfasser mbshu (874725) 16 Nov. 18, 11:24
    Kommentar

    " ... is authorized to solely sign" kenne ich im Deutschen als "... ist allein zeichnungsberechtigt (für xy)".


    #2Verfasser Fragezeichen (240970) 16 Nov. 18, 12:06
    Quellen
    Kommentar

    Hier zwei Beispiele für einzeln. Beides ist generell richtig; im Einzelfall siehe meinen Vorbehalt in No. 1 ...

    #3Verfasser mbshu (874725) 16 Nov. 18, 12:21
    Kommentar

    Im Juristendeutsch steht zum Beispiel in (bundesdeutschen) Notarurkunden und Handelsregistereinträgen häufig auch:

    Herr XY ist mit Alleinvertretungsbefugnis ausgestattet.

    ... ist zur Einzelvertretung ermächtigt.

    ... verfügt über Einzelvertretungsberechtigung/Alleinvertretungsberechtigung.

    ... ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt.

    #4Verfasser mad (239053) 16 Nov. 18, 12:22
    Kommentar

    Zu #3: "jeweils einzeln" ist aber doch etwas anderes als "allein zeichnungsberechtigt", oder?


    Auch bei der "Alleinvertretungsbefugnis" bin ich mir nicht sicher, ob das hier tatsächlich gemeint ist.


    Im OP geht es m.M.n. um die alleinige Zeichnungsberechtigung.

    #5Verfasser Fragezeichen (240970) 16 Nov. 18, 12:32
    Kommentar

    ?


    A und B sind jeweils einzeln zeichnungsberechtigt = jeder von ihnen ist einzeln / allein zeichnungsberechtigt.


    Es wird so oder so nicht ausgedrückt, daß irgend jemand der / die einzige Zeichnungsberechtigte wäre, auch im OP nicht.

    #6Verfasser mbshu (874725) 16 Nov. 18, 12:42
    Kommentar

    Nein, so habe ich das nicht gemeint.


    Nächster Erklärungsversuch:


    "Allein zeichnungsberechtigt" heißt, dass diese Person z.B einen Vertrag für Fa. XY unterzeichnen darf, und dass seine Unterschrift dann gesetzlich zählt. Es ist nicht nötig, dass zusätzlich noch eine zweite oder dritte Person der Fa XY ihre Unterschrift unter den Vertrag setzt.

    (Das gibt's ja auch - Verträge bei Fa. AB dürfen nur gemeinsam von Herrn Müller und Frau Maier unterzeichnet werden.)


    Das heißt aber nicht, dass XY die einzige Person dieser Firma ist, die dazu berechtigt ist! XX darf das vielleicht auch, ist also auch allein zeichnungsberechtigt.


    Ich glaube, wir sind einer Meinung, haben aber aneinander vorbeigeredt. Kann das sein? ;-)





    #7Verfasser Fragezeichen (240970) 16 Nov. 18, 13:22
    Kommentar

    Deine Erklärung von allein zeichnungsberechtigt ist richtig; einzeln zeichnungsberechtigt bedeutet dasselbe; die Wendung im OP ebenfalls.

    #8Verfasser mbshu (874725) 16 Nov. 18, 13:28
     
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