Na ja, da sehe ich schon einen Unterschied. Natürlich habe ich auch in der Belletristik den Anspruch, die Intention des Autors nicht zu vernachlässigen, aber wenn in einem Roman lästige Wiederholungen weggelassen oder umformuliert werden (ist bei mir häufig der Fall), tut das nur allen Beteiligten gut.
Bei einem Dokument, das beglaubigt übersetzt werden soll, ist das eine ganz andere Sache. Hier geht es nicht um schöne, gefällige, gut lesbare Formulierungen, sondern nur um die Fakten - und alles, was im Original steht, muss übersetzt werden.
Ob es sinnvoll ist, mir als Übersetzer gefällt oder auch nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Ich weise noch einmal auf das Beispiel mit den Zahlen hin, die oft bei Vordrucken am Rand stehen (und in der Übersetzung meist überhaupt nicht von Belang sind und niemanden weiter interessieren). Alles muss in die Übersetzung, sonst ist das Beglaubigungssprüchlein, das der Übersetzer am Ende hinzufügt, und mit dem er bestätigt, alles "richtig und vollständig" übersetzt zu haben, nicht erfüllt.
Bei meinen Belletristik-Übersetzungen habe ich keinerlei Probleme damit, den Text locker-flockig anzupassen, bei beglaubigten Dokumenten bin ich da jedoch sehr genau! Und so soll es doch auch sein, oder?