Werbung
LEO

Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.

Wollen Sie LEO unterstützen?

Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!

 
  •  
  • Betreff

    nessuno può prelevarsi

    Quellen

    Ricordiamo che vige il principio che nessuno può prelevarsi di ignorare la legge.


    vedi risposta n. 8.

    https://www.locarno.ch/files/documenti/doc-_4...


    Kommentar

    (etwa:)

    Wir erinnern (uns) daran, dass der Grundsatz gilt, wonach sich niemand ??? kann, das Gesetz außer Acht zu lassen/zu ignorieren.


    Danke für eine korrekte Übersetzung.

    VerfasserSybille M. (630359) 11 Jun. 19, 09:27
    Kommentar

    ... wonach sich niemand das Recht herausnehmen kann, das Gesetz zu missachten.

    #1Verfasser sirio60 (671293) 11 Jun. 19, 10:15
    Kommentar

    perfetto! grazie tante.

    #2VerfasserSybille M. (630359) 11 Jun. 19, 10:30
    Kommentar

    Sollte das nicht eher bedeuten, dass niemand sich darauf herausreden kann / darf, sie / er habe das Gesetz nicht gekannt?


    Also auf gut Deutsch "Unkenntnis schützt nicht vor Strafe!", s. auch:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legi...


    ... das ist ein bisschen weniger selbstverständlich unerlaubt als "sich das Recht herausnehmen, das Gesetz zu missachten" ...



    #3Verfasser weißnix (236288) 11 Jun. 19, 15:22
    Kommentar

    Der Einwand ist nicht unberechtigt, allerdings komme ich nun etwas ins Grübeln. Wenn es tatsächlich heisst, niemand habe das Recht, das Gesetz nicht zu kennen, so bedeutet dies implizit, dass alle die Pflicht haben, das Gesetz zu kennen. Da man aber unmöglich sämtliche gesezlichen Bestimmungen kennen kann, finde ich die so formulierte Aussage etwas fragwürdig. Wie auch immer: Es kommt wohl auf den Kontext an - nicht zuletzt auch deshalb, weil der Grundsatz "Unkenntnis schützt nicht vor Strafe" selbstredend einzig das Strafrecht betreffen kann.

    #4Verfasser sirio60 (671293)  11 Jun. 19, 16:55
    Kommentar

    Seid ihr sicher, dass prelevarsi nicht einen Buchstabendreher enthält? Der Treccani kennt prelevarsi jedenfalls nicht.

    Ich habe spontan beim ersten Lesen prevalersi gelesen – das kennt der Treccani* und das ergäbe einen Sinn:

    Niemand darf sich zunutze machen/ausnutzen, dass er das Gesetz nicht kennt**.

    Und damit wären wir wieder beim bekannten, schon von Weißnix zitierten Spruch: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.


    *Come intr. pron., ant., prevalersi di..., valersi, servirsi, approfittare, trarre vantaggio da qualche cosa: questa [novella] ... vi mandosupplicandovi umilissimamente a non sdegnarvi se in così picciol momento del valoroso e vertuoso nome vostro mi prevaglio (Bandello); eglisecondo l’uso degli scolarisi prevalse della mia debolezzasi rese padrone del mio cuore (Goldoni).

    http://www.treccani.it/vocabolario/prevalere/


    **Ignorare ist hier dann nicht als missachten zu verstehen, sondern als nicht kennen.

    #5Verfasser Arjuni (944495)  11 Jun. 19, 17:05
    Kommentar

    @#5 - da bin ich ganz bei Dir.

    Mir schien "prelevarsi" auch irgendwie daneben, aber mangels Kenntnissen wäre ich nicht auf "prevalersi" gekommen.


    Immerhin scheint sich ja daraus die gleiche conclusio zu ergeben.


    @#4 - sirio60, ganz so war mein Einwand in #3 nicht gemeint.

    Natürlich hat man "das Recht", das Gesetz nicht zu kennen. Tatsache ist aber, dass jederfrau/mann im Sinne einer Gleichbehandlung die Kenntnis der einschlägigen Gesetze unterstellt werden muss und wird.


    Auch das mit der "Strafe" würde ich hier nicht allzu wörtlich nehmen - wenn Du z. B. in einem fremden Land mit dem Auto unterwegs bist, und nicht weißt (oder ignorierst ;-) ), dass dort in Ortschaften maximal 30 km/h gefahren werden darf, dann dürfen die Dir trotzdem ein Ticket ausstellen, ohne dass gleich strafrechtliche Relevanz vorläge.


    Oder Du gehst davon aus, dass Du woanders (also außerhalb eines Fußballplatzes) jemandem einfach vors Schienbein treten darfst, ohne zu wissen, dass dort Notwehr gesetzlich verankert ist... wenn dann die getretene Person für Dich schmerzhafte Gegenbewegungen macht, kannst Du sie ja nicht deswegen (mit Erfolgsaussichten) verklagen, weil Du den Notwehrparagraphen nicht kanntest... und auch das ist zunächst mal kein Strafrechtsfall.

    #6Verfasser weißnix (236288) 11 Jun. 19, 17:20
    Kommentar

    Danke. Dann werde ich wohl beim Autor nachhaken müssen, wie er das gemeint hat.


    vedi risposta n. 8

    https://www.locarno.ch/files/documenti/doc-_4...

    #7VerfasserSybille M. (630359) 11 Jun. 19, 17:34
    Kommentar

    Übrigens hat es nicht auch in der Frage 8 einen Schreibfehler? Danke.


    Tutto personale formato è [i/o e] capace di interpretare la legge.

    #8VerfasserSybille M. (630359) 11 Jun. 19, 17:39
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt