Nein, so habe ich das nicht gemeint.
Nächster Erklärungsversuch:
"Allein zeichnungsberechtigt" heißt, dass diese Person z.B einen Vertrag für Fa. XY unterzeichnen darf, und dass seine Unterschrift dann gesetzlich zählt. Es ist nicht nötig, dass zusätzlich noch eine zweite oder dritte Person der Fa XY ihre Unterschrift unter den Vertrag setzt.
(Das gibt's ja auch - Verträge bei Fa. AB dürfen nur gemeinsam von Herrn Müller und Frau Maier unterzeichnet werden.)
Das heißt aber nicht, dass XY die einzige Person dieser Firma ist, die dazu berechtigt ist! XX darf das vielleicht auch, ist also auch allein zeichnungsberechtigt.
Ich glaube, wir sind einer Meinung, haben aber aneinander vorbeigeredt. Kann das sein? ;-)