@#5 - da bin ich ganz bei Dir.
Mir schien "prelevarsi" auch irgendwie daneben, aber mangels Kenntnissen wäre ich nicht auf "prevalersi" gekommen.
Immerhin scheint sich ja daraus die gleiche conclusio zu ergeben.
@#4 - sirio60, ganz so war mein Einwand in #3 nicht gemeint.
Natürlich hat man "das Recht", das Gesetz nicht zu kennen. Tatsache ist aber, dass jederfrau/mann im Sinne einer Gleichbehandlung die Kenntnis der einschlägigen Gesetze unterstellt werden muss und wird.
Auch das mit der "Strafe" würde ich hier nicht allzu wörtlich nehmen - wenn Du z. B. in einem fremden Land mit dem Auto unterwegs bist, und nicht weißt (oder ignorierst ;-) ), dass dort in Ortschaften maximal 30 km/h gefahren werden darf, dann dürfen die Dir trotzdem ein Ticket ausstellen, ohne dass gleich strafrechtliche Relevanz vorläge.
Oder Du gehst davon aus, dass Du woanders (also außerhalb eines Fußballplatzes) jemandem einfach vors Schienbein treten darfst, ohne zu wissen, dass dort Notwehr gesetzlich verankert ist... wenn dann die getretene Person für Dich schmerzhafte Gegenbewegungen macht, kannst Du sie ja nicht deswegen (mit Erfolgsaussichten) verklagen, weil Du den Notwehrparagraphen nicht kanntest... und auch das ist zunächst mal kein Strafrechtsfall.