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Aus einem niederländischen Firmenbuchauszug (abgefasst in englisch)
Beim Vorstandsmitglied (Board Member) steht nach Name, Geburtsdatum und -ort und Eintritt in das Unternehmen "Powers: Solely/independently authorised.
Ich habe das mit "Befugnisse: Selbständig/unabhängig bevollmächtigt übersetzt.
Stimmt das so, oder gibt's da eine elegantere Übersetzung?
oder "Alleinvertretungsberechtigt"
... will sagen, die Person braucht keine Zweitunterschrift.
Danke!
Dürfte eine Übersetzung der niederländischen Formulierung sein. Im niederländischen Handelsregister steht dann ,alleen/zelfstandig bevoegd'. Der Unterschied: ,alleen' (allein) befugt - es gibt mehrere Geschäftsführer, der jeweilige Geschäftsführer darf über bestimmte Fragen allein entscheiden (also ohne die anderen hinzuzuziehen). ,zelfstandig' - auch wenn es nur (noch) einen Geschäftsführer gibt, darf dieser selbstständig entscheiden. Ich schreibe normalerweise ,allein/selbstständig befugt'.
Ich verstehe es als einzeln vertretungsberechtigt.